Steuernummer Kleingewerbe

Timdaroxxa

Lieutenant
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März 2009
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954
Hi Leute,

kurze Frage: Habe ich das richtig verstanden, dass
1. die Steueridentifikationsnummer und Steuernummer aktuell gleichberechtigt sind?
2. ich auf Rechnungen einfach meine Steueridentifikationsnummer angeben kann? (Ust-Id. ja sowieso nicht, wegen Kleinunternehmerregelung).
3. ich somit keine extra Nummer vom Finanzamt für mein Gewerbe bekomme, außer auf Wunsch die Ust.-ID, welche ich ja aber nicht brauche?

Gruß,
Tim
 
Da Du doch keine Steuer auf der Rechnung ausweisen kannst, wozu dann die Steuernummer?
 
Der RechnungsEMPFÄNGER hat aber ein Anrecht darauf, dass die Steuernummer drauf steht, spätestens wenn er selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Also mit Verweis auf §14 Abs. 4 UStG...
Deine Steuernummer muss drauf, zusammen mit deinen anderen Angaben.

Wenn mich nicht alles täuscht: Die Kleinunternehmerregelung schließt die Erteilung einer Ust-Id nicht aus. Was wäre z.B., wenn du in Görlitz wohnen würdest, aber Kunden auf der anderen Seite der Neiße belieferst? Keine USt-Id -> kein Deal. Wenn du natürlich keinen Handel mit dem EU-Ausland treibst hast du keine, brauchst du keine, wirst du (mangels Antrag) keine bekommen.
 
Hast Recht, sollte doch drauf stehen, in etwa so:
In dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da Kleinunternehmer.
Steuer-Nummer: xxx/xxx/xxx

Auch wenn der Rechnungsempfänger dazu berechtigt ist Vorsteuer abzuziehen, kann er das ja von einer Rechnung nicht, die keine beinhaltet. Oder sehe ich das falsch?
 
Ich bin, im Nebenerwerb, Kleinunternehmer (Freiberufler)... Man schreibt sehr wohl die Märchensteuer mit rein. Man schreibt eben statt 100€ zzgl. 19€ MWSt. halt: 119€ inkl. 19€ MWSt.
Was der Rechnungsempfänger dann damit macht kann dir Schnurz sein, solange er dir die 119€ in die Hand drückt und du alle Pflichtangaben auf der Rechnung hattest.
 
Du bist als Kleinunternehmer, der die Option gewählt hat von der Umsatzsteuer befreit zu werden, gar nicht befugt die MwSt auszuweisen, ob da nun steht inkl. oder zzgl. MwSt ist dem Finanzamt relativ egal. Solltest Du sie dennoch ausweisen, bist Du auch verpfichtet diese dem Finanzamt weiterzuleiten.
Weist ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer offen aus, ist er zur Abführung dieser an das Finanzamt verpflichtet, die nur durch eine entsprechende Korrektur des falschen Steuerausweises in der Rechnung verhindert bzw. rückgängig gemacht werden kann (§ 14c Abs. 2, § 17 Abs. 1).
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
 
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Hm, da guck ich meine Rechnungen mal wieder an. Kann auch sein, dass ich das nicht mit drauf stehen hab. Ich halt mich da ganz elegant an ein paar Vorlagen aus nem Existenzgründerseminar.

Edit: Ok, grad meine zuletzt verschickte aus dem Postausgang gefischt... Hab mich getäuscht. Hab nur den Verweis auf §19 drin. Also ja, auf keinen Fall "inkl. Blabla MWSt." drauf schreiben. Nur den Bruttobetrag und den Hinweis auf §19.

P.S.: Scheiß SEPA, ich muss meine Vorlage anpassen.
 
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Da Du es ja selbst geändert hast, will ich Deinen ursprünglichen Beitrag nicht unnötig strapazieren. Das FA kommt spätestens dann auf Dich zu, wenn einer der Kunden Deine Rechnung absetzen möchte und sich die Steuer wiederholen möchte, passiert das mehrfach, hast Du schneller eine Buchprüfung als Dir lieb ist, spreche da auch aus Erfahrung. :lol:
 
Danke schonmal für euren Input, aber leider beantwortet das noch nicht ganz meine Fragen :)
 
Eigentlich ganz einfach. Einer der beide Nummern gehört auf Deine Rechnung. Entweder die Steueridentifikationsnummer oder eben die UST ID.

Eine UST ID bekommst Du auch als Kleinunternehmer. Aus dem einfachen Grund. Mit der Steueridentifikationsnummer kann man sehr viel von Dir erfahren. Da es Deine private Steuernummer ist. Die UST ID hingegen ist anonym.

Also, entweder besorgst Du Dir eine UST ID oder nutzt Deine Steueridentifikationsnummer.
 
Gibt auch ne Menge guter Muster-Rechnungen von verschiedenen Existenzgründer-Seminaren im Netz. Bedien dich, da steht alles drin.
 
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