social Community AGB und diverse seltsame Abläufe der Admins u.des Supports

JodelFred

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Dez. 2022
Beiträge
128
Nabend hier an die Foren-Gemeinde,
Gibt es hier so Erfahrungswerte was zulässig ist in den "AGB´s" oder Nutzungsbedingungen auf diversen social Communitys bzgl. dem Bezahlen von Zusatzleistungen für diverse Extra-Funktionen die es monatlich bis 1/4 oder gar 1/2 oder ganzjährig zu bezahlen gibt? Im Zusammenhang wenn der Plattformbetreiber dann in seine AGB´s reinschreibt dass bei Sanktionen oder dauerhaften Sperren die Bezahlung nicht teilweise oder überhaupt erstattet wird in dem Fall des Ausschlusses oder der temp. Sperre? Wobei die nächste Frage wäre nach der rechtlichen Grundlage einer temp. Sperre bis kompletten Ausschluß ohne genaue Begründung des Sachverhaltes den man da ausgefressen haben soll. Es kommt schon öfter die Erklärung von Hausrecht, u. das damit alles erklärt wäre, nur in dem Begriff ist Recht enthalten, u. da fängt das Drama dort schon an, dass sich die Admins wie der Supp. selber an keinerlei öffentliches Recht halten.
Eigentlich geht es weniger um da bischen Geld als die Methoden auf so einer doch recht großen u. eigentlich beliebten Community.
Wenn da diese Support-Leute nicht immer so kleinkariert wären, die man noch dazu nicht mal namentlich oder als User kennt.
Die tagtäglichen Neuzugänge als Fakes darf man da schön als gratis-Leistung mit Beweisen u. Links melden, das will sich der Betreiber nicht selber ans Bein binden. Outsourcing von "polizeilichen" Aufgaben an die ganzen User, so z.B. .. u. noch Einiges mehr was man so dem Betreiber eigentlich zuschreiben müsste in seinem Haus.
 
JodelFred schrieb:
dass sich die Admins wie der Supp. selber an keinerlei öffentliches Recht halten.
Schön das du bereits erkannt hast, dass es sich nicht um öffentliches Recht handelt --> Privatrecht.

AGB und deren Inhalte sind mega kompliziert § 305 ff. BGB. Grundsätzlich herrscht erstmal Vertragsfreiheit, die aber auch Schranken unterliegt. Such dir im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt, der sich auf sowas spezialisiert hat.
 
JodelFred schrieb:
Gibt es hier so Erfahrungswerte was zulässig ist in den "AGB´s"
Bis hier her habe ich Erfahrungen.
Ich habe schon öfter Geschäftsbedingungen die gegen das Gesetz verstoßen auch bei etablierten Unternehmen gesehen. Startups machen oft grobe Fehler.
Um ein Gefühl dafür zu bekommen empfehle ich dir Urteile zu unzulässgen AGB Klauseln durchzulesen. Ich weiß, dass das für viele langweilig sein kann aber so erfährt man aufgrund welcher Rechtsgrundlage geurteilt wurde.

Eine Sperre für eine bezahlte Dienstleistung ohne Begründung hört sich nicht rechtmäßig an.
 
Eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Verbrauchers oder Nutzers wird meist so allgemein argumentiert. Im Notfall kann man ja noch über den Zahlungsweg, wenn es PP ist bis 180 Tage sein Glück dort versuchen.
Nur wird dann der Betreiber der Community die Handbremse ziehen u. den kompletten Rausschmiss mit dauerhafter Sperre verkünden.
Das erklärt vllt. auch die oft erlebten Sperren von eigentlich harmlosen Leuten dort, was sehr verwundert wenn man die Leute kannte.
Dort werden prinzipiell keine Gründe oder Erklärung für die temp. Sperren wgn. angeblichen Verhaltensproblemen gegeben. Die meisten Leute nehmen es hin, nur wenige nervt es, weil temp. Sperren da ja dort das beliebte Mittel ist um gewisse Größen von Themenbereichen fern zu halten, die das aktuelle politische Geschehen hier in D. u. EU widerspiegeln. Nur hat man dabei dann nur einen Teilbereich gesperrt u. nicht den kompletten Zugang zur Plattform.
Der private Klageweg beim dortigen AG wäre dann über eine öffentliche Verleumdung, wg. sichtbarer Verstöße des Nutzers über sein Profil, eine Möglichkeit. Nur gibt es das deutsche Recht wohl nicht her, dies ohne die behindernde Staatsanwaltschaft durchzubringen.
 
Ich verstehe immer noch nicht worum es dir geht.
Ungerechtfertigter Ausschluss (auch temporär) aufgrund von möglichen Verstößen gegen AGB? Klar kannste klagen im Rahmen eines Zivilprozesses. Da brauchste keine Staatsanwaltschaft dazu.
 
