Staub von Rechner säubern - Garantie des Herstellers?

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Cbusr

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Hallo,

habe mir jetzt einen neuen Rechner geholt, und frage mich wie ich diesen von Staub befreien soll, wenn man diesen noch nicht aufschrauben darf, da doch die Garantie des Rechners entfernt...

Kann man sowas von einem PC Händler machen lassen ohne das die Garantie enftfällt?

Was sagt ihr dazu? :)
 
Niemand kann dir verbieten einen PC aufzuschrauben um ihn zu säubern oder um z.B. eine PCI karte einzubaun.

Fall 1: Garantieerklärung verbietet öffnen des Gehäuse

Das Öffnen des Gehäuse führt automatisch zu Erlöschen der Garantie. Jegliche Ansprüche aus der Garantie gehen verloren. Davon abgesehen bleibt aber das Recht auf die gesetzliche Gewährleistung unberührt, da die wesentliche Beschaffenheit des Komplett-PC durch das Öffnen des Gehäuse nicht beeinträchtigt wird. Etwaige Ausführungen in den AGB des Händlers führen nicht zum erlöschen der Gewährleistungen solche Einschränkungen sind nach §309 Nr.8 BGB unwirksam.

Quelle : http://extreme.pcgameshardware.de/b...ad-acta-gehaeuse-oeffnen-garantieverlust.html
 
Du darfst den PC öffnen...

Dann einmal ordentlich Druckluft ;)
 
also auch wenn da so ein aufkleber ist, der reißt wenn man ihn öffnet?
 
Auch das, die können da soviele Aufkleber draufpappen wie sie lustig sind.
 
Die Lüfterblätter festhalten beim saugen, die Lüfterblätter sollen sich nicht drehen :)
Druckluft nur, falls für die Wohnungsreinigung deine Frau zuständig ist ansonsten saugen ;)
 
Alles klar danke =) dann schau ich doch gleich mal ein mein Rechner :P
 
Gleich in der ersten Antwort stehts doch.
Wenn Du Garantie hast, dann kann diese erlöschen. Gewährleistung natürlich nicht.

Auf gut Deutsch: Du hast z. B. 3 Jahre garantie auf ein Komplett-System. Damit ist das eine freiwillig zugesicherte Zusatzleistung, bzw. ein abgeschlossener Vertrag (falls extra gekauft).
Und genau da kann der Hersteller die Bedingungen diktieren. Wenn er sagt Garantieverlust beim öffnen des Gehäuses, dann liegt es bei Dir in der hand, ob Du freiwillig von 3 Jahren zu 6 Monaten wechseln willst.

Warum 6 Monate und nicht 2 Jahre? Du hast natürlich als Endverbraucher 24 Monate Gewährleistung. Die ersten 6 Monate muss Der Verkäufer nachweisen, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert hat. Nach diesen 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr in Kraft. Das bedeutet, dass Du dann nachweisen musst, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat. Außer bei bekannten Serienfehlern ist das aber mit solch einen finanziellen Aufwand verbunden, dass es sich bei den meisten Produkten schlicht und ergreifend nicht lohnt.
 
Karatebock schrieb:
Gleich in der ersten Antwort stehts doch.
Wenn Du Garantie hast, dann kann diese erlöschen. Gewährleistung natürlich nicht.

Auf gut Deutsch: Du hast z. B. 3 Jahre garantie auf ein Komplett-System. Damit ist das eine freiwillig zugesicherte Zusatzleistung, bzw. ein abgeschlossener Vertrag (falls extra gekauft).
Und genau da kann der Hersteller die Bedingungen diktieren. Wenn er sagt Garantieverlust beim öffnen des Gehäuses, dann liegt es bei Dir in der hand, ob Du freiwillig von 3 Jahren zu 6 Monaten wechseln willst.

Na super, wenn das so einfach wäre, dann könnte ja jeder Autohersteller 100 Jahre Garantie geben, indem er den Tankdeckel versiegelt, weil er Angst hat, ich fülle den falschen Sprit ein!

