@kammerjäger
Nein das ist so nicht komplett richtig. Was für den Betrieb des Rechners notwendig ist kann natürlich gemacht werden.
Erweiterungen müssen streng genommen von Fachpersonal vorgenommen werden, damit die Garantie nicht erlischt.
Garantie kann an sehr strenge, aber nicht beliebige Bedingungen gekoppelt werden. So kann ich zum Beispiel Umgebung vorschreiben in der das Produkt eingesetzt werden darf (Temperaturen, Luftfeuchtigkeit, -reinheit, Stromversorgung, maximale Einsatzdauer am Stück usw.). Damit darf bei normaler Benutzung es gar nicht so weit kommen, dass der Staub sich in einer Menge ansammelt, die den Betrieb unmöglich macht. Und dann darf ich auch die Öffnung des Gehäuses verbieten. Mal abgesehen davon ist alleine der Nachweis der einhaltung der EMV-Richtlinien für eine Privatperson schwer bis unmöglich. Und das entsprechende Wissen muss man auch haben.
Es kommt immer auf den Einzelfall drauf an. Und bei den bisherigen Urteilen ging es drum, ob generell eine Einschränkung möglich ist. Da nicht, aber sehr strenge Auflagen sind durchaus möglich. Im Industriebereich ist das auch üblich. Ich kann zum Beispiel ohne weiteres Vorschreiben, dass nur zertifizierte Hardware verbaut werden darf. Wenn ich nichts zertifiziere, dann darf auch nichts eingebaut werden ohne Nachfrage. Solange ich das Einsatzgebiet der Produkte ausreichend genug beschreibe führt jede andere Nutzung/Erweiterung zum Garantieverlust. Wie gesagt zum Garantie, nicht zum Gewährleistungsverlust.
Keine Angst ich behandle meine Kunden nicht so
Aber wie bereits oben erwähnt kann keiner sagen, ob er den Rechner aufmachen darf solange man die Garantiebedingungen nicht kennt.