Stadt-Kreisverkehr - wer darf zuerst einfahren ?

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Mimir schrieb:
wirds da sicher genauere Muster geben nachdenen man die Schuld oder Teilschuld bewertet,
Im Streifall, wenn Fahrer A einen Zeugen hat und B Keinen, wird vermutlich es auf eine Teischuld
hinauslaufen, auch wenn Fahrer B eher schuldlos - versicherungstechnisch. Da tun die Richter nicht lange umeinander, so die Haftpflicht-Fachkraft bei der Allianz.
In der Regel vermeiden die Versicherungen Rechtsstreitigkeiten auf Gerichten, weil es dann zu
Grundsatzurteilen kommt, welche dann später herangezogen werden könnten. Daher haben die
Versicherungen eher ein des-Interesse

Mimir schrieb:
Wenn Fzg. A Fzg. B in die Seite fährt, dann ....

Wenn Fzg. A Fzg. B aber hinten drauf fährt, dann hätte Fzg. A bremsen müssen, ...
Diese Argumentation klingt plausibel. Der hinten rein fährt, ist meistens schuld.
Ein seitlicher Einschlag, ist von einem gerichtlich vereidigten Sachverständigen nachvollziehbar; dann Teil-,
oder gar Vollschuld offensichtlich.
Mich wundert nur, dass im genanntem Beispiel die anderen Dudes italienisch
auf hupten. Wohl Bayern München gerade an dem Tag verloren oder die
Frau ist fremd gegangen ? k.A



Wenn beide in den Kreisverkehr gleichzeitig einfahren, wäre meiner Meinung nach
der rechs-Einfahrende im Vorrang, analog müsste der Nachfolgende ( A ) bremsen.
Wenn allerdings Zeugen andere Aussagen machen, wird es dezent. Oft verliert
der Rechthabende und schaut dann in das Ofenrohr, wenn der Zeuge andere Aussagen
tätigt
 
Leider hast Du bis jetzt ja noch nicht genau gesagt, ob es jetzt ein Kreisverkehr war oder nicht.
 
So ein echt-Foto vom Kreisverkehr wäre sicher auch nicht schlecht!

Im wahren Leben gibt es dann aber auch noch die Autos mit eingebauter Vorfahrt, also BMW, Mercedes + Audi. :D
 
https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/verkehrsregeln-kreisverkehr/

Da irritiert mich jetzt die Abbildung für "unechten" Kreisverkehr. Laut Text fehlen dabei beide Schilder (Kreisverkehr und Vorfahrt gewähren), in der Abbildung ist aber das Schild 215 (Kreisverkehr) enthalten. Was denn nun?

Edit:
Der Text ist wohl nicht richtig, beim unechten ist das Kreisverkehrschild vorhanden:
https://www.wirkaufendeinauto.de/magazin/irrtuemer-im-strassenverkehr/#:~:text=Unechter Kreisverkehr,beim Ein-und Ausfahren blinken.

In einem unechten Kreisverkehr, in dem nur das blau-weiße Kreisverkehr und nicht das Vorfahrt-gewähren-Schild vorhanden ist, gilt rechts vor links und du musst sowohl beim Ein-und Ausfahren blinken.
 
@Delgado Schau mal genau hin...

Achtung, nicht in jeden Kreisverkehr hat man automatisch Vorfahrt. Nur wenn sich an jeder Einfahrt die Schilder 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) befinden, hat der Verkehr im Kreisel Vorrang. Fehlt das Vorfahrtsschild oder beide Verkehrszeichen, handelt es sich nur um einen kreisförmigen Verkehrsknotenpunkt mit „Rechts-vor-links“ Regelung.
 
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Schon klar, mir ging es nur um die Unterscheidung echter und unechter Kreisverkehr, bzw. die irritierende Bildunterschrift dazu..
 
Also in meinen 25 Jahren Autofahren bin ich bisher immer gleich im Kreise gefahren.
Wer drin ist hat vorfahrt, wer rein will wartet auf Lücke. Muss sehr selten sein das es anders ist, oder alle fahren so wie ich :D
 
Ich hab ja oben schon geschrieben, dass der zuerst in den Kreisverkehr einfährt, der eine passende Lücke gefunden hat, um einzufahren ohne im Kreisverkehr befindliche Teilnehmer zum abbremsen zu nötigen. Eigentlich ist das an Eindeutigkeit nicht zu überbieten, denn wenn der einfahrende links oder rechts zögert, dann ist das kein Grund bei erkennbar freier Einfahrt nicht selbst einzufahren und ohne Not zu warten. Das ist nämlich der Vorteil von Kreisverkehren, man bestimmt selbst, wann man in den Kreisverkehr einfährt und auch wieder ausfährt.
 
Utensil1538 schrieb:
Scheinbar nicht, da die Darstellung und Beschriftung richtig ist.
Also entweder bin ich blöd, oder begriffsstutzig :)

unter dem Bild steht eindeutig:

"Beim unechten Kresiverkehr als kreisförmiger Verkehrsknotenpunkt mit „Rechts-vor-links“ Regelung, fehlen die Schilder 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) an jeder Einfahrt."

Also fehlen beide Schilder, abgebildet ist aber das Schild Kreisverkehr.

Darüber steht:

"Fehlt das Vorfahrtsschild oder beide Verkehrszeichen, handelt es sich nur um einen kreisförmigen Verkehrsknotenpunkt mit „Rechts-vor-links“ Regelung."

