Stadt-Kreisverkehr - wer darf zuerst einfahren ?

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sergejM

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Wurde in letzter Zeit > 2 x angehupt, von Kreisverkehrteilnehmerinnen oder -Teilnehmer ?

Frage:
Wer darf zuerst in den Kreisverkehr einfahren, wenn beide Fahrzeuge noch vor der Haltelinie
, sich rollend ( incl. Bremsbereitschaft ) an den Kreisverkehr heran tasten, heran pirschen?

Fahrzeug A steht auf 9 Uhr, Fahrzeug B auf 6 Uhr. Hat Fahrzeug B Vorfahrt, gegenüber
Fahrzeug A, weil rechts vor links ( wie bei einer normalen Kreuzung, ohne Vorfahrt-Schilder.
Und darf dann zuerst in den Kreisverkehr einfahren ?

Oder gibt es da nun ganz neue Regelungen ?

Habe 3 verschiedene Aussagen. Der Stammtisch-
Bruder sagt so(was nicht stimmt), der Fahrschullehrer so, der Polizist wieder so. Der Winkeladvokat dann so mal so,
der Richter dann so

? Was gilt denn nun genau ? ( war der Fahrer von Fahrzeug B - defensives Fahren ja, aber nicht
wenn man angehupt wird - ( normalerweise links rein und rechts raus )

Nur aus Interesse mal nachgefragt, bzw. was der eifrige Student der Rechte dazu meint ?

vielen Dank
 
Wenn der Kreisverkehr so einen kleinen Radius hat, dass das ein Problem ist, geht das wohl nur mit gegenseitiger Absprache und Rücksichtnahme. Grundsätzlich gilt halt, wer im Kreisverkehr ist, hat Vorfahrt, also gewinnt der Schnellere ;).
 
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Wer zuerst die passende Lücke hat, dass er einfahren kann, würde ich sagen.
 
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@Incanus
Würde ich genauso beschreiben. Ist am Gardasee zum Beispiel häufig so. Kleiner Radius und es klappt trotzdem ohne Gehupe.
 
Incanus schrieb:
....das wohl nur mit gegenseitiger Absprache und Rücksichtnahme.
Das ist ein Problem im Winter, wenn es schneit oder in der Dunkelheit ( difuse Beleuchtung )
- wenn zwei Fahrer sich
heran pirschen und der links-Versetzte sich nicht entscheidet, der Rechtsversetzte dann vor-preschert,
in den Kreisverkehr ...und dann vom Linksseitigen angehupt wird ....
dann sind das mittelalterliche Gebaren ?

Prinzipiell ist es mir egal, ob der Teilnehmer hupt, mir den Stinkefinger zeigt oder
sonst was -
Es geht nur um die Frage, wer nun fahren darf und wer nachrangig, defensive sich
verhalten sollte/ oder gar muss ?



Incanus schrieb:
Grundsätzlich gilt halt, wer im Kreisverkehr ist, hat Vorfahrt, also gewinnt der Schnellere ;).

Das ist bekannt, wenn im Kreisverkehr zirkulierend im Verkehr.
Es geht halt um die Einfahrt-Regelung ...in den Kreisverkehr. ( Blinker-Regelung
ist bekannt )
 
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Bully49 schrieb:
Genau. Das war und ist immer so gewesen.

Gilt aber nur für den "echten Kreisverkehr," ansonsten gilt §8 StVO (1).

"echter Kreisverkehr:"
1714640745533.png


"unechter Kreisverkehr:"
1714640792026.png


@sergejM
Wie ist die Ausgangslage?

@Incanus
habe es angepasst, auch wenn meinem Verständnis nach das so ok war. Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) muss in Kombination für einen "echten Kreisverkehr" stehen.
 
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Das Bild widerspricht aber der Beschriftung oder umgekehrt. Es ist beim 'Unechten Kreisverkehr' doch eindeutig das Schild Kreisverkehr zu sehen.
 
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äh und im Unechten muss ich jeden reinlassen während ich innen herumkreisel? Wie soll das denn funktionieren? :D
 
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Indem Du bremst, wenn jemand einfahren möchte?
 
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Ist doch ganz einfach. Versetze dich in die lage von Fahrer A. Er fährt auf den Kreisverkehr zu er schaut, ob links frei ist bzw. ob jemand im Kreisverkehr ist, denn der hätte vorfahrt. Nein, also fährt er in den Kreisverkehr. Was Fahrzeug B macht ist ihm in dem Moment egal, darauf achtet er nicht.