Whiskey Tango Foxtrott. Wenn Du ein Problem mit einer Plattform hast, kläre das mit denen persönlich oder mittels Anwalt. Ganz einfach. Alles andere ist Kuhmist mal ganz frei ausgedrückt.
 
Für die einfach gestrickten TechFreaks ist dasThema vllt. das falsche Betätigungsfeld u. sie sollten sich in ihre heimischen Spielecke wieder zurückziehen?
 
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Hi...

JodelFred schrieb:
Gibt es hier so Erfahrungswerte was zulässig ist in den "AGB´s" [...]
Ja... erstmal gibt's keine "AGB's", schon gleich gar nicht in mit dem völlig fälschlich als sog. "Deppenapostroph" verwendeten Akut versehener Pluralversion - Allgemeine Geschäftsbedingungen benennen schon die Mehrzahlform, ansonsten hieße es "Allgemeine Geschäftsbedingung". Da es sich aber um eine Sammlung von mehreren bedingenden Grundsätzen für eine Geschäftsbeziehung handelt, ist das somit unzutreffend.

Und abgesehen davon, dass grad' auch bei solchen Internetdienstangeboten ein gewisses "Hausrecht" mit Nutzungsbedingungen oder dergleichen Benanntem ausgeübt wird, müssen sich ansonsten letztlich bspw. auch AGB immer dem "gewichtigeren" Zivilrecht des BGB unterordnen, sofern "Bedingungen" dem widerläufig formuliert sind und zu einseitiger Vorteilsnahme des Bedingungsstellers gereichen.
Nötigenfalls muß man juristisch dagegen vorgehen und die Gesetzesbefolgung einklagen - auch, wenn das eigtl. durch die bereits gesetzliche Verankerung nicht mehr nötig sein sollte/dürfte.
Was läuft hier wohl systematisch falsch? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... 🙄​
 
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slrzo schrieb:
Klar kannste klagen im Rahmen eines Zivilprozesses. Da brauchste keine Staatsanwaltschaft dazu.
Dann zeig mir mal dort worunter das fallen würde > https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__374.html
Alles andere ginge dann über die Staatsanwaltschaft.
User007 schrieb:
Nötigenfalls muß man juristisch dagegen vorgehen und die Gesetzesbefolgung einklagen - auch, wenn das eigtl. durch die bereits gesetzliche Verankerung nicht mehr nötig sein sollte/dürfte.
Noch so einer der das strahlende Licht am Horizont sieht. Den Hinweis hier über deinem Zitat kannst du dir ja auch mal verinnerlichen. Vllt. kommt dann mal die Erkenntniss worum es geht.?
 
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JodelFred schrieb:
Noch so einer der das strahlende Licht am Horizont sieht.
Ja, weil das für mich bisher immer funktioniert hat - man muß halt nur wissen, wie! 😇
JodelFred schrieb:
Den Hinweis hier über deinem Zitat kannst du dir ja auch mal verinnerlichen.
Der überhaupt gar nichts mit meinem von Dir zitierten Beitragsauszug zu tun hat. 🧐​
JodelFred schrieb:
Vllt. kommt dann aml die Erkenntniss worum es geht.?
Das weiß ich wohl durchaus schon, denn scheinbar kann ich das im Gegensatz zu Dir richtig zuordnen.
Das Eine (jemand übt sein auf AGB, Nutzungsbedingungen or Whatever basierendes "Hausrecht" aus) betrifft ja keine Straftatbestände und fällt somit unter das Zivilrecht, während das Andere einen völlig anderen Aspekt (Einhaltung bestehender Gesetze) betrifft - und die kann man durchaus auch als Privatperson einzuklagen versuchen.
Inwieweit das sinnvoll oder zielführend ist, steht ja gar nicht zur Debatte. 🤨
Aber genau sowas zeigt mal wieder beispielhaft, wie leider oftmals Gesetzestexte aus individuell subjektiver "Befangenheit" mißinterpretiert und fehlzugeordnet werden. Dazu ist dann eben manchmal doch auch die Inanspruchnahme einer fachqualifizierten Beratungsunterstützung mit objektiverer Sicht vorzuziehen. 🤷‍♂️

Was spricht denn eigtl. gegen die Inanspruchnahme des regulären Rechtsweges, wenn Du Dich ungerecht(fertigt) entgegen bestehender Vertragsbedingungen behandelt fühlst? 🤔

Btw.:
Wenn Dir gewisse Handhabungsmethoden nicht zusagen, dann hast Du ja (glücklicherweise) die Freiheit zu entscheiden daran einfach nicht teilzunehmen und Dich davon nicht tangieren zu lassen. 😉​
 
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