Andere/Übergreifend Störerhaftung Gäste-WLAN Bestellungen

wendigo2k

Ensign
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Dez. 2008
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128
Hallo zusammen,

ich hoffe die Frage passt hier in dieser Abteilung...
Ich habe eine Frage und seltsamerweise finde ich einfach nichts dazu im Internet...

Soweit ich es verstanden habe, geht es beim Wegfall der Störerhaftung darum, dass man wenn man seinen Gästen ein WLAN zur Verfügung stellt, bspw. als Hotelbesitzer oder ähnliches, dass wenn ein Gast z.B. eine Urheberrechtsverletzung begeht, dass ich dann nicht dafür haften muss.
Wo ich aber nichts dazu finde, ist, was passiert, wenn ein Gast aus meinem Gäste-WLAN über meine IP haufenweise Dinge auf Rechnung bestellt, bspw. nur um mich zu schädigen. Wer würde denn dann haften, wenn plötzlich die Pakete bei mir abgeladen werden und ich weiß von nichts? Ich weiß zwar nicht ob es noch Händler gibt, die auf Rechnung größere Bestellungen annehmen und anfangen zu produzieren, bevor nicht das Geld da ist, aber am Ende gibt es doch noch jemanden und man landet im Rechtsstreit...

PS: Können alle WLAN Hotspots mittlerweile Seiten für Datenschutz- und Nutzungsbedingungen vorschalten und sowas wie Gerätehersteller und MACs von Geräten (für den Rechtsfall, wenn diese Daten dann überhaupt was bringen würden) loggen oder kennt jemand gute WLAN Geräte die das (wenn das überhaupt notwendig ist) können (möglichst PoE - oder soll ich einfach nur das WLAN der Fritzbox mit Repeatern erweitern?)?
 
Nimm Freifunk.
Stark vereinfacht, gibt es in den meisten Freifunk Communities eine verschluesselte verbindung von deinem Freifunk Router zum Freifunk netz und alle Clienten gehen darüber raus. Es wird nichts gelogged. Du hast keinen rechtlichen Stress und musst dir keine Gedanken Monitoring / Datenschutz machen.
Schau mal welche Freifunk Communities in deiner Naehe sind
Ergänzung ()

wendigo2k schrieb:
PS: Können alle WLAN Hotspots mittlerweile Seiten für Datenschutz- und Nutzungsbedingungen vorschalten und sowas wie Gerätehersteller und MACs von Geräten (f
alle nicht ;)
Grundsaetzlich kann man man den APs von ubiquiti sehr gut Wlan fuer Gäste aufbauen
 
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madmax2010 schrieb:
Nimm Freifunk.
Stark vereinfacht, gibt es in den meisten Freifunk Communities eine verschluesselte verbindung von deinem Freifunk Router zum Freifunk netz und alle Clienten gehen darüber raus. Es wird nichts gelogged. Du hast keinen rechtlichen Stress und musst dir keine Gedanken Monitoring / Datenschutz machen.
Schau mal welche Freifunk Communities in deiner Naehe sind
Ok das höre ich zum ersten Mal oO; und es wirft gleich noch viel mehr Fragen auf xD aber soweit ich das jetzt verstanden habe, wäre es dann per VPN über einen Server im Ausland, wo es keine Störerhaftung gibt?
madmax2010 schrieb:
alle nicht ;)
Grundsaetzlich kann man man den APs von ubiquiti sehr gut Wlan fuer Gäste aufbauen
ok mal sehen, von ubiquiti hab ich schon vieles, nur sehr gutes gehört :)
 
wendigo2k schrieb:
Wo ich aber nichts dazu finde, ist, was passiert, wenn ein Gast aus meinem Gäste-WLAN über meine IP haufenweise Dinge auf Rechnung bestellt, bspw. nur um mich zu schädigen.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht.
Auf meinen Rechnungen ist noch nie eine IP Adresse aufgetaucht.
Wenn ein Gast von dir so vorgehen möchte, kann er das von jedem beliebigen Internetzugang aus. Dazu benötigt er nur deine postalische Adresse nicht deine IP Adresse.
 
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wendigo2k schrieb:
Ok das höre ich zum ersten Mal oO; und es wirft gleich noch viel mehr Fragen auf xD aber soweit ich das jetzt verstanden habe, wäre es dann per VPN über einen Server im Ausland, wo es keine Störerhaftung gibt?
Nein, der Freifunk-Router verbindet sich über das VPN mit einem Freifunk-Server. Diese werden i.d.R. von regionalen Freifunk-Vereinen betrieben, nach Außen sichtbar ist sind IP-Adressen des jeweiligen Freifunk-Vereins, der als Provider auftritt. Ob diese Server im In- oder Ausland stehen spielt keine Rolle.

Für Dich ist das abseits der Beschaffung des Freifunk-Routers kostenfrei, aber Dein regionaler Freifunk-Verein freut sich natürlich über Spenden.
 
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bender_ schrieb:
Den Zusammenhang verstehe ich nicht.
Auf meinen Rechnungen ist noch nie eine IP Adresse aufgetaucht.
Wenn ein Gast von dir so vorgehen möchte, kann er das von jedem beliebigen Internetzugang aus. Dazu benötigt er nur deine postalische Adresse nicht deine IP Adresse.
Das stimmt, dann hätte die Person aber auch von einer anderen IP bestellt und ich könnte mMn problemlos nachweisen dass es nicht aus dem eigenen Unternehmen gekommen sein kann, weil es nicht die eigene IP war (wenn nicht gerade per Fax oder Telefon bestellt wurde)
 
Du musst gar nix Nachweisen. Du schickst die Ware zurück und bezahlst die Rechnung nicht, unter der Angabe, dass Du das nicht bestellt hast. Total wurschd auf welchem Weg das Zeug bestellt wurde.
Das ist Vertragsrecht und hat mit Störerhaftung nichts zu tun. Als Verbraucher hast Du dabei in der Regel eine sehr starke Position (auch wenn Händler da gerne was anderes behaupten), die Risiken liegen fast ausschließlich beim Händler.
 
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