Software nicht lizensieren = FOSS?

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McMoneysack91

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Liebe Freunde,

angenommen ich habe ein kleines Stück Software geschrieben und bin nun stolz wie Oscar darauf. Und ich möchte, dass alle Welt diese Software nun ohne Erlaubniseinholung, ohne Einschränkung und zu jedem erdenklichen Zweck nutzen, ändern (Quellcode ist öffentlich) und sonst nicht was alles damit anstellen kann.

Jetzt bin ich aber kein Volljurist und habe gewaltigen Bammel, dass wenn ich jetzt anfange irgendwas von Lizenzen zu schreiben, dass MIR das nachher sogar um die Ohren fliegen kann.

Kann ich eine Software, die ich zu 100% alleine geschrieben habe unlizensiert lassen, darauf hinweisen, dass KEINE Lizenz vorliegt und ist das dann somit FOSS? Oder liegt das genaue Gegenteil vor? Dass es nämlich NICHT FOSS ist, bis man es ausdrücklich sagt?

Und falls letzteres, wie sagt ein Jura-Laie der ganzen Welt am charmantesten, ohne 500 Seiten Lizenztext, dass die Welt seine Software nutzen darf wie ihr das gefällt?
 
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Stell es auf Github unter MIT Lizenz, fertig.
 
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McMoneysack91 schrieb:
Kann ich eine Software, die ich zu 100% alleine geschrieben habe unlizensiert lassen, darauf hinweisen, dass KEINE Lizenz vorliegt und ist das dann somit FOSS? Oder liegt das genaue Gegenteil vor? Dass es nämlich NICHT FOSS ist, bis man es ausdrücklich sagt?
Genau das ist der Fall. Denn dann gelten die Urheberechtsgesetze und Du kannst jederzeit nachträglich von jemanden eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das ist der Grund warum man niemals Software ohne Lizenz von z.B. GitHub nutzen sollte - lediglich für persönlichem Gebrauch auf einem privaten Gerät kann man das vertreten.

Bzgl. Open Source Lizenzen:
Der Unterschied zwischen permissiven ("freizügigen") Lizenzen wie BSD oder MIT und "Copyleft" Lizenzen wie der GPL ist, das erste es erlauben das andere den Code als Basis für Closed-Source Software verwenden können. während bei der GPL auch "abgeleitete" Werke komplett unter die GPL oder eine kompatible Lizenz gestellt werden müssen. D.h. es ist sichergestellt, das Dein Code - inkl. darauf aufbauende Werke - weiterhin Open Source bleibt.
Das Konzept der GPL hat aber dadurch für bestimmte Anwendungsfälle Nachteile, wenn man z.B. GPL Module mit GPL inkompatiblen Modulen zu einem Binary linken möchte.

McMoneysack91 schrieb:
Jetzt bin ich aber kein Volljurist und habe gewaltigen Bammel, dass wenn ich jetzt anfange irgendwas von Lizenzen zu schreiben, dass MIR das nachher sogar um die Ohren fliegen kann.
Viel um die Ohren fliegen kann Dir mit etablierten Lizenzen nicht.

CoMo schrieb:
Was im Prinzip auch eine "Lizenz" ist. Aber kann man in jedem Fall nutzen. MIT ist sehr ähnlich, verlangt nur das der Original Autor in abgeleiteten Werken genannt wird.

Die unlicense ist vor allem ideal für z.B. Codeschnipsel, Beispiele, etc. die ein Nutzer einfach per Copy/Paste in seinem Code übernehmen möchten.
 
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Kannst du hier nen Link posten ? Bzw. was hast du denn programmiert?
 
Jedenfalls, bitte wähle eine Lizenz und nimm ggf. einfach die verlinkte "unlicense". Das macht das Leben für gewissenhafte Menschen viel viel einfacher, weil sonst alles Grauzone bzw. verboten ist theoretisch, auch wenn es auf Github zu finden ist.