Sobald er im Kreisverkehr ist hat er dann eh Vorfahrt und Fahrzeug B muss warten.

Wenn du in fahrzeug B sitzt ist deine Aufgabe also ganz klar. Wenn du zu spät in den Kreisverkehr einfährst, nimmst du Fahrzeug A die Vorfahrt. Fahrzeug A muss bremsen. Das ist nicht vorgesehen.

Also entweder bist du früh genug im Kreisverkehr, damit du ihm nicht in die Quere kommst oder du wartest.

Wenn der Kreisverkehr sehr klein ist und selbst gleichzeitiges Fahren schon so nah ist, dass man sich gegenseitig stört, würde ich in Fahrzeug B ganz klar warten und Fzg. A fahren lassen. Denn aus meiner Sicht ist der Kreisverkehr von links nicht frei bzw. wenn ich einfahre würde ich ihn ausbremsen und ihm somit die Vorfahrt nehmen. Zudem ist für den Fahrer in Fahrzeug A ganz klar die devise "einfahren", weil für ihn der Kreisverkehr von links frei ist. Er kommt gar nicht in die Situation, dass er warten müsste. Er muss nicht damit rechnen, irgend jemanden die Vorfahrt zu nehmen und fährt.

Man kanns auch einfach runterbrechen auf Kreisverkehr = links vor rechts.
 
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So sehe ich es in der Praxis auch in den Kreisverkehren meines Wohnorts, wer von links kommt gilt als bereits im Kreisverkehr fahrend, da er vor dem Fahrzeug rechts einfahren könnte.
 
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strempe schrieb:
Gilt aber nur für den "echten Kreisverkehr," ansonsten gilt §8 StVO (1).

"echter Kreisverkehr:"


"unechter Kreisverkehr:"

Wie ist die Ausgangslage?

@Incanus
habe es angepasst, auch wenn meinem Verständnis nach das so ok war. Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) muss in Kombination für einen "echten Kreisverkehr" stehen.
In Ordnung, dann gibt es lt. StVO einen echten und um einen un-echten Kreisverkehr ( per Kennzeichnung )

In meinem genantem Fall handelt es sich um einen Kreuzungsersatz, welcher in einem
Dorf, statt einer Kreuzung nun öfters
installiert wird, ( weil vermutlich der lokale Bauunternehmer mit dem Landratsamt sehr gut
kommuniziert -

analog handelt es sich um einen kleineren, vermutlich un-echten Kreisverkehr - Bei einem größerem
Kreisverkehr hat man mehr Abstand, mehr Überblick, mehr Reaktionszeit.

Beim Kleineren ( vermutlich un-echten Kreisverkehr ) stehen die Leute immer vor der Halte-
Linie und warten erst mal ab -
Dann fährt man rein und ..wird dann ange-hupt....von links, versteht sich. Wen ich pers. einfahre
lasse ich den Teilnehmer von rechts sauber einfahen, damit es weiter geht.

besten Dank,
dann die StVo mal näher betrachten - un-echter Kreisverkehr...echter Kreisverkehr ...Sachen gibt
es
 
Mit der Größe hat das nichts zu tun, sondern der Beschilderung. So wie Du Dein Verhalten beschreibst, gehst Du aber von einem unechten Kreisverkehr aus, während alle anderen einen echten annehmen.
 
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Das hat mit der Größe nichts zu tun, sondern mit den Verkehrszeichen. Hast du ein Vorfahrt gewähren Schild bei der Einfahrt? Dann musst du warten wenn von links ein Verkehrsteilnehmer kommt. Hast du kein Schild, dann gilt rechts vor links. Wie bei einer Kreuzung.

Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
 
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Incanus schrieb:
So sehe ich es in der Praxis auch in den Kreisverkehren meines Wohnorts, wer von links kommt gilt als bereits im Kreisverkehr fahrend, da er vor dem Fahrzeug rechts einfahren könnte.

Ja, geht halt darum, abzuschätzen, ob man damit rechnen muss, dass das Fzg. von links innerhalb der Zeit in der ich einfahren würde mich kreuzt. Wenn ja, stehen bleiben, wenn nein, fahren.

Heißt im Umkehrschluss, aber auch, wenn der Fahrer in fzg. A steht, weil er z.B. ebenfalls ein Fzg. im Kreisverkehr sieht dem er vorfahrt gewähren möchte, du aber in Fzg. B bereits kurz vor der Linie bist und rollst, dann kannst du in Fzg. B natürlich direkt fahren und sollst natürlich nicht auf fzg. A warten.


