Steuererklärung mit Schwerbehindertenausweis und Insolvenz

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loggi_1

Captain
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Guten Abend,

ein Bekannter von mir hat nun seine Steuererklärung gemacht und hat sich gewundert, warum die Summe nur so wenig ist.
Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad von 50. Da er nicht so viel Ahnung vom Internet hat, hat er es mir so gut es geht geschildert (ich hab auch mal ein Blick drauf geworfen), damit ich euch hier mal fragen kann. Ich hab da auch nicht viel Ahnung von. ;)

In der Berechnung der Steuer ist jedoch nirgends eine "Schwerbehindertenvergütung" vermerkt.
Auch nix mit 50%. Da kann doch was nicht stimmen, oder?

Oder auf dem Blatt, wo "Bescheid für 2012" draufsteht, ist eine kleine Tabelle, wo die jeweiligen Beträge aufgelistet sind.
Da gibt es zum einen "Einkommenssteuer" und die "Solidaritätssteuer", das wars. Fehlt da der 3. Abschnitt für die Schwerbehindertenvergütung?

Da er ja momentan auch in der Insolvenz ist, geht ein Teil ja zum Insolvenzverwalter.
Aber das kann auch nicht stimmen, da er bereits in der Wohlverhaltensphase ist.
Er ist eines Tages mal sirekt zum Finanzamt gelaufen und hat da nachgefragt, die Mitarbeiterein meinte, dass er aus einer Liste gelöscht sei. (Insolvenzliste?) Er würde den gesamten Betrag der Steuer auf sein Konto überwiesen bekommen.

Heute Nachmittag kam dann der Schlag.
In einem Brief über die Verwendung der Steuer wurde mitgeteilt, dass der gesamte Betrag jetzt doch direkt auf das Konto des Insolvenzverwalters geht. Jetzt nur die Einkommenssteuer und die Solidaritätssteuer. Ich weiß ja nicht, ob die Unterlagen zum Schwerbehindertenausweiß einfach vergessen wurden. Wenn die wirklich vergessen worden sind, kann er da noch Einspruch erheben und würde er die Summe der Schwerbehindertenvergütung in jedem Fall komplett erhalten?

Hoffe, hier kann mir jemand was zu sagen.
Wie schon erwähnt, er und ich haben nicht sehr viel Ahnung davon.

Gruß, loggi_1
 
Wenn seine Schwerbehinderung anerkannt ist, steht im steuerlich die Absetzung von Kosten zu, die seine Behinderung verursachen; wenn er keine speziellen Kosten geltend macht, steht ihm ein Pauschbetrag zu. Im Steuerbescheid wird die Absetzung des Puschbetrages oder der Einzelkosten ausgewiesen.

Der Effekt ist aber nicht, dass er das zusätzlich eingesparte Geld auch ausbezahlt bekommt, sondern es geht im vollem Umfang an den Insolvenzverwalter, weil im Rahmen der Insolvenz festgelegt wird, in welcher Höhe der Insolvente Einnahmen erzeielen darf; alles darüber hinaus ist abzuführen.
 
Warum an den Insolvenzverwalter?
Er ist seit 3 Monaten in der Wohlverhaltensphase (vor ca. 5-6 Wochen die Steuererklärung abgegeben), wonach doch die Summe an ihn überwiesen werden muss!?
 
Genau deshalb muß er ja alle Einnahmen, die er nicht zum eigenen Lebensunterhalt braucht, über den Insolvenzverwalter an die Schuldner weiter geben. Täte er es nicht, dann wäre die Wohlverhaltensphase beendet und er behält seine Schulden.

Während der Wohlverhaltensphase hat der Schuldner auch seine pfändbaren Bezüge (§ 287 Abs. 2 InsO) an den Treuhänder (§ 292 InsO) abzutreten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Restschuldbefreiung
 
Und warum wird ihm dann beim Finanzamt was ganz anderes erzählt?
Ihm wurde ganz deutlich gesagt, dass er aus der Liste gelöscht sei und der gesamte Betrag an ihn überwiesen wird.
Wenn der Insolvenzverwalter Ansprüche hätte, würde der sich bei ihm melden.

Das kanns doch nicht sein!?

Es geht nur darum, weil er noch eine relativ große Rechnung vom Zahnarzt offen hat. (Obwohl ihm da auch was anderes versprochen wurde) Die wollte er damit bezahlen, aber das wars ja nun.
 
Erstens kann die 1. Auskunft vom Finanzamt ja falsch gewsen sein - um es mit Johann Wolfgang von Goethe zu sagen: " ... es irrt der Mensch, so lange der strebt ..." - auch das Finanzamt kann sich ja mal irren !

Zweitens hätte man das selbst merken können, dass die Auskunft des Finanzamtes nicht richtig sein konnte, weil der Junge sich ja gerade in der Privatinsolvenz befindet und da kann er keinerlei Einnahmen haben außer den vom Insolvenzgericht zugebilligten.

Und drittens, wenn Kosten zum Beipiel beim Zahnarzt entstehen, die medizinisch notwendig sind, dann muss man das beim Insolvenzverwalter vorher beantragen, damit der zusätzliche Mittel freigibt; oder, falls es eine Akutbehandlung war, könnte man dies auch noch nachträglih beantragen, da muss man eben mal mit dem Verwalter drüber reden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu erstens: Na das ist ja toll.
Beamte beim Finanzamt, die sowas nicht wissen, naja.

Zu zweitens: Woher soll er denn das wissen?
Wenn man ihm so eine Auskunft gibt, kann man sich ja wohl darauf verlassen können. (Besonders wenn man sich Punkt 1 anschaut)

Zu drittens: Gut, wenn das geht werd ich ihm das ausrichten.
Sowas sagt einem ja auch keiner.
 
Jaja, immer die die Beamten:rolleyes:

Halten wir mal fest:
du hast keine Ahnung, dein Bekannter genauso wenig und du erzählst hier etwas, was du vom Hörensagen von deinem ahnungslosen Bekannten hast, der vermutlich nicht mal verstanden hat, was ihm auf dem Finanzamt gesagt wurde.

Merkst du was?
 
Keine Ahnung hab ich nie behauptet.
Wir haben zwar nicht viel Ahnung, aber er kann schon verstehen, was man ihm mitteilt. (Wir sind ja nicht dumm!)

Und das es hier niemand komisch findet, dass man vom Finanzamt 2x das gleiche gesagt bekommt, find ich schon komisch.
Schade, ich habe hier eigendlich nur eine kleine Aufklärung erwartet, aber ahnungslosen brauch man ja nix zu erklären.

Thema kann zu!
 
da 2013 noch nicht vorbei ist, dürfte es sich hier um die steuererklärung für 2012 handeln. vor 3 monaten begann die wohlverhaltensphase - aber da war auch nicht mehr 2012 sondern 2013. die rückzahlung bezieht sich auf die steuerlast von 2012, wo er noch nicht in der wohlverhaltensphase war.

wo ist das problem?
 
Heretic Novalis

Das Problem ist, dass man nicht versteht, was Du sagen wolltest, sondern vermuten muss, Du wolltest mit Deinem Post ausdrücken, dass Rückzahlungen, die sich auf die Steuerlast von 2012 beziehen, nicht abzuführen wären an den Insolvenzverwalter !

Dies wäre aber definitiv falsch !
 
Auf Wunsch des TE geschlossen.
 
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