Steuererklärung: Rechnungen (für Absetzung) vom privaten Konto bezahlt

Myki

Lt. Commander
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Guten Morgen,

ich habe gestern unsere Steuererklärung für das Jahr 2024 mit WISO vorbereitet. Ich (angestellt) und meine Frau (Freiberuflerin) teilen uns ein Privatkonto und meine Frau hat zusätzlich ihr eigenes Konto für alle Einnahmen und Ausgaben für ihren Job.

Beim durchforsten meiner Amazon Bestellungen (sie hat auch ein eigenes Amazon Konto) ist mir aufgefallen, dass ich einige Bestellungen gemacht habe, die eigentlich zu den Betriebsausgaben meiner Frau zählen. Bezahlt wurde entweder durch meine Kreditkarte, Bankeinzug oder Überweisung von unserem gemeinsamen Konto. Die Rechnungen sind, leider, mit meinem Namen.

Damit ich die Sachen absetzen kann, würde ich gerne, dass meine Frau die Gesamtsumme oder die einzelnen Beträge von ihrem Geschäftskonto an unser Privatkonto überweist, eventuell unter Angabe von Rechnungsnummer oder Beschreibung.

Würde damit gerechtfertigt werden, dass sie die Sachen absetzen kann? Wenn ja, reicht eine Gesamtsumme und eventuell der Angabe im Verwendungszweck "Betriebsausgaben 2024, Umbuchung" oder so?

Wir reden übrigens von ca. 300-400€, das sind immerhin ca. 150€ Steuern.

Danke für Eure Hilfe.

Myki
 
Myki schrieb:
Damit ich die Sachen absetzen kann, würde ich gerne, dass meine Frau die Gesamtsumme oder die einzelnen Beträge von ihrem Geschäftskonto an unser Privatkonto überweist, eventuell unter Angabe von Rechnungsnummer oder Beschreibung.
Und wie löst du das "Problem", dass die Rechnungen auf deinen Namen ausgestellt sind?

Nur so eine Frage.
 
Gar nicht, deshalb ja die Nachfrage.

Im Endeffekt kann man es ja auch erstmal einreichen (ist ja sowieso beleglos) und probieren.

Aber ich will es zumindest so sauber wie möglich laufen lassen. Deshalb die Nachfrage zur Überweisung der Beträge auf das Privatkonto und der Erläuterung im Verwendungszweck.
 
Die Rechnungen kann deine Frau nicht geltend machen, da sie nicht auf den Firmennamen bzw ihren Namen lauten.

Du könntest ihr die Artikel per Privatkauf verkaufen. Dazu einfach schriftliche Quittung über Bruttopreis ausstellen.
In dem Fall wird die Umsatzsteuer nicht berücksichtigt als Vorsteuer .
 
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Grundsätzlich ist es für die Anrechnung als Betriebsausgabe kein Problem, wenn diese (versehentlich) vom Privatkonto beglichen wird. Dann ist dies gleichzusetzen mit einer Privateinlage.

In Deinem speziellen Fall ist es leider anders, da (wie @LencoX2 richtig schrieb) die Ausgabenbelege auf Deinen Namen lauten. Deine Frau kann daher nur so verfahren wie von @LencoX2 vorgeschlagen.
 
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Danke, dann schaue ich mal, dass ich paar Quittungen schreibe. Sie ist umsatzsteuerbefreit (ihre Rechnungen sind ohne Umsatzsteuer), spielt das noch eine Rolle?
 
Ja, spielt eine Rolle.
Da sie die Umsatzsteuer auf ihren eigenen Rechnungen nicht separat ausweist, können diese auch nicht abgezogen werden bei Rechnungen die ihr gestellt werden.
In diesem Fall kommt tatsächlich dasselbe raus, als wenn sie die Artikel selbst gekauft hätte.
 
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Einen Satz Aufkleber kaufen, Namen + Anschrift deiner Frau draufschreiben und bei einer evtl Nachfrage versichern dann man das in Zukunft nicht mehr vorkommen lässt.

Gerade bei Eheleuten kommt das so oft vor, da mach ich mir keine großen Sorgen.
 
@P4ge

Weiß nicht ob das die richtige Strategie ist. Vielmehr setzte ich darauf, dass die Belege nicht angefragt werden.
 
Aufkleber mit abweichendem Empfängernamen auf Originalrechnung wäre Dokumentenfälschung.

@Myki : Werden private Quittungen an ein Gewerbe ausgestellt, werden etwaige Originalrechnungen eigentlich nicht benötigt. Schaden kann es in deinem konkreten Fall nicht. Es könnte die Wahrscheinlichkeit auf Hinterfragen oder Nachfragen des Finanzamts verringern.

imho kann der Thread zu.
 
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Danke
Ergänzung ()

Eine Frage habe ich noch. Ist eine Sammelrechnung zulässig oder muss jeder Gegenstand einzeln gebucht werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Ansicht nach sind das einfach privat bezahlte Betriebsausgaben. Wenn deine Frau eine Buchhaltungssoftware wie lexoffice o. ä. verwendet, kann man das direkt als "privat bezahlt" buchen, hängt noch die Belege dazu, fertig. Das wird dann alles automatisch richtig kontiert, Stichwort Privateinlage.

Aber überprüfe das Vorgehen lieber nochmal mit einer anderen Quelle. Mit den Details bei Ehepartner und Gemeinschaftskonten bin ich nicht vertraut. Das scheint möglicherweise nicht ganz so einfach zu sein, wie es ja weiter oben schon erwähnt wurde.
 
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