Steuersoftware für ahnungslose

Zocker311

Commodore
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Apr. 2015
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4.694
Hallo,
Ich würde gerne meine Lohnsteuer machen und suche dafür eine einfache Software die jeder versteht.
Zu meiner Situation.

Ich bin Steuerklasse 1
Mir gehören 33,3% eines hauses.
Fahre mit dem Auto zur Arbeit
Muss meine Arbeitswäsche selbst waschen und ein Teil selbst kaufen.
Habe aber keine Belege ausser den ein oder anderen meiner Werkstatt.

Kann man da was raus holen?
Oder geht das nur mit Steuerberater?
Und wie viel Jahre gehen rückwirkend?

Danke schonmal
 
Ich finde die "SteuersparErklärung" gut und nutze sie seit Jahren, sie hat eine schönen "Leitfaden". Andere haben andere Software, die sie gerne benutzen.
Ein Steuerberater frisst oft an Honorar genre einen 3-stelligen Betrag, kann man sich bei kleinen zuerwartenden Rückzahlungen sparen und eher bei komplizierten Steuerfällen wie Selbstständigkeit sinnvoll. Abgesehen von den fehlenden Belegen bist du ja scheinbar ein eher einfacher Fall, sollte man selbst problemlos machen können. Und mit der Zeit lernt man dazu.

Ohne Belege wird das nix. Das Finanzamt will Belege, Belege und nochmals Belege, evtl. hast du Glück, dass es Pauschalbeträge gibt, aber nicht alle Pauschalbeträge müssen seitens des FA anerkannt werden.


Normalerweise ist der 31.05. des Folgejahres der Zeitpunkt zu dem die Steuererklärung abgegeben sein muss. Kann man mit rechtzeiger Fristverlängerung aber aufschieben. (Also der 31.05.2016 ist der normale Fristablauf für die Steuererklärung 2015).

Wenn du bereits einen Einkommenssteuerbescheid zu einem Jahr erhalten hast, gilt im allgemeinen der Vorgang als abgeschlossen und lässt sich nicht mehr ändern. Gegen den Bescheid kann man zwar innerhalb einer Frist (4 Wochen?) Einspruch erheben (siehe Rechtsbehelfbelehrung des Bescheids), lässt man die aber verstreichen wird es da eigentlich unmöglich was zu tun.


Was nachträgliche Erklärungen angeht, keine Anhnung. Musste ich nie machen, da ich das nie hab schleifen lassen.
 
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Die Steuersparerklärung nutze ich seit knapp 10 Jahren ist von einem Fachverlag und steht nicht Aldi drauf was ich recht überzeugend finde :)

Generell empfehle ich Dir einfach mal das Buch (!) 1000 Steuertricks vom Konz das erklärt mal ein paar Grundlagen zum Thema Steuer/Steuerrecht, unter anderem auch die (nicht) Möglichkeit ewig in die Vergangenheit etwas nachzureichen.

ODer Du marschierst zu einem Lohnsteuerhilfeverrein die helfen Dir auch wenn Du nicht selbstständig bist.
 
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Die Frist 31.05. gilt nicht für normale Arbeitnehmer, die nicht zB auf eigenen Antrag einen höheren Freibetrag eingetragen haben, oder vom Finanzamt (stichprobenartig oder aus anderen Gründen) zur Abgabe aufgefordert werden.

Der "Normalo" kann üblicherweise mindestens 3-4 Jahre rückwirkend eine SE abgeben.

Ich nutze Elster Formular vom Finanzamt.
 
"ODer Du marschierst zu einem Lohnsteuerhilfeverrein die helfen Dir auch wenn Du nicht selbstständig bist."
=> da im Haus-Besitz, ist nix mit einem solchen Verein (Nur Anlage N).

@AudiFahrer311
>Steuer einreichen :
die letzten vier Jahre (sprich 2012 kann man aktuell abgeben ; am 31.12.2015 wäre noch 2011 möglich gewesen; am 28.12.2014 hab ich noch diese Frage im Service-Center vom Finanzamt gestellt ^-^)

>Arbeitskleidung kaufen :
ansetzen ; bei Nachfragen vom Finanzamt Kaufbelege nachreichen ; ansonsten gibt es die Arbeitsmittelpauschale i.H.v. 110,- EUR

>Arbeitskleidung waschen :
Da gibt es Pauschalen für Waschgänge (muß ich nachlesen, wieviel da immer angegeben wurde). Meine Freundin arbeitet in der Intensivpflege und ihre Arbeitswäsche wird immer alleine gewaschen (besonderes Waschmittel gegen MRSA usw.). Das gibt jedesmal Diskussionen mit dem FA, da immer ein Teil gestrichen wird (die gehen davon aus, daß die Wäsche zusammengewaschen wird & nicht wie eigentlich korrekt : privat und beruflich einzeln getrennt).

