legan710
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 1.766
ekin06 schrieb:dann darf man nicht damit rechnen, dass die Geschwindigekeit nach der Kreuzung aufgehoben ist, nur weil kein Aufhebungsschild da steht.
Dann würden auf der selben Straße zur selben Zeit zwei unterschiedliche Geschindigkeitsvorgaben gelten, und zwar allein abhängig vom bisherigen Weg zu diesem Straßenabschnitt und das kann nicht richtig sein. Die stvo kennt unterschiedliche Höchstengeschwingikeiten für unterschiedliche Fahrzeugklassen oder zu unterschiedlichen Uhrzeiten oder Witterungsbedingungen, aber es gibt kein Beispiel dafür, dass nach der gefahrenen Route unterschieden wird.