SSD Defekt? Garantie?

Scofield_M

Lt. Junior Grade
Registriert
Feb. 2011
Beiträge
291
Hallo,

seid kurzem also gestern geht meine SSD eine OCZ Agility II 60GB nicht mehr.
Sie wird nur noch sporadisch mal, und mal nicht im Bios erkannt. Wenn sie denn mal erkannt wird, wird Windows nicht mehr gestartet. Nur noch bis zum Logo und dann hängt sich der PC auf. Wenn ich meinen PC mit einer normalen HDD hochfahre macht er keine Fehler, hab dann mal versucht via HOT PLUG die SSD im Windows 7 Betrieb dazu zu stecken dann erkennt Windows sie kurz unten im Info Bereich, wir aber nirgends im Explorer oder im Windows System angezeigt. Kurze Zeit später friert das ganze System ein.

Habe ich die SSD nicht angeschlossen läuft der Rechner ohne Probleme.

Nun meine Frage ist die SSD ganz defekt, vor allem was ist daran defekt? Oder kann man die irgendwie wieder retten?

Und kennt sich einer mit der Garantieabwicklung bei OCZ aus? Bzw. wie kann ich erfahren ob meine SSD noch Garantie hat? Steige da auf der OCZ Seite nicht gerade wirklich durch... :-/ Gibt es da nicht eine Seite wo ich die S/N eingeben kann und das dann erfahre? Ich weiß nur das ich sie schon ziemlich alt ist und die Rechnung zu der SSD ist nicht mehr auffindbar... :-(

Ich wäre echt dankbar für jede Hilfe, und Tipps.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
hört sich nach defekt an.
ob du noch garantie hast solltest du selber wissen.
du weißt doch wann und wo du gekauft hast.
schick sie zum händler zurück und lass sie tauschen
 
Danke euch beiden für die schnellen antworten. :-)
Naja ich hatte sie damals bei Hardware Versand gekauft, weiss nur nicht mehr genau wann, da ich mein Profil dort gelöscht habe damals nach dem Kauf. Nur die stellen sich nun Quer ohne Rechnung. :-(
Und nun dachte ich über den Hersteller vllt. Garantie in Anspruch zu nehmen ich meine die müssten das doch anhand der S/N sehen können ob sie noch Garantie hat oder nicht?

Nur auf der OCZ Seite finde ich keinen Deutschen Support ... :-/
 
Hallo,

Lass die SSD mal eine Nacht ohne Strom und schließe sie dann wieder an.
Hat die SSD die neueste Firmware drauf,wenn nicht,dann lade Dir erst mal
die neuste Firmware bei ocztechnology.com runter.Es ist sehr einfach.
Leuchtet die SSD grün ist sie ok. Leuchtet sie grün und rot,liegt ein defekt vor
und kannst sie nicht mehr benutzen.

Mit der Rechnung könntest Du Probleme bekommen,wenn die nicht mehr vorhanden ist.
Hast Du die SSD bei EBay gekauft ? Wenn ja,dann wird die bei ocz ohnehin nicht
umgetauscht.Ich habe erst wieder gelesen,das die SSD nicht umgetauscht werden,
die bei eBay gekauft worden sind.

Wenn Du die SSD wieder anklemmst, dann klemmst Du alles anderen FP , DVD Laufwerke und USB
Sticks ab.Sodaß nur die SSD dran ist.
Bei der Firmware Erneuerung muss die SSD leer sein. Es darf kein Betriebssystem drauf sein.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Hersteller, sie gilt iA. nur für den Erstkäufer des Produkts. Wird es gebraucht erworben, so hat der neue Besitzer darauf keinen Anspruch (höchstens auf Kulanz). Aber er hat die SSD ja bei Hardwareversand gekauft...
 
@antreiber
hatte sie ohne Strom über Nacht und nun wieder angeschlossen. passiert nichts. :-/ Windows fährt mit SSD nicht hoch und friert ein... Und via HotPlug im Betrieb friert Windows auch gleich ein sobald ich die SSD anschließe. So wird das schlecht mit einem Firmware Update :-/ bzw. Toolbox von OCZ... :-/

@AMDuser
Kenne das Forum hab da gestern eine Anfrage gestellt und noch immer keine Antwort erhalten.
Hab auch ein Support RMA Ticket gemeldet, und auch keine Antwort erhalten.
Ist nur dieses Forum der einzige Deutsche Support von OCZ?