>Fahrten zur Arbeitsstätte:
einfache Entfernung x 0,30 EUR x Tage zur Arbeit

>Reparatur-Belege:
nicht absetzbar; sind mit der Entfernungspauschale abgegolten

>Haus:
Da bin ich raus aus dem Thema

da gibt schon einiges was man ansetzen kann:

>Kontoführungsgebühr:
Pauschale mit 16,- EUR angeben

>T-Shirts usw. auch absetzen:
in die Erklärung mit angeben & auf Nachfrage wie folgt erklären und mit Kaufquittungen belegen : Jede Fachabteilung hat eigene Abteilungsfarbe ; T-Shirts und Unterwäsche muß entsprechend der Farbe dann auch gekauft werden. Meine Freundin hatte mal in einem Pflegeheim gearbeitet. Da hatte jedes Stockwerk eine eigene Farbe. Dementsprechend musste auch die Unterwäsche die Farbe haben ^-^ Wurde vom FA anerkannt.

>Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Team-Sitzungen:
einfache Entfernung x 0,30 EUR x wie oft vorgekommen

>Lerngemeinschaften:
für alle Azubis interessant : die Fahrten zu einer Lerngruppe angeben. Auf Nachfrage angeben, wer wo und wann in der Lerngruppe war.

>Verpflegungsmehraufwand:
je nachdem wie lange du arbeitest (meist 6,- EUR)

>Haushaltsnahe Dienstleistungen (Nebenkosten-Abrechnungen):
Die Kosten in der jährlichen Abrechung für Hausmeister, Putzfrau, Winterdienst kann in der Steuer angegeben werden.

-Versicherungen für Berufsunfähigkeit, KfZ (ohne Kasko-Anteil) usw.:
können entsprechend angegeben werden

-Spenden:
Quittung kann eingetragen werden.

-wenn jemand viel krank ist : Arzt- und Apotheken-Rechnungen

-etc. etc.

Detailierte Fragen können kostenlos im Service-Center eines Finanzamts gestellt werden
 
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Das elster online habe ich auch mal benutzt vor jahre, aber da war ich noch kein Eigenheim besitzer, da wurde mir gesagt das das einiges ändert?
Aber das war ziemlich kompliziert
 
Nö. Da ändert sich nur was, wenn du Einnahmen dadurch hast bzw. Darlehenzinsen zahlen musst und das Wohneigentum fremdgenutzt (sprich vermietet) ist. Wenn du zu eigenen Spaß /Selbstnutzung Wohneigentum kaufst ist das erst mal für die Steuer egal. Ich habe ein Haus zu 50% und selbstgenutzt, das juckt das FA nicht und Steuersparen kann man damit erst mal auch nicht.

Arbeiten am Haus sind dann wieder was anderes, da kann man auch einzelne/bestimmte Maßnahmen an der Steuer absetzen, wenn die Immobilie selbstgenutzt ist. Muss man dann aber genau schauen.

So wie sich das anhört wurde dir ein Haus einer verwandten Person zum Erbschaftstsuersparen überschrieben und du musst es dir mit anderen Verwandten teilen.

Meine Erfahrung zu Elster ist, dass damit wohl alles möglich ist, aber der Staat durchaus ein Interesse hat, dass man nicht "alle Register" zieht.
 
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Ne wurde gleicher Maßen mit verwandten Personen gekauft, der Kredit läuft auf allen 3 Personen
 
Und ist es fremdgenutzt oder bewohnt ihr drei das zusammen? Im ersten Fall wie gesagt kannst du Darlehenszinsen geltend machen im letzteren ggf. Haushaltsnahe Dienstleistungen
 
Und jades Programm SteuersparErklärung Muss man für jedes jahr kaufen?
Ergänzung ()

Nicht ich schrieb:
Und ist es fremdgenutzt oder bewohnt ihr drei das zusammen? Im ersten Fall wie gesagt kannst du Darlehenszinsen geltend machen im letzteren ggf. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wird zusammen bewohnt keine Untermieter
 
Dann ist das in der Steuererklärung per se erstmal nicht anders, als wenn du selbst Mieter wärst.

