Steht mir Weihnachtsgeld zu?

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dhymu

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Hallo :)

ich hoffe, ich hab das richtige Forum gewählt.

Eine Frage an die Arbeitsrechtsexperten.

Kurz die Vorgeschichte: habe beim alten Arbeitgeber von 09/12 - 01/15 meine Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht.
Ab 19.01. (direkt nach der Prüfung) wurde ich befristet bis 30.09. übernommen, Vertrag wurde nicht verlängert.

Das Weihnachtsgeld wird im Vertrag natürlich als freiwillige Leistung angegeben.
Ich habe jetzt von alten Arbeitskollegen erfahren, dass es dieses Jahr auch wieder Weihnachtsgeld gab.

Steht mir jetzt anteiliges Weihnachtsgeld für Jan. - Sep. zu, obwohl ich zum 01.10. "ausgeschieden" bin?
Freiwillig hin oder her, wenn Weihnachtsgeld bezahlt wird, müsste man doch auch als ausgeschiedener Arbeitnehmer anteilig berücksichtigt werden, oder nicht (meine Meinung)?

Kann mir diese Frage jemand eindeutig, am besten mit Paragraphen, Präzedenzfällen oder Sonstigem beantworten?
Google liefert leider widersprüchliche Antworten, ebenso berichtet das Umfeld da von verschiedenen Erfahrungen.

Vielen Dank

Gruß & schönen Nikolaustag :D
Timo
 
Hi, eigentlich nicht, da Du im neuen Jahr keine 6 Monate dort gearbeitet hast. Ein doch ausbezahltes W-Geld kann die Firma zurückfordern.
 
Und mal in die Vereinbarung schauen. Dort sollte stehen, wenn wann und unter welchen Bedingungen Weihnachtsgeld zusteht.
 
BernardSheyan schrieb:
Du bist nicht mal mehr Mitarbeiter und willst von denen Weihnachtsgeld?

Anteilig für die geleistete Arbeit, ja. Wo ist da das Problem?
 
Das es eine freiwillige zahlung ohne anspruch ist (außer es gelten andere Bestimmungen durch den AV oder Tarif o.ä.
 
Die Frage ob dir zumindest ein anteiliges Weihanchtsgeld zusteht hängt mit dem Charakter des Weihnachtsgeldes zusammen.
Ist dieses eine Gratifkation, hat also keinen Zusammenhang mit der von dir geleisteten Arbeit (quantitativ/qualitativ) kann man vermuten, dass mit dem Weihnachtsgeld quasi die "Betriebstreue" honoriert wird. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf ein (anteiliges) Weihnachtsgeld wenn du zum Stichtag nicht mehr im Unternehmen beschäftigt warst.
Ist das Weihnachtsgeld der Höhe nach jedoch an deine Arbeitsleistung geknüpft gewesen, könntest du durchaus einen Anspruch auf eine anteilige Auszahlung des Weihnachtsgeldes haben. In diesem Fall würdest du dir dein Weihnachtsgeld quasi "verdienen". Das WG wäre in diesem Fall quasi "Leistungsentgelt" mit einer abweichenden Fälligkeit.

Angaben natürlich ohne Gewähr :)
 
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass freiwillige Leistung durchaus freiweillig für alle oder niemanden heißt.

ich würde mich hier mal bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht schlau machen.
 
master.rv schrieb:
da Du im neuen Jahr keine 6 Monate dort gearbeitet hast.
Rechne noch mal nach:
dhymu schrieb:
Ab 19.01. (direkt nach der Prüfung) wurde ich befristet bis 30.09. übernommen
Das waren um nur die vollen Monate zu nennen:
Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August und der September!
 
Das Folgejahr ist meist entscheidend, genau wie die Betriebszugehörigkeit.

Meist ist es so, dass Weihnachtsgeld erstmalig nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit gezahlt wird.
Es kann zurückgefordert (oder nicht ausgezahlt) werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mindestens bis zum 31.03. des Folgejahres besteht.

Genaue Regelungen dazu gibt's entweder im TV oder in entsprechenden Betriebsvereinbarungen.

Dass aber jemand Weihnachtsgeld (gedacht für die Mehraufwendungen rund um Weihnachten) für jemanden gezahlt wird, der nur bis September des entsprechenden Jahres beschäftigt war, ist schon etwas sehr weit hergeholt.
 
Manchmal fragt man sich schon, oder in dem Fall fragt man sich nicht mehr, warums den Bach runter geht.

Weihnachtsgeld ist eine freiwilige Leistung die jederzeit widerrufen werden kann und in vielen Firmen schon widerrufen wurde.
Außerdem möchte ich die Herrschaften mal sehen wenn jemand, der ab September gar kein Mitarbeiter mehr war daherkommt und von euch im Dezember Weihnachtsgeld will obwohl er schon ein Vierteljahr nicht mehr dort arbeitet.
 
Kann mir diese Frage jemand eindeutig, am besten mit Paragraphen, Präzedenzfällen oder Sonstigem beantworten?
Google liefert leider widersprüchliche Antworten, ebenso berichtet das Umfeld da von verschiedenen Erfahrungen.
Aber du verlangst von der Community eindeutige Antworten. 8o
Such dir ein Fachanwalt, der wird dir gewiss weiterhelfen können.
 
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