Steam Deck + Dock weit unter Wert verkauft bei ebay. Anfechtung wegen Irrtum?

calasanau

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Hello,

mir ist leider ein dummer Fehler unterlaufen: Ich habe ein nagelneues (eine Stunde beides genutzt) SteamDeck 256 GB (Neupreis 550 Euro) und das original Steam Dock (100 Euro) bei ebay verkauft - allerdings nicht aufgepasst und beide in einer falschen Kategorie (ich glaube Zubehör) eingestellt.

Nun wurde beides zusammen verkauft für 350 Euro - was leider recht deutlich unter Wert ist, ich vermute, dass es kaum Aufrufe gab, wegen der falschen Kategorie (kann das aber natürlich nicht beweisen). Könnte man das ganze anfechten wegen Irrtums, oder seht ihr eine andere Möglichkeit?

Mir geht es wirklich nicht darum möglichst viel Geld rauszuschlagen, aber mir ist hier ein Fehler unterlaufen und bin da gerade unglücklich drüber... Kann man da was machen?
 
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Ich sehe da wenig Chancen für dich. Die einzige Möglichkeit, da die Auktion jetzt nochmal rückgängig zu machen, wäre eine vollständige Anfechtung nach 119 BGB - die btw unverzüglich erfolgen muss. Für eine erfolgreiche Anfechtung deinerseits sehe ich allerdings keine Begründung - ein möglicherweise niedriger als erhoffter VK-Preis, weil dein Produkt möglichweiser aufgrund einer falschen Kategorie weniger Aufrufe hatte als üblich ändert ja nichts daran, dass deine grundsätzliche Willenserklärung zum Verkauf zu dem Mindestpreis, den du gesetzt hattest (du hast vermutlich hochbieten lassen?), Ja Bestand hat.

Alles weitere was ich jetzt schreiben könnte würde jetzt in den Bereich der Rechtsberatung gehen. Wie gesagt, eine Anfechtung könnte man probieren, ich sehe da aber wenig Erfolgschancen. Und berücksichtige, dass du bei misserfolgter Anfechtung auf Anwalts- und möglichen Gerichtskosten sitzen bleibst - zuzüglich potentielle Zinskosten je nach Dauer dieses Rechtsstreites.
 
Nope der Zug ist abgefahren. Wieso hast du denn kein Mindestpreis festgelegt gehabt?
 
Welchen Irrtum willst du den geltend machen? Preisfehler? Es war doch ne Auktion oder? Das wegen der falschen KAtegorie zu wenige Zugriffe waren? Wie du selber sagst, ist das nicht beweisbar. Ob allein die falsche Kategorie zählt? bezweifele ich. Der Preis ist auch nicht so niedrig, das der Käufer es hätte erkennen müssen, zumal es eben eine Auktion war und der Endpreis damit unbekannt.
Man kann viel versuchen, aber eine Anfechtung muss der Käufer auch aktzeptieren, in dem Sinne, dass er nicht rechtlich dagegen vorgeht.
 
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Nein gar keine Chance.
Es war doch eine Auktion oder ?

Da kein MP festgelegt wurde hätte das theoretisch auch für 1€ weggehen können, so ist das nun mal mit Auktionen.....


Zumal es ja auch nur eine Vermutung ist Deinerseits. Was wäre denn wenn Du es neu eingestellt hättest, in der "richtigen" Kategorie und es nun für noch weniger weggehen würde ? Wieder anfechten ? Auf welcher Argumentation?
 
Dass die falsche Kategorie hier einen großen Einfluss hatte, kann ich mir nicht vorstellen. Die meisten werden doch sowieso die globale Suche auf der Startseite verwenden.
 
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ultrAslan schrieb:
Wieso hast du denn kein Mindestpreis festgelegt gehabt?

Weil das Gebühren kostet!

Wer die Mindestpreis Option nutzt dem ist eh nicht mehr zu helfen. Denn warum sollte man sie nutzen wenn man doch gleich beim Startpreis seinen Wunschbetrag eingeben kann? Geht der Artikel dafür weg bezahlt man seit dem 1. März auch keine Verkaufsprovision mehr. Ergo Wunschbetrag erhalten und keine Gebühren für die Zusatzoption bezahlt.

Man kann den Startpreis auch einfach höher als seinen Wunschpreis ansetzen und denn die Preis-Vorschlagen Option nutzen die keine Gebühren kostet.



Sofern der Käufer schon bezahlt hat kannst eh kaum noch was machen @calasanau sondern musst umgehend versenden. Das ist halt das Risiko was man bei einer Auktion eingeht wenn man den Startpreis zu niedrig ansetzt dass der Artikel am Ende auch für zu wenig weg gehen kann. Denn lieber gleich seinen Wunschpreis als Startpreis machen oder direkt ein etwas höherer Festpreis mit der Option Preis-Vorschlagen.
 
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