EspE
Lieutenant
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wie oberschlau sich doch manche fühlen müssen enfach mal ein thema schließen ohne anderen noch eine möglichkeit zu geben mit zu reden.
[h=2]Strafe für getuntes e-bike?[/h]
[h=4]S-Pedelec (schnelle Klasse bis 45km/h)[/h] Auch wenn die schnellen S-Pedelecs hierzulande keinen hohen Marktanteil haben, erfreuen sie sich zurecht steigender Beliebtheit. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Modellen und Motorvarianten.
Das gilt in Deutschland für S-Pedelecs:
http://www.e-bikeinfo.de/recht/gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs
so,
phil.
Dabei seitFeb 2004Beiträge22.938
[h=2]AW: Strafe für getuntes e-bike?[/h] ist das illegal?
Ja
[h=2]Strafe für getuntes e-bike?[/h]
[h=4]S-Pedelec (schnelle Klasse bis 45km/h)[/h] Auch wenn die schnellen S-Pedelecs hierzulande keinen hohen Marktanteil haben, erfreuen sie sich zurecht steigender Beliebtheit. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Modellen und Motorvarianten.
Das gilt in Deutschland für S-Pedelecs:
- Maximal unterstützte Geschwindigkeit: 45 km/h, maximale Nennleistung des Motors 500 Watt (in der Schweiz 600 Watt). Fahrhilfe ohne Muskelkraft bis 18 km/h erlaubt.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Führerschein: Mindestens Berechtigung zum Fahren eines Leichtkraftrads nötig (Führerscheinklasse AM, bzw. enthalten bei PKW-Führerschein Klasse B).
Menschen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen. - Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen nötig (ca. 35-70 Euro / Jahr *). Vorteil: Gegen einen geringen Aufpreis ist eine Teilkasko- und Diebstahlversicherung erhältlich.
- Radwege: Nach aktueller Einschätzung / Rechtssprechung (s. Artikel des ADFC) dürfen Radwege mit “S-Klasse-Pedelecs” und “E-Bikes” auch außerorts nicht befahren werden. Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” nur dann befahren werden, wenn sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus.
- Einbahnstraßen: Keine Nutzung von entgegen der (für Radfahrer freigegebenen) Fahrtrichtung.
- Nahverkehr / Mitnahme in Bus und Bahn (ÖPNV): Je nach Bundesland und Verkehrsverbund / Verkehrsträger teils gestattet.
- Anhänger: Transport von Kindern im Anhänger nicht gestattet (im Gegensatz zu normalen Pedelecs)
- Zulassungspflicht: Hersteller von S-Pedelecs müssen für jedes Modell vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Betriebserlaubnis einholen. Aus der Einzelzulassung folgt, dass man weder selbst, noch der Händler ein S-Pedelec ohne weiteres baulich verändern darf. Für Veränderungen gibt es Positivlisten (z. B. für das Modell geeignete Gabeln, Lenker etc.), die dem Fachhändler zur Verfügung stehen.
- Technik: Die Betriebserlaubnis beinhaltet verschiedene Anforderungen an sicherheitsrelevante Bauteile (z. B. Spiegel- und Dauerlichtpflicht, Rahmen, Bremsen, Räder, Reflektoren, Seitenständer etc.). Die Akkuspeisung der Beleuchtung ist erlaubt.
- Helm: Nach einer aktuellen Interpretation des Bundesverkehrsministeriums gibt es in Deutschland eine Helmpflicht für S-Pedelec-Fahrer. (Europaweit in der Diskussion und grundsätzlich zu empfehlen.) Bis auf weiteres genügt hierzulande (im Gegensatz beispielsweise zu Italien und den Niederlanden) ein normaler Fahrradhelm.
- Alkoholgrenze: wie beim Führen eines PKWs (0,5 Promille, bzw. 0,3 Promille bei Unfall)
http://www.e-bikeinfo.de/recht/gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs
so,
phil.
Dabei seitFeb 2004Beiträge22.938
[h=2]AW: Strafe für getuntes e-bike?[/h] ist das illegal?
Ja