Ggf. können wie gesagt bestimmte Maßnahmen zum Erhalt/Modernisierung/Unterhalt geltend gemacht werden, aber dazu muss man den Einzelfall prüfen und recherchieren. Google hilft da. Wobei da die Optionen für Selbstbewohner weitaus geringer sind, als für Vermieter.

Jedes Steuerprogramm musst du jedes Jahr neu kaufen (gibt's deshalb auch als Abo etwas billiger).
Die Steuergesetze ändern sich sogar noch häufiger.
Dafür sind sie mit ~25€ nicht sooo teuer und lassen sich ebenfalls bei der Steuererklärung an der Steuer absetzen. Also reduziert dein zuversteuerndes Einkommen.
 
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Bei uns im Ösi-Land müssen die Finanzämter auch entsprechende Auskünfte erteilen (Parteientage). Also ggf. mit einer Fragenliste dorthin wandern. Was diese aber nicht tun (oder dürfen) ist von sich aus Tipps zu geben, wo man vielleicht noch etwas herausschinden könnte. Aber geziehlte Fragen werden bei uns sogar sehr zufriedenstellend beantwortet (manchmal sogar telefonisch). Könnte aber bei euch in Germanistan unterschiedlich sein.
 
Könnte aber bei euch in Germanistan unterschiedlich sein.
...und wie das anders ist! Steht sogar auf den Formularen drauf, "anrufen verlängert die Bearbeitungszeit" oder "während der Bearbeitung bitten wir von Anrufen abzusehen"!
Der Hintergrund sind vermutlich die Knallchargen die da jede Woche anrufen, wann denn die 100.000 Euro Rückzahlung kommt, bei den eingezahlten 1000 € Steuern! ;)

Sonst, ich habe so ein Abo für die Software - kostet 12 €/Jahr (ich glaube Wiso-Steuer). Bekomme jedes Jahr am 02.01. eine CD mit der Software - allerdings sollte man tunlichst davon absehen die Steuerklärung im Januar zu machen, da sind noch Lücken drin und man bekommt längst nicht alles wieder, was man später bekommt, wenn alle Tricks "eingearbeitet" wurden!
Habe aber auch in den vergangenen Jahrzehnten fast alle durch, nehmen sich alle nicht viel, hier kann man fast günstigst kaufen - aber Elster sollte man nicht nehmen - zwar Umsonst, aber weniger Tipps und schwieriger bei der Bearbeitungen. Früher hat da auch noch die Plausibilitätskontrolle gefehlt - keine Ahnung ob die mittlerweile drin ist!?!

Sonst, habe auch Haus, aber das bringt jetzt auch nicht viel, kannst Versicherungen absetzen, wenn denn noch genug Geld zum absetzen eingezahlt wurde! Es sei denn Du renovierst, dann kann sich das richtig lohnen!
Wichtig vor allem, Handwerker Rechnungen sammeln und immer vom eigenen, angegebenen Konto überweisen! Sonst ist Essig mit der Kohle vom Staat!

Kfz (übrigens auch Audi, spielt aber keine Rolle ob Audi, Lambo oder Moskwitsch) nehme ich nur den Pauschalbetrag - ich arbeite 7 km von zu Hause entfernt, da lohnt nix anderes! Spart auf jeden Fall ne Menge Arbeit!
 
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ich dachte man kauft da ein programm das dann regelmäsig geupdatet wird.
ich müsste also noch für 2013 2014 und 2015 jeweils 25 zahlen?
 
ich müsste also noch für 2013 2014 und 2015 jeweils 25 zahlen?
Nein, nur die aktuelle Version, sie sollte ausreichend sein. Die Quittung kannst Du ja auch mit anrechnen lassen, wenn Du die pauschalen Freibeträge überschreitest.
wenn Du vorhast immer selbst Deine Erklärung zu machen, kannst Du auch ein Konto beim FA einrichten und die "Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung" in Ansruch nehmen, diese kannst Du dann auch in den Steuerprogrammen nutzen. Da steht dann bereits alles drin, was dem FA gemeldet worden ist zu Deiner Person.
https://www.elster.de/belegabruf/index.php
https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdf
 
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