Wenn fachmännisch gearbeitet wird, dann kann man sehr wohl so ein Siegel öffnen. Schließlich muss man bei einem PC in der Lage sein, Zusatzhardware einzubauen (HDD, TV-Karte etc.) oder die Daten seiner Platte zu sichern, falls das Board mal streikt. Dafür muss man zwangsläufig das Siegel öffnen. Gibt auch genügend Urteile, die dies bestätigen. Wenn der Hersteller sich quer stellt, ohne einem schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, einfach Klageweg beschreiten. ;)

P.S.: Im o.g. Zitat von ePCGH steht auch noch was drunter zum Thema Ausnahmen. Das sollte man nicht unter den Tisch kehren. Außerdem ist der Artikel drei Jahre alt. Inzwischen hat sich die Rechtsprechung weiter zugunsten des Kunden verschoben.
 
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@kammerjäger
Nein das ist so nicht komplett richtig. Was für den Betrieb des Rechners notwendig ist kann natürlich gemacht werden.
Erweiterungen müssen streng genommen von Fachpersonal vorgenommen werden, damit die Garantie nicht erlischt.
Garantie kann an sehr strenge, aber nicht beliebige Bedingungen gekoppelt werden. So kann ich zum Beispiel Umgebung vorschreiben in der das Produkt eingesetzt werden darf (Temperaturen, Luftfeuchtigkeit, -reinheit, Stromversorgung, maximale Einsatzdauer am Stück usw.). Damit darf bei normaler Benutzung es gar nicht so weit kommen, dass der Staub sich in einer Menge ansammelt, die den Betrieb unmöglich macht. Und dann darf ich auch die Öffnung des Gehäuses verbieten. Mal abgesehen davon ist alleine der Nachweis der einhaltung der EMV-Richtlinien für eine Privatperson schwer bis unmöglich. Und das entsprechende Wissen muss man auch haben.

Es kommt immer auf den Einzelfall drauf an. Und bei den bisherigen Urteilen ging es drum, ob generell eine Einschränkung möglich ist. Da nicht, aber sehr strenge Auflagen sind durchaus möglich. Im Industriebereich ist das auch üblich. Ich kann zum Beispiel ohne weiteres Vorschreiben, dass nur zertifizierte Hardware verbaut werden darf. Wenn ich nichts zertifiziere, dann darf auch nichts eingebaut werden ohne Nachfrage. Solange ich das Einsatzgebiet der Produkte ausreichend genug beschreibe führt jede andere Nutzung/Erweiterung zum Garantieverlust. Wie gesagt zum Garantie, nicht zum Gewährleistungsverlust.

Keine Angst ich behandle meine Kunden nicht so :) Aber wie bereits oben erwähnt kann keiner sagen, ob er den Rechner aufmachen darf solange man die Garantiebedingungen nicht kennt.
 
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Was für Industrieprodukte gilt, steht auf einem anderen Blatt. Ich denke da z.B. an Steckdosen-PCs in Laborräumen oder Operationssäälen/Reinräumen.
Aber bei einem Heim-PC kann man weder Staub vermeiden noch einem Raucher das Rauchen verbieten. Und wer schon mal gesehen hat, wie insbesondere der PC eines starken Rauchers schon nach wenigen Monaten aussehen kann, dem sollte klar sein, dass der keine 2-3 Jahre ohne Reinigung überlebt! Hab die Dinger ja ständig in der Werkstatt... ;)

Und was die EMV-Richtlinien angeht: Was bitte ändert sich an der Strahlung, wenn das Gehäuse für eine Reinigung stromlos geöffnet und anschließend wieder geschlossen wird? Richtig - NICHTS!
 
Entschuldige, aber ich glaube Du weißt einfach nicht, was EMV abdeckt.
Ich meine nicht die Strahlung. Ich meine entsprechend eingerichteten Arbeitsplatz ;) Und Staubsauger in der Nähe von Elektronik... Da würde jeder Sachverständige ein leichtes Spiel haben.

