Strafen bei DOWNLOAD von Musik/Software etc. und Nachweisbarkeit?

Mäuschen

Cadet 4th Year
Registriert
März 2015
Beiträge
82
Hallo allerseits,


immer mal wieder hört man in den Medien von illegalen Downloads und den dazugehörigen Strafen. Zumindest in den Überschriften... Im Artikel selbst ist dann immer wieder nur von Filesharing und illegalem (meist unbewussten) Hochladen die Rede. Durch das Hochladen entstehen den Rechteinhabern natürlich größere Schäden als durch das einmalige Herunterladen, was dann auch die hohen Strafen erklärt.
Bei Streaming von offensichtlich illegal hochgeladenem Material befindet sich man im Graubereich der Rechtssprechung, so wie ich das verstehe, weil dort die heruntergeladenen Werke nicht dauerhaft gespeichert werden. Folglich ist das Herunterladen natürlich illegal.
Kennt jemand Fälle und vielleicht auch die Höhe der Strafen dafür?

Das andere was mich interessiert ist die Nachweisbarkeit.
Ich erinnere an den "Retdube-Skandal" vor ein paar Jahren. Dort war gar nicht klar wie die Abmahner auf legalem Wege an die IP von den herunterladenden Personen gekommen sein wollen.Anscheinend ging das nur weil die Kläger die Seite mit dem "illegalen" Inhalt in ihrer Hand hatten und so die IPs sehen konnten. Aber wenn dem so ist, wie könnte denn dann jemanden ein illegaler Download auf legale Weise nachgewiesen werden?

An voreingenommene Personen, die gerne anderen böse Absichten unterstellen: Ich denke diese Fragen darf man in einer aufgeklärten Gesellschaft mit Meinungsfreiheit stellen. Es ist nunmal interessant und mMn wichtig zu wissen wie sowas abläuft.

Beste Grüße
 
Mäuschen schrieb:
Aber wenn dem so ist, wie könnte denn dann jemanden ein illegaler Download auf legale Weise nachgewiesen werden?

Technisch wohl möglich mit Deep Packet Inspectation bzw. verschiedene Arten von Honey Pots und natürlich Trojaner etc. fallen mir spontan ein. Inwieweit das rechtlich abgedeckt ist, kann ich dir nicht sagen. Ein Fall oder gar Strafen bei Downloads von One-Click-Hostern wäre mir nicht bekannt.
 
mir ist kein Fall bekannt, wo das bloße herunterladen abgemahnt wurde.
 
Wurde das nicht mal bei Kazaa und den ganzen Filesharing Programmen mit Honeypots propagiert?

Klar, dass es auch Leute betraf, die Dateien angeboten haben aber so ließen sich ganz leicht die "Täter" identifizieren.
Mit der IP und "richterlichem Beschluss" zum Provider, dieser musste dann die Adresse herausgeben und danach bekam der Anschlussinhaber dann einen entsprechenden Brief.

Dürfte zwischen 2000-2006 gewesen sein?

Google mal nach Kazaa Abmahnung oder so.
 
Reine Downloader von einem der unzähligen 'anonymen' Filehoster sind afaik noch nie noch hochgenommen worden. Wer immer dran glauben muss sind die Leute die die Torrent Technik in irgendeiner Form nutzen, da man dort herunterlädt und parallel hochlädt. Da jeder Client die anderen IPs sehen kann ist der Nachweis leicht zu erbringen (muss die Anwaltskanzlei oder Beauftragte nur selber mitspreaden und schon hat man ein schönes Log) und da bei hochladen immer direkt gewerbliche Absicht unterstellt wird kommt es bei Filmen idR auf 1000-1400€. Musik war mal teurer bzw. ähnlich teuer aber da wurde glaube ich vor 1-2y gedeckelt.

Mäuschen schrieb:
An voreingenommene Personen, die gerne anderen böse Absichten unterstellen: Ich denke diese Fragen darf man in einer aufgeklärten Gesellschaft mit Meinungsfreiheit stellen. Es ist nunmal interessant und mMn wichtig zu wissen wie sowas abläuft.
Ja klar, sehr niedliche Argumentation. Auch in einer unaufgeklärten Gesellschaft wollen Diebe gerne wissen wie man sie erwischen kann. :evillol:
 
Danke für eure Antworten :-)

@Mextli
Bei solchen Themen werdendem Thread-Ersteller eben gerne böse Absichten vorgeworfen und ich wollte gleich mal klarstellen, dass ich das nicht ok finde. Das Thema kommt immer mal wieder hoch und da möchte ich gerne mitreden können, besonders weil da vermutlich viel Blödsinn verbreitet wird.
 