TomH22 schrieb:
Die unlicense ist vor allem ideal für z.B. Codeschnipsel, Beispiele, etc. die ein Nutzer einfach per Copy/Paste in seinem Code übernehmen möchten.
Wobei es im deutschen Urheberrecht ja ein Mindestmaß an geistiger Schöpfungshöhe geben muss, damit ein Werk überhaupt unter das Urheberrecht fällt. Kleinere Codeschnipsel, denke ich, erfüllen diese nicht. So sind auch unsere Beiträge hier im Forum z.B. nicht urheberrechtlich geschützt.
 
BeBur schrieb:
Wobei es im deutschen Urheberrecht ja ein Mindestmaß an geistiger Schöpfungshöhe geben muss, damit ein Werk überhaupt unter das Urheberrecht fällt. Kleinere Codeschnipsel, denke ich, erfüllen diese nicht. So sind auch unsere Beiträge hier im Forum z.B. nicht urheberrechtlich geschützt.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Die ComputerBase GmbH hat ein unbegrenztes Nutzungsrecht für alle hier im Forum erstellten Inhalte. Das heißt nicht, dass irgendjemand anderes Code, den ich hier veröffentliche (falls Schöpfungshöhe erfüllt ist), einfach so in einem kommerziellen Produkt verwenden darf.
 
CoMo schrieb:
Die ComputerBase GmbH hat ein unbegrenztes Nutzungsrecht für alle hier im Forum erstellten Inhalte.
Das wichtige Wort in diesem Fall ist „nicht-exklusiv“:
Du erteilst uns (der ComputerBase GmbH) ein nicht-exklusives, permanentes, unwiderrufliches und unbegrenztes Nutzungsrecht für die von dir auf ComputerBase erstellten Inhalte.
Man tritt also nicht das eigene Nutzungsrecht an seinen Beiträgen an CB ab, sondern räumt CB ein Nutzungsrecht ein. Das ist auch sinnvoll, sonst würde CB ständig mit dem Risiko leben, das der Autor nachträglich irgendwelche Ansprüche erhebt.

Der Benutzer behält aber das Urheberrecht an seinen Beiträgen und kann sie unverändert noch anderweitig veröffentlichen (z.B. in einem anderen Forum). Dritte dürfen das aber nicht.

Wenn jemand einen von mir erstellten Leserartikel als eigenes Werk woanders veröffentlichen würde, würde ich schon dagegen vorgehen und hätte vermutlich Erfolg.
BeBur schrieb:
Wobei es im deutschen Urheberrecht ja ein Mindestmaß an geistiger Schöpfungshöhe geben muss, damit ein Werk überhaupt unter das Urheberrecht fällt.
Das ist richtig, aber im Zweifelsfall immer ein guter Grund für einen Rechtsstreit.
 
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TomH22 schrieb:
Das wichtige Wort in diesem Fall ist „nicht-exklusiv“:

Man tritt also nicht das eigene Nutzungsrecht an seinen Beiträgen an CB ab, sondern räumt CB ein Nutzungsrecht ein. Das ist auch sinnvoll, sonst würde CB ständig mit dem Risiko leben, das der Autor nachträglich irgendwelche Ansprüche erhebt.

Der Benutzer behält aber das Urheberrecht an seinen Beiträgen und kann sie unverändert noch anderweitig veröffentlichen (z.B. in einem anderen Forum). Dritte dürfen das aber nicht.

Ganz genau das. ComputerBase hat das Nutzungsrecht und darf meine Beiträge uneingeschränkt verwenden. Das Nutzungsrecht habe ich automatisch erteilt, denn das ist Teil der Nutzungsbedingungen, die ich bei der Registrierung akzeptiert habe.

ComputerBase darf aber keinem Dritten das Nutzungsrecht für meine Beiträge einräumen. Das Copyright liegt immer noch beim Urheber, also bei mir.