Und was das übertriebene rauchen angeht: da ist sehr wohl eine Garantieeinschränkung und Gewährleistungseinschränkung möglich wegen der außergewöhnlich hohen Belastung des Produkts.
Bei einem Kunden (2 Katzen, Teppichboden und 2 Schachteln am Tag vor dem Rechner) wechselte ich alle 3-4 Monate die Lüfter aus ;) Und er hat auch sofort verstanden, dass das keine Gewährleistung sein kann.

Im Endeffekt bleibt aber das Fazit gleich. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich. Dafür bräuchte man deutlich mehr Input (welches Produkt, wie beworben, AGBs, Garantiebedingungen usw.).
 
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Karatebock schrieb:
Entschuldige, aber ich glaube Du weißt einfach nicht, was EMV abdeckt.
Ich meine nicht die Strahlung. Ich meine entsprechend eingerichteten Arbeitsplatz ;) Und Staubsauger in der Nähe von Elektronik... Da würde jeder Sachverständige ein leichtes Spiel haben.

Wir reden hier nicht über industrielle Arbeitsplätze, sondern über einen Heim-PC! Also lenk nicht immer vom Thema ab! Denn nur das macht die Sache kompliziert. Bei einem normalen Heim-PC gilt, dass das Gerät fachmännisch für eine Reinigung geöffnet werden darf, ohne die Garantie zu verlieren, egal was der Hersteller gerne hätte. da sind sich die Gerichte inzwischen einig. Auch Dein Beispiel mit der Gewährleistung Deines Kunden führt dabei nur in die Irre!
 
Auch ein Heim PC muss EMV-konform behandelt werden.
So, ist gehört zu der fachmännischen Reinigung, ein EMV sicherer Arbeitsplatz und Reinigung mit Druckluft. Des Weiteren muss man entsprechende Ausbildung nachweisen können.
Hast Du eins der Urteile überhaupt durchgelesen und verstanden um was es dabei ging?
Ich habe auch schon mit Anwalt durchsetzen müssen, dass ich ein Toshiba-Notebook reparieren durfte. Und habe erfüllte ich alle technischen und gesetzlichen Voraussetzungen.

Aber diese Diskussion geht jetzt in etwas andere Richtung, wenn noch Interesse besteht sollten wir sie woanders führen.

An meiner Kernaussage ändert das nichts. Auch für den Heim-PC kann es Auflagen für die Garantie geben, weil Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Gewährleistung bleibt davon unberührt.
 
Natürlich kannst Du den Rechner öffnen zum sauber machen. Am besten geht das mit Luft.
 
Achtet IMMER auf die AGB´s des Herstellers, Anbieters. Sieht nicht jeder so leicht, man nehme Apple :

http://www.netzwelt.de/news/81245-apple-keine-garantie-raucher-rechner.html

Bei unseren Rechnern gibt´s keine Einschränkungen bei der Garantie,

Rechner aufmachen zum Säubern: kein Thema
Aufrüsten: kein Problem

und schön die Ansage von tontaube beachten ;) die Lüfter dürfen sich nicht drehen, da sich ansonsten die KOmponenten überhitzen können ;) Dann ist natürlich Schicht im Schacht mit der schönen Garantie.
 
@Kammerjäger : Ich wüßte gerne wie Apple das Problem dann löst. Für mich wäre klar das sie dem Kunden dann ein neues Gerät stellen müßen, da sie ja scheinbar nicht in der lage sind das defekte Gerät zu reparieren. Naja ist wohl wunschdenken, wahrscheinlich kamen die verfaulten Äpfel einfach unrepariert zurück... UNFASSBAR! Es bestätigt aber meine eh schon sehr geringe Meinung vom Apfelverkäufer.
 
Ich glaube, Apple hat sowieso wenig Lust, seinen Support an den Teilen schrauben zu lassen, das zeigt schon das total verbaute MacBook. Einfachste "Wartungsarbeiten" wie Plattentausch oder Lüfterreinigung enden i.d.R. in einer kompletten Zerlegung des Gerätes...
 
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