Grüße
 
Wenn du dich dort gestern gemeldet hast und bis jetzt noch keine Antwort bekommen hast, warum jetzt schon gleich meckern ... Das Forum ist genauso wenig wie dieses Forum ein 1:1 Live-Support!
Auch die Leute dort haben ein Anrecht auf Schlaf, Freizeit, Privatleben, etc. pp.. Und wenn du ein RMA-Ticket über die Webseite angemeldet hast, dann war das wahrscheinlich direkt die US-amerikanische Webseite ... da kommt noch die Zeitverschiebung zum tragen ...
Gedulde dich bis Morgen in den Nachmittagsstunden, bis dahin sollte sich einer der derjenigen gemeldet haben, die für die RMA-Abwicklung zuständig sind.

Und ja, das ist der einzige deutschsprachige Support von OCZ der so für jedermann zugänglich ist.
 
Naja meckern tue ich ja nicht gleich... nur das man da keinen ^^wirklichen Deutschen Support hat mit einer Telefon Nr. das ärgert mich ein wenig. Ich glaub wenn ich das richtig habe ist der nächsten liegende Firmensitz in Käseland... :-/

Und klar haben die Leute ein Recht auf Ihre Freizeitbeschäftigungen :-) Will ich denen um Gotteswillen auch nicht nehmen wollen :-)

Grüße
 
srup schrieb:
Ein Kontoauszug/Überweisungsbeleg/Kreditkartenabrechnung genügt als Kaufnachweis aus.

Sagt wer? Wenn der Händler dies nicht als Beweis anerkennt, dann kann dies nur über den Rechtsweg gehen!
Abgesehen davon hat der TE nicht mal erwähnt, wann er das Gerät gekauft hat, um eventuelle Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

srup schrieb:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Hersteller, sie gilt iA. nur für den Erstkäufer des Produkts. Wird es gebraucht erworben, so hat der neue Besitzer darauf keinen Anspruch (höchstens auf Kulanz). Aber er hat die SSD ja bei Hardwareversand gekauft...

Falsch!

Die Garantie gilt nicht für den Erstverkäufer! Sie fängt ab dem Erstverkäufer an zu laufen!
Ist ein Unterschied!

Sofern du innerhalb der ersten sechs Monate ab Kaufdatum bist, dann wende dich an den Händler, falls nicht an den Hersteller.
Du kannst aber auch beim Händler nachfragen, ob er als Service und Kulanz eine Abwicklung zwecks Herstellergarantie durchführen kann, über den Hersteller/Lieferanten
 
Ribery88 schrieb:
Die Garantie gilt nicht für den Erstverkäufer! Sie fängt ab dem Erstverkäufer an zu laufen!
Ist ein Unterschied!
..
Sofern du innerhalb der ersten sechs Monate ab Kaufdatum bist, dann wende dich an den Händler, falls nicht an den Hersteller.
Selbst falsch! Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers und gilt auch für "Zweitkäufer", deckt aber nur Mängel ab, die beim Kauf bereits vorhanden waren! Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann von diesem ohne weiteres an Regeln gebunden werden, also auch nur auf den Erstkäufer beschränkt sein. Intel macht das z.B. so. Im Einzelnen sollte man sich die Garantiebedingungen des Herstellers durchlesen, die es ja extra dafür gibt, denn dürfte der Hersteller seine Garantie nicht an Bedingungen knüpfen, so wären diese total überflüssig!
 
Nope in der Regel beginnt die Garantie ab dem Erstkäufer.

Klar kann der Hersteller Bedingungen machen, da hast du Recht.

Hier eine Garantiebestimmung von Samsung

http://de.samsung.com/de/support/garantiebedingungen.aspx

Hier steht nichts dass der Erstverkäufer nur die Garantie in Anspruch nehmen kann, ich könnte dir noch so einige andere Hersteller zeigen, die genau so handeln.

Also bitte vorher informieren und dann posten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,zusammen

Das mit dem Kaufbeleg hatte im ocz Forum auch schon jemand nach gefragt,
das der ihm der Kaufbeleg fehlte.
Ob das mit dem Kontoauszug auch funktioniert, weiss ich nicht.
Aber ein Austausch wurde nicht vorgenommen und abgelehnt,
weil eben der Kaufbeleg fehlt.

MfG
 
Zurück
Oben