Steuer bei Privatverkäufen - Unterschied Erlös und Gewinn?

Berlinrider

Commander
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Hallo zusammen,

Seit 2023 hat sich ja die Gesetzgebung zu Privatverkäufen geändert. Grenzen etc. sind mir bekannt.

Eine Verständnisfrage: macht es bei der Frage „Steuerpflicht ja/nein“ einen Unterschied ob ich mit der verkauften Sache in Bezug auf meinen eigenen Kaufpreis/Anschaffungspreis einen Gewinn/Verlust gemacht habe?

In 99% meiner Fälle liegt der mutmaßliche Verkaufspreis immer unter meinem eigenen Kaufpreis/Anschaffungspreis und damit ergibt sich netto ein Verlust und kein Gewinn.


Danke und Gruß + schöne Ostern!
 
Was hat sich da geändert? Es gibt jetzt nur zusätzlich das "Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)" das festlegt, wann Verkäufe/Umsätze von den Plattformen zu melden sind.

Zu versteuern ist nur der Gewinn. Wie Du das dem Finanzamt im Zweifel nachweist, ist Dein "Problem". Genauso ggf. das Alter der Gegenstände (bzw. genauer die Dauer Deines Besitzes).

Siehe auch hier
https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/
oder
https://www.smartsteuer.de/blog/202...erkaeufe-im-internet-fallen-jetzt-steuern-an/
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden als steuerfrei behandelt, sofern diese unter der Freigrenze von 600 Euro liegen. Liegt der gesamte Veräußerungsgewinn über 599 Euro, wird er in der vollen Höhe steuerpflichtig.
 
Da ich nur Sachen verkaufen möchte, für die ich selbst der Erstkäufer bin, gehen die relevanten Dinge wie Kaufpreis und Kaufdatum aus der Rechnung hervor.

Diese hebe ich mir dann als Kopie auf.

Danke für die Infos!
 
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