Man hat in D. gar keine Möglichkeit, einen Nachweis zur eigenen Verteidigung zu erbringen. Insofern sollte jeder einen VPN benutzen, finde ich.

Baut ihr allerdings absichtlich ernsthaften Mist im Netz und verwendet dafür einen VPN, werdet aber trotzdem erwischt... dann kann man einem das angeblich entsprechend negativ anrechnen. Also dreht lieber nicht völlig durch.
 
Für welches Land gilt die Frage denn eigentlich? Hier inner CH kann ich zum Beispiel saugen was ich finde. Da kann mir keiner was, da den Fehler der gemacht hat der es rauf geladen hat :D
 
Gerade bei Musik wäre es ja mal interessant wie es da aussieht. Ich kann diese ja auch mit legalen Progammen kostenlos bei Youtube downloaden. Sprich es handelt sich dabei nicht um eine illegale Software, genauso wenig um eine illegale Plattform. Oder es gibt sogar Websites die mir das Video umwandeln und ich kann es dort runterladen.

Diese Oneclickhoster Geschichten sind in meinen Augen schon rechtlich mehr als fragwürdig, allein schon weil für mein Empfinden der Löwenanteil illegale Downloads beherbergt. Die löschen zwar wie die wilden, aber wirklich nach kommen die damit ja auch nicht.
 
ein download über youtube ist in deinen Augen ok, der gleiche Download über Uploaded.to nicht? :D Sorry, denk noch einmal über deine Aussage nach.
Du wirst feststellen, dass man es nicht wirklich beurteilen kann, daher ist der Download in Deutschland weiterhin eine Grauzone (ähnlich wie die Situation 60 zu fahren, wo nur 50 ist. Jeder macht es, obwohl es streng genommen verboten ist, aber es kümmert niemanden) ist.
 
Youtube ist da schon eher mit einem Radio zu vergleichen. In der Tat wird die Beurteilung einzelner Fälle bei Youtube anders ausfallen als bei OCHs. Bei letzterem wird viel eher zu bejahen sein, dass erkennbar eine rechtswidrige Vorlage gegeben ist.
 
Wieso denn? Die One Click Hoster sind nicht illegal, wenn ich dort etwas finde und downloade ist das wie Youtube. Beide Seiten sind legal, bei beiden könnte man als Informierter wissen, dass es nicht legal sein kann. Das aber nachzuweisen ist aber eben quasi nicht möglich. Wie soll man beweisen, dass jemand etwas wusste? Normalerweise schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber zu behaupten, bei You Tube kann man es nicht wissen, bei OCH dagegen schon, dieser Argumentation kann ich nicht folgen.
 
In dieser Pauschalität ist Skepsis gegenüber der Argumentation sicher nicht ganz verkehrt. Jedoch muss ich wohl nicht ausdrücklich ausführen, worum die Argumentation zu ergänzen ist; ist ja alles nicht neu.

Grob gegenübergestellt: dass ein komplett neuer Film, den man über ominöse Foren ausfindig macht, dem Nutzer nicht anders erscheint als ein Musikvideo auf einer Plattform, auf welcher Werbung läuft und Labels selber häufig hochladen, ist zumal angesichts ständiger medialer Präsenz des Themas einfach wenig glaubhaft.
 
Wieso vergleichst du Filme mit Musik?

Ich kann auf OCH doch das selbe Musikstück runterladen oder die selbe Simpsonfolge runterladen, die ich mir auf Youtube ansehen oder anhören kann. Und dann hinkt dein Vergleich eben gewaltig. Auch gibt es auf Youtube genügend komplette Filme, also ist auch das nicht abwegig.
 
Wie gesagt ist das alles nicht neu, wozu also hier aufbauschen? Nur weil du meinst, eine Gelegenheit nutzen zu können, um zu sagen, dass etwas hinkt, wo jemand sich ausdrücklich einen groben Vergleich zur Verdeutlichung anbringt? Aber egal, deine Schlussfolgerung lässt in Wahrheit eine Argumentation vermissen, wo du sie aber behauptest. Du meinst, man kann dasselbe Stück sowohl hier als auch dort schauen "und schon" hinkt der Vergleich? Auf die Sache an sich, warum da was hinkt, bist du überhaupt nicht eingegangen. Es geht eben nicht nur um das Stück an sich, sondern auch um die Quelle.
 
