Hallo,
ich habe eine Frage zum Sonderkündigugnsrecht bei Umzug.
Ich ziehe zum 1.7 in ein von der Unitymedia nicht beliefertes Gebiet.
Nun wurde mir bei Unitymedia erzählt ich kann von meinem SOnderkündigungsrecht erst nach Umzug gebrauch machen weil ich eine Unmeldebescheinigung beifügen muss. D.h. Ich zahle nach dem Umzug noch 3 Monate weiter den alten Vertrag.
Ist das so rechtens? Irgendwie erscheint mir das etwas fishy. Ich meine ich kann doch auch meine Ummeldung nachschicken..
Hat da jemand Ahnung?
Gruß,
ExoTerra
ich habe eine Frage zum Sonderkündigugnsrecht bei Umzug.
Ich ziehe zum 1.7 in ein von der Unitymedia nicht beliefertes Gebiet.
Nun wurde mir bei Unitymedia erzählt ich kann von meinem SOnderkündigungsrecht erst nach Umzug gebrauch machen weil ich eine Unmeldebescheinigung beifügen muss. D.h. Ich zahle nach dem Umzug noch 3 Monate weiter den alten Vertrag.
Ist das so rechtens? Irgendwie erscheint mir das etwas fishy. Ich meine ich kann doch auch meine Ummeldung nachschicken..
Hat da jemand Ahnung?
Gruß,
ExoTerra