TomH22 schrieb:
Wenn jemand einen von mir erstellten Leserartikel als eigenes Werk woanders veröffentlichen würde, würde ich schon dagegen vorgehen und hätte vermutlich Erfolg.

Ein umfangreicher Leserartikel dürfte die nötige Schöpfungshöhe mitbringen, um einen Copyright-Anspruch zu begründen. Nicht gegenüber ComputerBase, die dürfen das in jeder Weise verwerten. Aber gegenüber Dritten ganz sicher.

Ich bin natürlich kein Fachanwalt für Urheberrecht, vielleicht liege ich da komplett falsch. Wenn es jemand besser weiß, bitte gerne korrigieren.
 
CoMo schrieb:
Ein umfangreicher Leserartikel dürfte die nötige Schöpfungshöhe mitbringen, um einen Copyright-Anspruch zu begründen. Nicht gegenüber ComputerBase, die dürfen das in jeder Weise verwerten. Aber gegenüber Dritten ganz sicher.

Ich bin natürlich kein Fachanwalt für Urheberrecht, vielleicht liege ich da komplett falsch. Wenn es jemand besser weiß, bitte gerne korrigieren.
Sehe ich als noch ein Laie ;-) genauso und ich meine mich erinnern zu können auch schonmal einen Fall mitbekommen zu haben, wo jemand erfolgreich sein Urheberrecht gegenüber einem Forum geltend gemacht hat, um bestimmte Beiträge bzw. "Leserartikel" löschen zu lassen. Das ist schon lange her und das entsprechende Forum hatte denke ich keine weitreichende Einräumung der Nutzungsrechte in den Nutzungsbedingungen.
 
TomH22 schrieb:
Der Benutzer behält aber das Urheberrecht an seinen Beiträgen und kann sie unverändert noch anderweitig veröffentlichen (z.B. in einem anderen Forum). Dritte dürfen das aber nicht.
Ja. Allerdings ist die Erklärung nicht ganz korrekt. Es ist nicht allein eine Frage der Vereinbarung. Das Urheberrecht - also das Recht an den eigenen Inhalten - kann man in Deutschland gar nicht vollumfänglich abgeben. Daher ja auch der Weg über das Nutzungsrecht.

CoMo schrieb:
Ganz genau das. ComputerBase hat das Nutzungsrecht und darf meine Beiträge uneingeschränkt verwenden.
Uneingeschränkt sicher nicht. Das würde ja z.B.: auch umfassen, das man darin herummanipulieren darf und solche Sachen.

CoMo schrieb:
Das Copyright liegt immer noch beim Urheber, also bei mir.
Ein Copyright in dem Sinne gibts in Deutschland nicht. Es gibt nur ein Urheberrecht. Es ist zwar klar, was Du meinst. Aber man sollte die Dinge trotzdem nicht ohne Not vermischen.

BeBur schrieb:
Sehe ich als noch ein Laie ;-) genauso und ich meine mich erinnern zu können auch schonmal einen Fall mitbekommen zu haben, wo jemand erfolgreich sein Urheberrecht gegenüber einem Forum geltend gemacht hat, um bestimmte Beiträge bzw. "Leserartikel" löschen zu lassen.
Das kann gut sein. Das Urheberrecht kann man auch gar nicht abtreten, selbst wenn man wollte. Wenn Du jemand ein Nutzungsrecht eingeräumt hat und der macht da irgendwie z.B. Schindluder mit, hast Du damit noch die Möglichkeit einzugreifen.
 