Da reicht es bereits, wenn nur das Vorfahrtsschild fehlt.

Jetzt frage ich mich halt, was stimmt. Die ganze Regelung ist nicht unbedingt leicht verständlich. Entweder habe ich einen Kreisverkehr, oder nicht. Wenn ich keinen habe, hat das Kreisverkehrschild da auch nichts verloren.
 
Ob das zum Verständnis deutlich genug ist?
 
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Zwar sehr alt, aber immerhin ein Klassiker, der heute noch gilt.
 
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Im Kreisverkehr besteht ein besonderes Vorfahrtsrecht für den Verkehr in der Kreisbahn immer dann, aber auch nur dann, wenn an der Einmündung in den Kreis die beiden Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) gemeinsam angebracht sind. Fehlt zumindest eines der Zeichen, gelten die allgemeinen Vorfahrts- und Abbiegeregeln. Vorfahrtsberechtigt ist derjenige, der die Zeichen passiert hat und in den Kreisverkehr eingefahren ist; ein vollständiges Einfahren zur Begründung des Vorfahrtsrechts ist nicht erforderlich.
 
Bully49 schrieb:
Zwar sehr alt, aber immerhin ein Klassiker, der heute noch gilt.
Hm, da wird aber erwähnt, dass man im Kreis auch Vorfahrt hat, wenn nur das Kreisverkehrszeichen vorhanden ist (1:35). Das stimmt ja wohl so nicht mehr.
 
Vielleicht OT für die Frage, aber hier dieser Kreisverkehr ist auch ,,lustig".

https://www.google.de/maps/@50.8903...Cwggm0gjz0tClhqQ!2e0!7i16384!8i8192?entry=ttu

Ist mit Rechtsabbiegespuren für Autos, die am Kreisverkehr vorbeigehen. Fährt man mit dem Fahrrad auf dem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg, muss man 4 Fahrbahnen überqueren und der Rad-/Fußweg hat Vorfahrt gewähren. Da lassen die Autofahrer einem wirklich fast immer vor, obwohl ich Vorfahrt gewähren muss und ich das da auch tun möchte. Aber die halten an, warten und machen teilweise Zeichen oder Lichthupe. Wohl viele Radfahrer da unterwegs, die einfach drüberbrettern, sodass die Autofahrer da lieber fast immer warten?
 
strempe schrieb:
Gilt aber nur für den "echten Kreisverkehr," ansonsten gilt §8 StVO (1).

"echter Kreisverkehr:"


"unechter Kreisverkehr:"

Wurde gestern wieder mal angehupt. Auto direkt auf dem Kreisverkehr stehen gelassen ausgestiegen
und mit geballter Faust zum Hupenden. ( stand wieder rechts vor links und fragte den Tschonn,
weshalb er denn hupen würde ?

Man rief den Fahrlehrer des Vertrauens an und fragte nach.

1. Es gibt keinen echten oder un-echten Kreisverkehr. Nur Kreisverkehr. In Kuhdörfern, werden
aktuell alle Nase lang Kreisverkehre im Kleinstformat gebaut - die Schilder für den Kreisverkehr
weggespart.
Der Fahrlehrer monierte diese Gebaren schon vor über einem 3/4-el Jahr, bis mal die
Dudes tätig wurden.

lt. seiner Meinung nach, eine Fehlentscheidung, weil es immer zu Grundsatzdiskussionen führt -
eine einfache Kreuzungsregelung wäre effizienter gewesen, weil dann rechts-vor-links
eindeutig definiert ist und nicht schwammig, wenn zwei entgegengesetzt, stehende Fahrzeuge
dann einfahren oder herum-nudeln, wer zu erst einfahren darf. Dann wird man noch belehrt
und angehupt.
Oft stehen die Fahrer vor der gestrichelten Linie, zögern dann mit der Einfahrt. Fährt man kurz
davor ein...wird man angehupt ( nun kein Einzelfall )

Werde den Federführenden im Dorf-Bauamt anzeigen, wg. Verschleuderung von Gemeinschafts-
geldern ( Regress: Rückbau, auf seine Kosten )
Ob die Anzeige was bringt, egal...Hauptsache: Anzeige ( Der Esel läuft voran = Anzeigenhauptmeister )
Warum nicht fehlgeleitete Bedienstete auf das Korn nehmen und regressieren ?

ps. der Fahrlehrer kocht, wenn er Kreisverkehr im Bauerndorf hört, ohne Beschilderung
 
Ich habe da mal einen klassischen unechten Kreisverkehr, den fast jeder ignoriert und entgegengesetzt des Kreisels einfährt und damit alle gefährdet.
 

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sergejM schrieb:
Wurde gestern wieder mal angehupt. Auto direkt auf dem Kreisverkehr stehen gelassen ausgestiegen
und mit geballter Faust zum Hupenden. ( stand wieder rechts vor links und fragte den Tschonn,
weshalb er denn hupen würde ?
Hast Du mal über ein Anti-Aggressions-Seminar nachgedacht?
sergejM schrieb:
Man rief den Fahrlehrer des Vertrauens an und fragte nach.

1. Es gibt keinen echten oder un-echten Kreisverkehr.
Dann sollte der Fahrlehrer eventuell mal eine Nachschulung machen, kannst ihm ja diesen Thread zeigen.
 
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