Weil du als Quelle annimmst, es handle sich um ominöse Foren? Was hält dich ab direkt auf dem Hoster zu suchen? So wie du auf Youtube eine SuFu hast, kannst du dort auch browsen. So wie du auf OCH verlinken kannst, kannst du es auch auf Youtube.

Du hast nicht ausdrücklich einen groben Vergleich gewählt, du hast einen falschen eindruck erweckenden Vergleich genommen. Weder ist Youtube eher einem Radio ähnlich (woher stammt diese annahme? Ein Großteil des Materials enthält nichtmal primär Musik) noch sind OCH als solche erkennbarer als illegale Quelle, den der Service als solcher ist keineswegs illegal exakt wie bei Youtube. Erst das bereit gestellte Material entscheidet über legal/illegal. Und die Quelle ist zunächst unerheblich, da sie bei beiden Dienst gleich vorhanden sind. Du kannst auf Youtube auch per ominösem Forum verlinken, nämlich auf private Channels mit entsprechendem Material und das Passwort erhälst du nur über das Forum.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, sorry, das war kein einen falschen Eindruck erweckender Vergleich, sondern er weckt den Eindruck so, wie ich ihn vom derzeitigen Stand der juristischen Diskussion in Erinnerung habe. Ich kann mich irren, aber darauf muss ich wohl genauso wenig ständig hinweisen, wie ich es von anderen erwarte 0o.

Tut mir leid, wenn ich es unzulässig als selbstverständlich vorausgesetzt habe, aber mir schien der Unterschied zwischen Youtube und OCHs vor allem mittels Vergleich mit Radios einfach zu klar auf der Hand zu liegen.

Immer neue Abwandlungen sind einfach entsprechend zu behandeln; ich drückte es sehr wohl ausdrücklich aus: ich hatte hier nur grob etwas angesprochen, alles andere hätte ich zu banal gefunden. Jetzt weiß ich es gern besser (dass es also doch nicht banal ist), bin am Handy aber trotzdem zu weit davon entfernt, die bereits genügend geführten Diskussionen wiederholend aufzugreifen.

Die Quelle ist absolut entscheidend! Wo die Neuheit eines Werkes mal wichtig ist, da steht genommen auch nur wieder als Indiz für die Rechtswidrigkeit der Quelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mustis schrieb:
Wieso denn? Die One Click Hoster sind nicht illegal, wenn ich dort etwas finde und downloade ist das wie...
auf der Straße gefunden. Oder was wolltest Du sagen?

Sehr niedlich, guter Ansatz um in eine ernsthafte Diskussion einzustiegen. ;)
 
Mäuschen schrieb:
Hallo allerseits,


immer mal wieder hört man in den Medien von illegalen Downloads und den dazugehörigen Strafen. Zumindest in den Überschriften... Im Artikel selbst ist dann immer wieder nur von Filesharing und illegalem (meist unbewussten) Hochladen die Rede. Durch das Hochladen entstehen den Rechteinhabern natürlich größere Schäden als durch das einmalige Herunterladen, was dann auch die hohen Strafen erklärt.
Bei Streaming von offensichtlich illegal hochgeladenem Material befindet sich man im Graubereich der Rechtssprechung, so wie ich das verstehe, weil dort die heruntergeladenen Werke nicht dauerhaft gespeichert werden. Folglich ist das Herunterladen natürlich illegal.
Kennt jemand Fälle und vielleicht auch die Höhe der Strafen dafür?

Das andere was mich interessiert ist die Nachweisbarkeit.
Ich erinnere an den "Retdube-Skandal" vor ein paar Jahren. Dort war gar nicht klar wie die Abmahner auf legalem Wege an die IP von den herunterladenden Personen gekommen sein wollen.Anscheinend ging das nur weil die Kläger die Seite mit dem "illegalen" Inhalt in ihrer Hand hatten und so die IPs sehen konnten. Aber wenn dem so ist, wie könnte denn dann jemanden ein illegaler Download auf legale Weise nachgewiesen werden?

An voreingenommene Personen, die gerne anderen böse Absichten unterstellen: Ich denke diese Fragen darf man in einer aufgeklärten Gesellschaft mit Meinungsfreiheit stellen. Es ist nunmal interessant und mMn wichtig zu wissen wie sowas abläuft.

Beste Grüße

zum redttube skandal: jedes weitere wort darüber ist sinnlos, weil besagtem anwalt einst die zulassung entzogen wurde, weil er die insolvenz seiner metzgerei verschleppt haben soll.
 
Zurück
Oben