Das links vor rechts gilt für mich also praktisch nur, wenn ich erwarte, dass ich in der Zeit die ich zum einfahren brauche vom linken Fahrzeug gekreuzt werde. Also ja, das Timing spielt natürlich immer ne Rolle. Beim kreisverkehr machste ja auch praktisch nichts anderes, als auf ne Lücke zu warten um sicher reinfahren zu können. Das ist halt nicht gegeben, wenn ich erwarte, dass mich in 1-2 Sekunden jemand kreuzt. Aber ich finde ist dann auch selbsterklärend...
 
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Mimir schrieb:
nimmst du Fahrzeug A die Vorfahrt. Fahrzeug A muss bremsen. Das ist nicht vorgesehen.

Also entweder bist du früh genug im Kreisverkehr, damit du ihm nicht in die Quere kommst oder du wartest.

Deine Erklärung ist plausibel.

Nur war der Knackpunkt, dass beide Fahrzeuge langsam zum Kreisverkehr anrollten...
dann fuhr Fahrer B ( auf 6 Uhr ) mit einem Blitzstart in den Kreisverkehr...
vermutlich mum 10 Mlllisekunden später
fuhr Fahre A in den Kreisverkehr ( vermutlich un-echt ), fast synchron ... und hupte
Fahrer B an, per Dauerhup

Vom Rechtsverständnis her, hätte Fahrer B auf 6 Uhr Vorrang, gegenüber dem
linkseitig Einfahrenden -
analog wäre Fahrer B bei einem Crash aussen vor - wobei die Versicherungen oft
auf
Teilschaden plädieren. Der Richter wird vermutlich auch eine Teilung akzeptieren -
so mit schuld ....obwohl
nicht schuld, wenn nach der rechts-vor-links-Regelung


ps. für mich ein Unding, das mittlerweile in jedem Bauerndorf ein Kreisverkehr steht,
wo eine rechts-vor-links Kreuzung es genauso getan hätte.
Vermutlich haben die Kommunen zu viel Geld

Bei den großen Kreisverkehren sind oft ausreichend Lücken und man fährt eh defensive,
damit andere Leute auch klar kommen.
Ergänzung ()

strempe schrieb:
Gilt aber nur für den "echten Kreisverkehr," ansonsten gilt §8 StVO (1).

"echter Kreisverkehr:"
Anhang anzeigen 1479720

"unechter Kreisverkehr:"
Anhang anzeigen 1479721

Wie ist die Ausgangslage?
3 x un-echter Kreisverkehr ( in den Bauern-Dörfern )
1 x echter Kreisverkehr ( Angehupe, vom Feinsten, italian-style )
 
Gut, kann dir nur sagen, wie ich mich nach Verkehrsregeln verhalten würde.

Rechtlich gesehen hat man da vermutlich wenn es wirklich zum Crash kommt, eine schwierigere Situation geschaffen. Aber da das sicherlich häufiger vor kommt wirds da sicher genauere Muster geben nachdenen man die Schuld oder Teilschuld bewertet, die vielleicht aus den Verkehrsregeln nicht ganz so eindeutig hervorgehen.

Wenn Fzg. A Fzg. B in die Seite fährt, dann wäre für mich klar, dass Fzg. B keine Vorfahrt gewährt hat und ihn die volle Schuld trifft.

Wenn Fzg. A Fzg. B aber hinten drauf fährt, dann hätte Fzg. A bremsen müssen, da Fzg. B bereits im Kreisverkehr war.

Ich denke dass man die Schuld wahrscheinlich so lange Fzg. B zuschreiben kann, solange das Einfahren in den Kreisverkehr nicht abgeschlossen ist und es vorher zum Crash kam. Für alles andere hätte Fzg. A genug Zeit gehabt, zu reagieren.

So wäre es zumindest im Bezug auf die Verhaltensregeln konsequent. Ob das rechtlich so zutrifft keine Ahnung....

Jendefalls kannst du von Fzg. A nicht verlangen, dass er sofort auf plötzlich einfahrende Fahrzeuge reagieren muss. Dafür hat er nunmal Vorfahrt. Klar, wenn der Kreisverkehr sehr klein ist, ist das komplexer, aber die Situation die nach einem Crash entstanden ist, wäre ja die selbe, egal ob der Kreisverkehr groß oder klein ist und ich denke nur das zählt am Ende.
 
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