Speicher defekt - Geld zurück pder Tausch?

Stevie

Lt. Commander
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Juli 2001
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Hallo,

ich habe vor einem halben Jahr ein Speicherkit gekauft. Es war von Anfang an defekt,
wegen meiner Arbeit konnte ich mir aber keinen Ausfall leisten, deswegen habe ich erst mal so weitergearbeitet. Im Dezember hab ich mir dann woanders neuen Speicher gekauft und den alten an die Firma zurückgeschickt. Da ich mit dem alten Speicher überhaupt nicht zufrieden war (MDT) wollte ich mein Geld zurück und keinen Austausch. Stattdessen wurde mir jedoch jetzt ein neues Kit zugesandt. Muss ich das akzeptieren?
 
Also die "Geld-zurück-Garantie" gilt ja nur die ersten Tage.. das ist ja von Händel zu Händler unterschiedlich ... wenn du den Speicher erst nach nem halben Jahr zurück gibst... ist das klar das du Ersatz bekommst.... Denen weiß zumachen das er schon von Anfang an defekt war wird schwer .. du hättest ihn ja auch direkt zurückschicken können.
 
Klar doch. Geld zurück geht nur in den ersten 14 Tagen wenn es denn eine Online-Bestellung war. ;)
Beim Kauf im Geschäft kannst du generell kein Geld zurück verlangen. Dort ist sowas immer freiwillig.
 
hmm mist, ich dachte im falle eines defektes gilt das auch. naja kann man nix machen.

danke euch!
 
Kannst doch das neue Kit bei Ebay reinstellen.
Für DDR1 Ram gehen Preise gut hoch.
Mfg
 
hab ich mir auch grad gedacht. ist ja noch originalverpackt. nur garantie kann man halt keine gewährleisten.
 
Du kannst nach §439 BGB entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, nur wenn der Verkäufer dem nicht nachkommen will oder kann, steht dir nach §437 BGB ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Kaufpreises zu.

greetings, Keita
 
das nenn ich rechtskundig, danke Keita :)

EDIT: hmm wie kann ich eigentlich die restgarantie auf den käufter übertragen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Kauf im Geschäft kannst du generell kein Geld zurück verlangen. Dort ist sowas immer freiwillig.

Etwas was man bei Media Markt wirklich mal loben sollte. Dort habe ich immer mein Geld zurückbekommen. Die haben wirklich guten Service.
 
Aus eine Rechtsratgeber zum Verhalten bei Qualitätsmängeln:


Bei Einkäufen per Katalog oder über das Internet gilt das so genannte Fernabsatzgesetz. Hier hat man in der Regel zwei Wochen Zeit, um die Ware zurückzuschicken bzw. um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Regelung ist unabhängig von Mängeln. Die Frist beginnt, wenn man die Ware erhalten hat. Wer die Kosten für das Zurückschicken übernimmt, ist unterschiedlich. Bei einem Bestellwert unter 40 Euro kann das je nach Anbieter auch der Kunde sein. Liegt der Bestellwert über 40 Euro, muss der Anbieter die Kosten tragen. Dazu verpflichtet ist er außerdem, wenn er ein Rücknahmerecht ausdrücklich gewährleistet.

Bei normalen Käufen, die nicht unter das Fernabgabegesetz fallen gilt im Garantiezeitraum (6 Monate) bei mangelhafter Ware das Recht zu Umtausch, Wandlung oder Minderung ohne Einschränkung! Dabei entscheidet der Käufer und nicht der Verkäufer welche der drei Varianten angewendet wird.
Nur manche Verkäufer wissen das noch nicht oder vielleicht besser wollen das angeblich nicht wissen
 
ekome, das war sehr aufschlussreich, danke!
 
jup wenns innerhalb der ersten 6 monate ist muss der verkäufer belegen, dass der speicher nicht von anfang an defekt war. bis zu 2 jahren ist dann der käufer in der beweispflicht. (das sind die gesetzlichen 2 jahre gewährleistung - nicht zu verwechseln mit garantie)

handelt es sich allerdings um qualitätsmängel die erst mit der zeit aufgetreten sind is wieder die ganz normale garantie herzunehmen. hier hat der verkäufer 2 mal das recht auf nachbesserung. erst danach kann vom verkauf zurückgetreten werden.

gewährleistung und garantie sind unabhängig von einem online-einkauf oder direkt im laden anzuwenden.
 
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okay ich setz ihn in ebay rein. wie mache ich das aber mit der rechnung?
ich habe den speicher damals mit mehreren komponenten gekauft. die stehen natürlich auch alle auf der rechnung drauf. das original kann ich dem käufer also nicht aushändigen. was nun? einfach kopie?
 
Ohne Original-Rechnung kann der Käufer keinerlei Garantieansprüche einfordern! Eine Kopie ist für ihn wertlos, es sei denn, Du garantierst ihm beim Verkauf die Überlassung der Originalrechnung im Fall von Garantieforderungen. Das ist zwar umständlich, erschwert evtl. den Verkauf, für Dich aber eine Möglichkeit selber Garantieansprüche für andere, auf der Rechnung stehende Anschaffungen, geltend zu machen.
Als Lehre daraus: Künftig für verschiedene Geräte getrennte Rechnungen ausstellen lassen!
 
ich kann ja beim händler nochmal anfragen ob ich eine extra rechnung bekomme.
 
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