Stornierung per Email ausreichend?

budni

Lieutenant
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März 2008
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844
Hallo!

Mir ist bewusst, dass dies keine Rechtsberatung darstellt, aber vielleicht hat jemand Erfahrungen.

Hintergrund: Ich habe ein Auto bestellt, diese Bestellung ist nun ca. 6 Monate her. Das Lieferdatum wurde vor 2 Wochen überschritten, da die unverbindliche voraussichtliche Lieferung Q3 gewesen wäre. Gesetzlich habe ich nun 6 Wochen (also zum jetzigen Zeitpunkt noch 4) Frist, bis ich Anmahnen kann, nach weiteren zwei Wochen kann ich vom Vertrag so einfach zurücktreten. Da der Händler die Lieferung sehr wahrscheinlich nicht bis zu diesem Punkt einhalten kann, hat er einer Stornierung zugestimmt. Diese Stornierung habe ich aber bis heute (neben dem dazu passendem Email-Verkehr) nur eingescannt per Email erhalten.

Ist dies schon ausreichend oder muss ich für alle Fälle auf ein schriftliches Original warten? Ich würde gerne Montag eine Alternative kaufen. Ich warte auf das originale Schriftstück seit ca. 3 1/2 Wochen, Kommunikation inzwischen ist mehr als schleppend.

VG und Danke!
 
Wenn der Scan von einer autorisierten E-Mail-Adresse kam, dann wäre das für mich wohl ok.

Hängt letztlich halt davon ab, wie vertrauenswürdig ich die E-Mail und deren Umstände einschätzen würde, ob es Zeugen für die Abmachung gibt etc.
 
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