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andy_m4 schrieb:
Das Urheberrecht - also das Recht an den eigenen Inhalten - kann man in Deutschland gar nicht vollumfänglich abgeben. Daher ja auch der Weg über das Nutzungsrecht.
Ich dachte ich hätte meinen Beitrag so formuliert, dass das klar ist.
andy_m4 schrieb:
Uneingeschränkt sicher nicht. Das würde ja z.B.: auch umfassen, das man darin herummanipulieren darf und solche Sachen.
Dürfen sie ja. Schon das beliebte „Vollzitat gelöscht“ ist eine Manipulation eines Beitrages
 
Wenn ich meine gesammelten Werke an andere weitergebe, dann müssen vor dem ersten Einsatz der Anwendung die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden. Alles andere ist mir egal und von mir aus kann anschließend jeder damit machen, was er will.
Wichtig dabei ist unter anderem der sog. "Haftungsausschluss".

So sieht das bei mir aus:

● Allgemeine Bedingungen

Die von mir privat entwickelte und kostenfrei
zur Verfügung gestellte Anwendung

'Name der Anwendung'

nachfolgend 'Software' genannt, darf zu
kommerziellen Zwecken weder angeboten, noch
weitergegeben werden.

● Allgemeine Hinweise

Die Veröffentlichung und Weitergabe dieser
'Software' im Internet und/oder auf anderem Wege
ist, unter Gewährleistung der oben genannten
Bedingungen, grundsätzlich gestattet.

Die Erlaubnis gilt somit als allgemein erteilt.

Die Veröffentlichung im Internet muss zwingend mit
dem Hinweis gekennzeichnet sein, dass es sich bei
dieser 'Software' um sogenannte
'kostenfreie Software (Freeware)' handelt.

● Rechtliche Hinweise

Markennamen werden frei, oder mit der
entsprechenden Kennzeichnung verwendet.
Diese Namen sind Eigentum der jeweiligen
Rechteinhaber.
Sämtlich genannte und benutzte Namen sind durch
Dritte geschützte Marken und Warenzeichen.
Diese unterliegen uneingeschränkt den gesetzlichen
Bestimmungen des entsprechend gültigen
Kennzeichenrechts.
Rechteinhaber sind die eingetragenen Eigentümer.

Nur aufgrund der bloßen Verwendung der Marken
und Warenzeichen ist nicht der Schluss zu
ziehen, dass die verwendeten Marken und
Warenzeichen nicht durch die Rechte Dritter
geschützt sind.

Zuwiderhandlungen können strafrechtliche
Konsequenzen zur Folge haben.

● Haftungsausschluss

Diese Anwendung wurde vom Autor entwickelt und sie
'ist wie sie ist'. Ohne jedwede ausdrückliche oder
stillschweigende Gewährleistung.
Die Nutzung dieser Anwendung geschieht somit auf eigene
Gefahr.
Es wird keinerlei Gewähr vom Autor für Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der
Informationen, die er bereitgestellt hat, übernommen.

Der Autor haftet in keiner Form für eine nicht
ordnungsgemäße oder ausbleibende Funktion dieser
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Ebenso haftet der Autor in keiner Form für eine eventuell
bei der Installation und/oder Ausführung dieser Anwendung
entstandenen Schädigung und/oder auftretenden Funktionsstörung
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Solange keine Nachweise für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten vorliegen, sind Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch
Nutzung oder Nichtnutzung dargestellter Informationen entstanden
sind, ausgeschlossen.

Der Autor
 
TomH22 schrieb:
Ich dachte ich hätte meinen Beitrag so formuliert, dass das klar ist.
Naja. Es gab schon Missverständnispotential. Daher hab ich das sicherheitshalber konkretisiert.

TomH22 schrieb:
Dürfen sie ja. Schon das beliebte „Vollzitat gelöscht“ ist eine Manipulation eines Beitrages
Das ist durchaus ein Punkt. Da geb ich Dir Recht. Wobei das vielleicht doch noch mal was anderes ist als wenn gezielt Wörter oder Sätze gelöscht oder ersetzt werden würden.
 
Ob man jetzt unbedingt eine Lizenz nehmen muss, die sich mit Vulgärsprache schmückt…
Zumal es mit Unlicense schon etwas sehr ähnliches gibt.
 
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