Steuererklärung mit einem Kleingewerbe

RAMSoße

Lt. Commander
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März 2018
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Hallo Zusammen

ich suche ein paar Infos über Absetzbarkeit eines Kleingewerbes. Mache meine Steuer zum ersten Mal selbst und fuchse mich da gerade hinein. Eigentlich easy, da sich nichts verändert hat. Außer eben, dass ein Kleingewerbe dazu gekommen ist.

Vielleich hat ja jemand gleiches Szenario

Welche Anlagen müssen zusätzlich bearbeitet werden?
Kann ich z.B. Hostingkosten meiner Website absetzen?

Besten Dank
 
Das kommt u.a. auf Deine Umsatzhöhe an. Bist Du umsatzsteuerpflichtig oder hast Du eine Pauschalversteuerung?

Sonst frage doch auch mal einen Steuerberater. Selbst wenn Du hierfür eine Gebühr zahlen solltest, wird sich eine solche fachliche Auskunft für Dich auszahlen.

Und noch zu Deiner Frage: Grundsätzlich kannst Du alle entstehenden Kosten absetzen, die mit Deinem (Klein-)Gewerbe in Zusammenhang stehen.

Peter
 
@prh

Guten Morgen und danke für deine Antwort.
Nein, ich biete Dienstleistungen an und der Umsatz bzw. Gewinn (da ich keine Waren einkaufe) beträgt max. 500 Euro im Jahr. Das habe ich auch so angegeben. Es bewegt sich also alles im Freibetrag.

Bin mir unsicher ob ich die Kosten dafür auf meine normale Steuer drauf hauen kann, da es in der Anlage S (für Kleingewerbe) keinen Punkt für Kosten gibt.
 
RAMSoße schrieb:
@prh

Bin mir unsicher ob ich die Kosten dafür auf meine normale Steuer drauf hauen kann, da es (...)
Kosten auf die Steuer "draufhauen"? Das verstehe ich nicht.

Und bei ~500 Euro/Jahr Gewinn würde ich auch kein Gewerbe anmelden, sondern überlegen, ob es sich nicht eher um eine Freiberuflichkeit handelt.

Peter
 
@prh

Danke Peter, für deine Antwort.

Das war der Geschätzte Anfangswert. Den muss man beim anmelden eines Kleingewerbes bei uns angeben.
Mit Kosten meine ich, Kosten des Gewerbes geltend machen. So etwas wie Werbungskosten bei der normel Est.
 
Okay, dann also nicht "draufhauen", sondern bei der Ermittlung Deiner Einkommenssteuer als betriebliche Ausgaben absetzen.

Im übrigen musst Du eine Einnahme-/Überschussrechnung zum Ende eines Jahres anfertigen, mit deren Hilfe Du dann Deinen Gewinn ausrechnest.

Peter
 
genau. Nun weiß ich nicht ob ich die Kosten auf meiner Est ansetzen kann oder eben für das Kleingewerbe extra was ausfüllen. Nicht nur Anlage S
 
Anlage G
 
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Man trägt nicht etwa Umsatz in Anlage S oder G und Kosten irgendwo anders ein, vielmehr trägt man in Anlage S oder G Einkünfte, d.h. Gewinn oder Verlust aus der jeweiligen Einkunftsart ein.

Die absetzbaren Kosten stecken also bereits in der Verrechnung von Umsatz und Aufwänden, es wird nurmehr der Gewinn versteuert.
 
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Da schaue ich morgen gleich noch einmal drüber. Vielen Dank für Eure Antworten.
 
Du musst zuerst deine Steuererklärung für das Kleingewerbe machen. Wenn du also unter die Kleinunternehmer Regelung fällst, musst du ja keine Umst. ausweisen. Dann musst du aber trotzdem eine Umsatzsteuererklärung machen (dort steht praktisch nur eine 0 drin und dass du dich auf die § 19 Absatz 1 UStG beziehst. Anschließend machst du deine EÜR für das Gewerbe. Damit ermittelst du den Gewinn. Diesen trägst du dann in deiner persönlichen Steuererklärung in Anlage G ein.

So zumindest die Vorgehensweise einer GbR. Ich gehe davon aus, dass es für Einzelunternehmer genau gleich ist.

Wie die vorredner schon sagten. An deiner persönlichen Einkommenssteuererklärung ändert sich nichts, außer der Gewinn in Anlage G. Die absetzbaren Ausgaben waren ja dann für dein Gewerbe. Entsprechend rechnest du die in der EÜR einfach den Einnahmen entgegen und reduzierst damit deinen Gewinn.

 
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Du kannst aber auch freiwillig auf die Anwendung von § 19 Absatz 1 UStG verzichten. Dann musst Du Deine Rechnung incl. USt ausstellen und die USt immer schön mittracken, auch bei Ausgaben. Aber bei wenig Umsatz ist das wenig Arbeit. Der Vorteil: alle Ausgaben sind praktisch 19% günstiger... Nachteil_ für den Privatkunden wird deine Leistung 19% teurer....
 
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