Im Streifall, wenn Fahrer A einen Zeugen hat und B Keinen, wird vermutlich es auf eine TeischuldMimir schrieb:wirds da sicher genauere Muster geben nachdenen man die Schuld oder Teilschuld bewertet,
hinauslaufen, auch wenn Fahrer B eher schuldlos - versicherungstechnisch. Da tun die Richter nicht lange umeinander, so die Haftpflicht-Fachkraft bei der Allianz.
In der Regel vermeiden die Versicherungen Rechtsstreitigkeiten auf Gerichten, weil es dann zu
Grundsatzurteilen kommt, welche dann später herangezogen werden könnten. Daher haben die
Versicherungen eher ein des-Interesse
Diese Argumentation klingt plausibel. Der hinten rein fährt, ist meistens schuld.Mimir schrieb:Wenn Fzg. A Fzg. B in die Seite fährt, dann ....
Wenn Fzg. A Fzg. B aber hinten drauf fährt, dann hätte Fzg. A bremsen müssen, ...
Ein seitlicher Einschlag, ist von einem gerichtlich vereidigten Sachverständigen nachvollziehbar; dann Teil-,
oder gar Vollschuld offensichtlich.
Mich wundert nur, dass im genanntem Beispiel die anderen Dudes italienisch
auf hupten. Wohl Bayern München gerade an dem Tag verloren oder die
Frau ist fremd gegangen ? k.A
Wenn beide in den Kreisverkehr gleichzeitig einfahren, wäre meiner Meinung nach
der rechs-Einfahrende im Vorrang, analog müsste der Nachfolgende ( A ) bremsen.
Wenn allerdings Zeugen andere Aussagen machen, wird es dezent. Oft verliert
der Rechthabende und schaut dann in das Ofenrohr, wenn der Zeuge andere Aussagen
tätigt