Steuererklärung für 4 Jahre rückwirkend selbst erstellen. Studium, Ausbildung und Co.

ThE_sMoKeY_jOe

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2004
Beiträge
472
Hallo zusammen,

ich hoffe hier evtl. eine Einschätzung oder Hilfestellung von euch zu bekommen.
Ich möchte dieses Jahr noch rückwirkend für die letzten 4 Jahre meine Steuererklärung einreichen. Es ist allerdings nicht ganz einfach. Kurz zur Erklärung was in den letzten 4 Jahre war bzw. im Zeitraum von 2011-2014.

Im September 2013 habe ich eine 2. Ausbildung begonnen welche ich nun seit ca. 3 Monaten abgeschlossen habe.
Davor habe ich an einer FH Studiert, mich dann aber zu Beginn der Ausbildung exmatrikuliert.

Ich habe schon recherchiert und wollte die Steuererklärung mit Hilfe einer Software wie z.B. WISO selbst machen leider sind noch einige Fragen offen und es scheint in meinem Fall doch etwas komplizierter wie eine 08/15 Steuererklärung.

Spielt es eine Rolle, dass ich das Studium nicht beendet habe ? Ich würde natürlich gerne die damaligen Kosten wie Fahrtkosten und Studiengebühren einreichen. Ich hatte übrigens vor dem Studium schon eine Ausbildung mit IHK Abschluss absolviert, dies soll ja anscheinend eine Rolle spielen bzw. ist es wenn ich es korrekt verstanden habe ein Muss, dass man vor dem Studium schon eine Ausbildung absolviert hat, damit die Kosten in der Steuererklärung normal angerechnet werden können.

Ursprünglich dachte ich, dass ich einfach nur für die letzten 4 Jahre Rückwirkend meine Steuerklärungen machen muss also für 2011 z.B. Studiumszeit und die Kosten für Fahrt sowie Studiengebühren als Werbungskosten eintragen kann. Wäre das falsch ? Habe nämlich gerade gelesen, dass man sowas wohl von einem Fachmann machen lassen sollte, da es zu komplex wäre in diesem Fall. Nur sehe ich es leider nicht ein in meinem Fall zu einem Steuerberater zu gehen einen Haufen Geld zu bezahlen, welches ich nicht wirklich habe und nicht zu wissen ob ich überhaupt irgendwas vom Finanzamt bekomme.

Kennt sich vielleicht jemand von euch damit aus ? Was würdest ihr machen ? Hatte vielleicht schon mal jemand einen ähnlichen Fall ?

Vielen Dank.

lg Simon
 
Hallo,

die erste Frage die ich dir stellen muss...

hast du den in diesen Zeiträumen soviel verdient, dass du Einkommensteuern gezahlt hast?
Denn nur dann kannst du eine Steuerrückzahlung erhalten.

Gruß,
boersianer

edit: Wobei ich jetzt nicht weis, inwiefern sich diese Studien und Ausbildungskosten jetzt nachträglich anrechnen lassen... da gab es mal eine Änderung... Vielleicht kann da doch jemand noch was zu sagen ;-/
 
Zuletzt bearbeitet: (zusatz)
Hi Boersianer,

nein habe ich in dem Zeitraum des Studiums nicht. Nur wie du in deinem "Edit" nachträglich erwähnt hast dachte ich auch, dass man es nachträglich anrechnen kann. Zumindest habe ich überall gelesen, dass es sich besonders lohnt rückwirkend die Steuererklärung zu machen wenn man vorher Studiert hat oder eine Ausbildung gemacht hat bei der man keine Vergütung erhält, da die damals entstandenen kosten dann auf das jetzige Einkommen angerechnet werden. Einfach ausgedrückt habe ich es so verstanden, ich habe 3 Jahre Studiert und verdiene jetzt. Wenn ich jetzt die Steuererklärung rückwirkend mache werden die Werbekosten auf das aktuelle Jahr in dem ich verdiene angerechnet.
Ich such mal so einen Auszug raus, habe das aus mehreren Quellen.
 
Das nennt sich Verlustvortrag.

Schau mal hier, da steht auch der Part mit Erst- und Zweitausbildung mit drin:
https://www.smartsteuer.de/blog/201...steuererklaerung-machen-sollte-serie-teil-13/

Mit dem Stichwort Verlustvortrag solltest du dann auch problemlos weitere Informationen finden.

Da du vor dem Studium schon eine Ausbildung gemacht hast, gilt das Studium als 2. Ausbildung, du solltest also über Werbungskosten eine Verlustvortrag erhalten können.
Genauso dürfte die nach dem abgebrochenen Studium angefangene 2. Ausbildung eben als solche gelten.
Persönlich glaube ich nicht das es ein Problem ist das Studium abgebrochen zu haben, da die Kosten in Zusammenhang mit dieser 2. Ausbildung ja nachweislich angefallen sind.
100%tig kann ich das aber auch nicht sagen, vielleicht kennt sich da jemand noch genauer aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
und wenn das finanzamt deinen verlustvortrag ablehnt, sofort einspruch einlegen! es stehen noch urteile dazu aus.
 
Super, ich danke euch. Dann informiere ich mich mal zum Thema Verlustvortrag das hilft mir schon einiges weiter. Vielen Dank.

EDIT:// Noch kurz eine andere Frage zu dem Thema. Da ich erst ab diesem Jahr voll Arbeite und vorher nur Azubi war und dort auch zu wenig verdient habe um Lohnsteuern zu zahlen muss ich doch für die letzten 4 Jahre nur Verlustvorträge einreichen bekomme aber eigentlich erst nächstes Jahr dann etwas zurück wenn ich die Steuerklärung für dieses Jahr mache oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verlustvorträge werden aber durch den Bruttoarbeitslohn, den Du während der Ausbildung bezogen hast, zumindest teilweise, aufgezehrt. Denn Deine Ausbildungsvergütung ist natürlich steuerlich als Einkunftsart zu würdigen.
 
Der Verlustvortrag ergibt sich ja am Ende der Steuererklärung, sprich da wurde das ja schon berücksichtigt.
Wobei sein Einkommen da nur relevant ist wen er über den Freibetrag gekommen ist.
 
Hi und danke nochmal für Eure Antworten.
Habe mal nachgeschaut, normal würde ich mit meinen 790€ Brutto im letzten Ausbildungsjahr keine Steuern zahlen.
Ich hatte aber kurz nach Beginn direkt ein Geschäftswagen über die 1% Regel erhalten, da dies sozusagen erstmal mein Brutto anhebt hatte ich Lohnsteuer zu bezahlen.
Nicht viel aber immerhin, sollte also möglich sein auch für die Zeit der Ausbildung etwas zu bekommen.

lg Simon
 
Fr4g3r schrieb:
Der Verlustvortrag ergibt sich ja am Ende der Steuererklärung, sprich da wurde das ja schon berücksichtigt.
Wobei sein Einkommen da nur relevant ist wen er über den Freibetrag gekommen ist.
Das Problem an der Sache ist aber, dass der Verlustvortrag das zu versteuernde Einkommen de facto auch unter den Grundfreibetrag drückt. Eine Beschränkung ist nur beim Verlustrücktrag möglich, nicht aber beim Verlustvortrag. Hierdurch verlierst Du efektiv Verlustausgleichsvolumen.
 
Zurück
Oben