Steuererklärung wegen Rente als Auszubildener

Aixx

Ensign
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239
Nabend,

habe heute Post vom Finanzamt bekommen mit folgenem Inhalt.

Ich habe in der Zeit vom 01.08.2007 - 31.07.2010 xxxx Euro Halbwaisenrente bekommen.
In diesem Zeitraum war ich Auszubildener und habe ab dem 1.8.2010 den Zivildienst abgeleistet.

Nun soll ich eine Einkommensteuererklärung einreichen für das Jahr 2010.
Muss ich nun wirklich für dieses Jahr als Auszubildener/Zivildienstleistender für das extra Einkommen eine Steuererklärung zusammenstellen und möglicherweise noch Geld abdrücken ?

Bin etwas verwundert weil das Finanzamt doch wissen muss das ich in diesem Jahr auch garkeine Einkommensteuer bezahlt habe sowie garkeine "feste" Arbeit hatte.

Mfg
Aixx
 
Hallo

1. du unterliegst der Einkommenssteuerpflicht - ergibt sich aus Zitat "Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in § 149 Abs. 1 AO und § 25 Abs. 1 EStG allgemein geregelt und in den Paragraphen § 56 EStDV und § 46 EStG konkretisiert."
nachzulesen in http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung

Beachte auch diesen schönen Satz: Schlussendlich muss noch eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO).


2. Halbwaisenrente sind entweder "Leibrente" (Einkünfte gem. § 22 EStG oder Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit http://www.helpster.de/steuererklaerung-halbwaisenrente-richtig-angeben_35235


Und zu deiner Aussage" das Finanzamt müsste doch wissen, dass ich dies und jenes habe oder nicht habe" -- NEIN oder glaubst du da sitzen welche die den ganzen Tag die Meldungen der AG, Rentenkasse, Arbeitsagentur, Banken und wo sie sonst noch Meldungen herbekommen, zusammenrechnen und dann wissen Wer Wieviel Steuern zahlen muss.
Anhand der Meldungen fordern Sie halt den Stuerpflichtigen auf seine Steuererklärung abzugeben und prüfen dann ob die Angaben mit den Meldungen z.b der Rentenkase übereinstimmen.

Interessant für dich wäre auch noch http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerprogression

d.h. wenn du im Ausbildungsverhältnis zwar sowenig bekommst das dir keine Steuer abgezogen werden, du aber durch die anrechenbare Halbwaisenrente (auch ohne Steuerzahlungen) insgesamt Einkommen hast welches eine Steuerzahlung auslöst.
 
_killy_ schrieb:
Eine Verbraucherzentrale in der Nähe hilft dir sicher weiter.

Die Verbraucherzentralen haben nichts mit Steuerfragen zu tun und dementsprechend ist diese Pauschalantwort auch nicht hilfreich, da schlicht falsch.
 
Die Frage zur Einkommenssteuer in einem Computerforum zu stellen ist auch nicht grad schlau ... natürlich wäre der Steuerberater die Person mit der besten Qualifikation die Fragen zu beantworten, der TE scheut aber diese einfache Lösung.

Da die einfache Lösung nicht gewählt wurde, hab ich meine Freunde von der Verbraucherzentrale vorgeschlagen, bitte stör dich daran also nicht sooo sehr ;)
 
Ich könnte auch meine Freunde aus der Obdachlosenunterkunft vorschlagen, nur leider ist dieser Vorschlag genauso wenig hilfreich wie deiner mit der VZ.

Man muss sich auch mal eingestehen können, dass man daneben lag.
 
was spricht denn dagegen einfach für das Jahr 2010 auch noch eine Steuererklärung zu machen?
die einnahmen der Ausbildung weißt, die einnahmen beim Bund weißt, die Einnahmen der Halbwaisenrente weißt auch.

solltest du mit den 3 Angaben über den Steuerfreibetrag kommen (wird eng), dann schaust eben noch was man zusätzlich angeben kann.
 
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