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steuer absetzen
- Ersteller HOT6BOY
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methadron
Commander
- Registriert
- Okt. 2010
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- 2.078
Welche Steuer willst du absetzten? Die Umsatzsteuer? Hast du für die gebrauchte Ware USt bezahlt? Wenn nicht, kannst du natürlich auch keine USt absetzen.
In der Regel läuft es als Kaufmann so:
Du kaufst Ware und zahlst die USt mit. Du verkaufst die Ware weiter und bekommst die USt, die du dem Händler bezahlt hast zurück. Ganz vereinfacht ausgedrückt
In der Regel läuft es als Kaufmann so:
Du kaufst Ware und zahlst die USt mit. Du verkaufst die Ware weiter und bekommst die USt, die du dem Händler bezahlt hast zurück. Ganz vereinfacht ausgedrückt
4
4kµHD
Gast
Bist du selbststaendig? Falls nicht kannst du auch nichts absetzen.
Wenn es um die Umsatzsteuer geht die auf den Waren liegt. Hierfür ist man nur berechtigt sich diese vom Finanzamt wiederzuholen wenn man selbst auch Waren verkauft und Umsatzsteuer hierauf anfällt und wenn man mindestens über die 18.500€ Jahresumsatz* kommt. Bist du nicht Umsatzsteuerausweisberechtigt, musst du die Vorsteuer selbst tragen.
*Bzgl. der Grenze - macht man bis dahin Umsatz, darf man die Umsatzsteuer als Kleinstunternehmer - afaik - auch behalten.
*Bzgl. der Grenze - macht man bis dahin Umsatz, darf man die Umsatzsteuer als Kleinstunternehmer - afaik - auch behalten.
culo schrieb:Bist du selbststaendig? Falls nicht kannst du auch nichts absetzen.
und wenn man selbstständig ist und gebrauchte ware kauft mit rechnung die nicht auf meinem namen ist ? kann man glaube auch nix absetzen oder ? weil sonst könnten ja alle die danach den gebrauchten artikel kaufen mit der selben rechnung wenn die zufällig auch alle selbständig sind immer wieder steuer absetzen :-)
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber du musst mal klar dein Problem formulieren.
Was willst du von der Steuer absetzen? Und welche Steuer meinst du? Geht es um die Einkommenssteuer und dann in diesem Beispiel um Materialaufwand oder um Umsatzsteuer und dann entsprechend um die Vorsteuer auf den Produkten?
Was willst du von der Steuer absetzen? Und welche Steuer meinst du? Geht es um die Einkommenssteuer und dann in diesem Beispiel um Materialaufwand oder um Umsatzsteuer und dann entsprechend um die Vorsteuer auf den Produkten?
Von wem bekommst Du denn gebrauchte Ware auf Rechnung?und wenn man selbstständig ist und gebrauchte ware kauft mit rechnung die nicht auf meinem namen ist ?
HOT6BOY schrieb:ach egal
Was egal??
Sorry was erwartest du wenn du hier halbe schräge verneinten Sätze in den Raum wirst?!!
Abgesehen davon kann man keine "Steuer absetzen".
Also erzähle in ganzen Sätzen und dann könnte dir auch geholfen werden, aber ich befürchte irgendwie jetzt schon das du nix Absetzen kannst....
werkam schrieb:Von wem bekommst Du denn gebrauchte Ware auf Rechnung?
mit rechnung..nicht auf..lol
ich wollte nur wissen wenn ein händler von euch etwas abkauft und ihr ihm die original rechnung mitschickt...ob er dann von dieser alten rechnung die ja auch von einem händler ist nochmal was absetzen kann
methadron
Commander
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- Okt. 2010
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Da ich davon ausgehe, dass du der Händler bist, empfehle ich dir dringend dich mit USt und Vorsteuer zu befassen. Du kannst nicht einfach irgendwo gebrauchte Ware privat aufkaufen und dann die USt "absetzen"
Du kannst auch nicht beliebig Vorsteuer absetzen , sondern nur das was du auch an USt ans Finanzamt gezahlt hast.
Du kannst auch nicht beliebig Vorsteuer absetzen , sondern nur das was du auch an USt ans Finanzamt gezahlt hast.
HOT6BOY schrieb:ich wollte nur wissen wenn ein händler von euch etwas abkauft und ihr ihm die original rechnung mitschickt...ob er dann von dieser alten rechnung die ja auch von einem händler ist nochmal was absetzen kann
Selbstverständlich nicht.
Du kannst nur dann etwas absetzen, wenn Du selber vom Verkäufer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bekommst für den Preis, den DU an ihn zahlst.
Die Ursprungsrechnung ist vollkommen irrelevant, denn auf die wurde bereits Steuer bezahlt.
Die Ursprungsrechnung mit Abtretungserklärung ist lediglich für Garantieansprüche relevant (und ggf. dafür, nachzuweisen, dass es sich nicht um gestohlene Ware handelt)
Du kennst die Buchhaltungsmöglichkeiten überhaupt? Erst mal solltest Du uns dann aufklären ob Du "Vorsteuerabzugsberechtigt" bist und machst Du monatlich eine Umsatzsteuererklärung? Ein selbstständiger Händler (z.b. bei Ebay so angemeldet) der sein PayPalKonto auf den Namen der Mutter (siehe Ebay-Abzockerthread) laufen lässt, ist in meinen Augen nicht fähig seine Geschäfte ordentlich zu führen, dem sollte man das Gewerbe entziehen. Wenn doch alles so richtig läuft, hast Du ja einen Steuerberater der es Dir wohl nicht richtig erklärt hat oder Du selbst hast in der Schule bei der "Buchhaltung/Betriebswirtschaft" nicht aufgepasst.
Der Endkunde zahlt die Steuern, diese habe ich doch dem Händler gezahlt bei dem ich gekauft habe und der hat es mit dem FA doch bereits verrechnet. Sollte ich dem Händler (also Dir) das Teil weiterverkaufen, müsste ich doch den Betrag den Du nun "absetzen" möchtest zuerst dem Finanzamt wiedergeben. Als Privatkunde geht das doch gar nicht, wieso auch, ich darf ja keine Rechnungen ausstellen.
Der Endkunde zahlt die Steuern, diese habe ich doch dem Händler gezahlt bei dem ich gekauft habe und der hat es mit dem FA doch bereits verrechnet. Sollte ich dem Händler (also Dir) das Teil weiterverkaufen, müsste ich doch den Betrag den Du nun "absetzen" möchtest zuerst dem Finanzamt wiedergeben. Als Privatkunde geht das doch gar nicht, wieso auch, ich darf ja keine Rechnungen ausstellen.
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