Heyho liebe Forengemeinde,
mit meinem neuen Job ergibt es sich, dass ich zukünftig vermehrt Homeoffice betreiben und an vielen Videokonferenzen und Onlineschulungen teilnehmen werde.
Selbstverständlich weiß ich, dass beim geforderten Arbeiten von Zuhause in erster Linie der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, den Arbeitnehmer auszustatten und das wäre in meinem Fall wohl auch möglich, allerdings eben mit fragwürdiger Hardware (wir sind eben alle verwöhnt hier in unserer kleinen ComputerBase-Blase ^^).
Die Frage ist nun folgende:
Mit dem Jahr 2021 gab es auch ein neues Steuerrecht zur Abschreibung eines beruflich benutzten PCs für Arbeitnehmer/Angestellte. Hat damit jemand generelle Erfahrung bzw. kann mal irgend welche groben Zahlen nennen?
Meine Ausbildung (und somit auch der Wirtschaftsteil ^^) liegt leider schon viele Jahre zurück und ich habe nicht die geringste Ahnung, ob sich ein solches Unterfangen überhaupt lohnen würde.
Mal angenommen, ich würde mir nun einen neuen PC für ca. 1000 Euro kaufen, den ich selbstverständlich auch nachweislich beruflich (und privat - wie gesagt, als Angestellter und nicht selbständig) nutze, wie genau sieht die Abschreibung, die ja mittlerweile innerhalb eines Jahres möglich sein soll, da genau aus?
Schreibt man immer "nur" die 19% Mehrwertsteuer ab? Bekommt man selbst die nicht immer zurück? Oder bekommt man bei beruflichem Einsatz sogar mehr zurück?
Wie gesagt, Zahlen und Fakten wären hier sehr interessant, um einfach den eigenen Kosten-Nutzen-Faktor abschätzen zu können.
Ich bin ehrlich, wegen 50 Euro würde ich mir den Papierkram z.B. nicht antun, aber ab einem gewissen Betrag relativiert sich der bürokratische Aufwand selbstverständlich wieder.
Falls es von Relevanz sein sollte: ich bin im öffentlichen Dienst angestellt.
Vielen Dank im Voraus![Lächeln :) :)](/forum/styles/smilies/smile.gif)
mit meinem neuen Job ergibt es sich, dass ich zukünftig vermehrt Homeoffice betreiben und an vielen Videokonferenzen und Onlineschulungen teilnehmen werde.
Selbstverständlich weiß ich, dass beim geforderten Arbeiten von Zuhause in erster Linie der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, den Arbeitnehmer auszustatten und das wäre in meinem Fall wohl auch möglich, allerdings eben mit fragwürdiger Hardware (wir sind eben alle verwöhnt hier in unserer kleinen ComputerBase-Blase ^^).
Die Frage ist nun folgende:
Mit dem Jahr 2021 gab es auch ein neues Steuerrecht zur Abschreibung eines beruflich benutzten PCs für Arbeitnehmer/Angestellte. Hat damit jemand generelle Erfahrung bzw. kann mal irgend welche groben Zahlen nennen?
Meine Ausbildung (und somit auch der Wirtschaftsteil ^^) liegt leider schon viele Jahre zurück und ich habe nicht die geringste Ahnung, ob sich ein solches Unterfangen überhaupt lohnen würde.
Mal angenommen, ich würde mir nun einen neuen PC für ca. 1000 Euro kaufen, den ich selbstverständlich auch nachweislich beruflich (und privat - wie gesagt, als Angestellter und nicht selbständig) nutze, wie genau sieht die Abschreibung, die ja mittlerweile innerhalb eines Jahres möglich sein soll, da genau aus?
Schreibt man immer "nur" die 19% Mehrwertsteuer ab? Bekommt man selbst die nicht immer zurück? Oder bekommt man bei beruflichem Einsatz sogar mehr zurück?
Wie gesagt, Zahlen und Fakten wären hier sehr interessant, um einfach den eigenen Kosten-Nutzen-Faktor abschätzen zu können.
Ich bin ehrlich, wegen 50 Euro würde ich mir den Papierkram z.B. nicht antun, aber ab einem gewissen Betrag relativiert sich der bürokratische Aufwand selbstverständlich wieder.
Falls es von Relevanz sein sollte: ich bin im öffentlichen Dienst angestellt.
Vielen Dank im Voraus
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