Stromkasten außen?

CyborgBeta

Commander
Registriert
Jan. 2021
Beiträge
2.698
Hi, muss dieser Stromkasten immer außen angebracht sein? Ziel ist es, davor eine Wand zu setzen, bzw. einen zusätzlichen Raum an den Kanten entlang.

1716799229525.png


Edit: Verzeihung, wäre vielleicht in https://www.computerbase.de/forum/threads/handwerker-forum.1349653/ besser gewesen.
Ergänzung ()

Ergänzung: Es soll ein Bad werden. Welche Ziegel sind dafür am geeignesten und sollte man die Bodenplatte vorher noch behandeln?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und du bist dir sicher, dass du es wirklich als Selbstbauprojekt machen möchtest? Warum nicht hierfür ein paar Handwerker engagieren?

Weder würde ich leichtfertig mit Strom noch mit Wasser spielen. Da ruiniert man sich mehr beim Eigenheim, wenn man nicht weiß was man tut. Für ein Bad brauchst du ja Frischwasseranschluss als auch Abwasseranschluss und am besten noch Frostsicher ... du planst ja kein Gartenhaus. Ne?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: up.whatever
Doch, es soll ein Gartenhaus werden, das selbst gebaut bzw. erweitert werden soll. Das Wasser soll dann mit Regenwasser gefiltert werden.
 
Was versorgt der Kasten? Ist da ein Zähler dran?

Der Anschlusskasten wird vermutlich dem VNB gehören, nach Rücksprache mit dem dem kann er der durch einen Elektrobetrieb mit Konzession versetzt oder nach innen verlegt werden.. Je nach dem wie alt die Anlage ist macht da aber unter Umständen ein Fass auf, da man dann alles auf den neusten Stand der Technik heben muss.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: areiland und CyborgBeta
Ok, ich gebe das mal an die betreffende Person weiter, bzw. frage noch einmal nach ...

Hast du eine Idee, welche Ziegel man verwenden sollte fürs Bad?

Vielen Dank erst mal!
 
Müsste für sowas nicht ohnehin ne Baugenehmigung eingeholt werden, wo sowas definitiv mit geklärt werden muss? Denn Bad ergo Wasser mit so nem Ding drin kann ich mir nicht vorstellen, dass das genehmigt werden würd. Ich nehme daher mal stark an, dass hier aktuell ohne nötiger Genehmigung geplant wird...
 
Kommt immer auf die jeweilige Landesbauordnung an was wie genehmigt werden muss. Ggf is tja ein Wasseranschluss schon vorhanden.

Wir können hier ja nur hinweisen, entscheiden muss jeder selber was er macht, egal ob Strom Wasser oder Luft.
 
Er liegt sehr wahrscheinlich und offenkundig eine Nutzungsänderung vor. Diese ist in jedem Bundesland genehmigungspflichtig und eine Baugenehmigung zwingend.
 
Dort nachfragen zu dem dieser Übergabepunkt gehört. Vielleicht darfst Du ja dann was davor bauen, wenn der Zugang dazu durch eine Revisionsöffnung gewährleistet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er liegt sehr wahrscheinlich und offenkundig eine Nutzungsänderung vor

So wird es sein. Gut das es Leute wie dich gibt.


Vielleicht darfst Du ja dann was davor bauen, wenn der Zugang dazu durch eine Revisionsöffnung gewährleistet wurd.

Vermutlich nicht, in der Theorie ist ein gewisser Raum freizuhalten aus Brandschutzgründen. Entscheiden kann das nur der Netzmeister. Ich habe in ähnlichen Sachen sowas immer verweigert.
 
Ich sehe schon, nicht nachfragen wäre hierbei die bessere Alternative gewesen. 😅 Wenn ich das richtig verstanden hatte, sollte das "Bad" nur eine Toilette beinhalten.
 
Das ist bei solchen Dingen, die sich ja offensichtlich in Grauzonen oder gar darüber hinaus bewegen oft die bessere Lösung.

Nichtsdestotrotz wrüde ich das wohl eher als Holzständer machen und außen mit wetterfestem Blech o.ä. verkleiden - also natürlich nur wenn es um ein nicht genehmigungspflichtiges, aber dauerhaftes Gartenhaus gehen soll ! ;) Da kann man dann die Wanddicke variabel wählen, je nachdem was man an Dämmung bruacht und innen einfach mit OSB und grünem Rigips verkleiden und Tapezieren oder so. Das ist für den Ottonormalheimwerker vermutlich die einfachere Option.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: CyborgBeta
Das denke ich auch. Ein Genehmigungsverfahren dauert lange, ist teuer, und am Ende kommt dabei heraus, dass man das Ding zwar auf den neusten Stand der Technik hieven muss (ggf. inkl. Abnahme), es aber selber nicht darf. Da wird doch eine riesige Show drum gemacht.
 
ss man das Ding zwar auf den neusten Stand der Technik hieven muss (ggf. inkl. Abnahme

Die VDE Richtlinen sind keine Gesetze, muss jeder selbst wissen was er macht.
 
Kann aber sein, dass im Schadenfall Versicherungen nicht zahlen, weil es nicht nach den geltenden Regeln der Technik ausgeführt wurde und keien Nachweise vorliegen.... MUss aber jeder selbst wissen was er mit seinem Geld macht - da hast du Recht.
 
Kann aber sein, dass im Schadenfall Versicherungen nicht zahlen, weil es nicht nach den geltenden Regeln der Technik ausgeführt wurde und keien Nachweise vorliegen

Hat das hier im Forum jemals jemanden interessiert? Wenn man es nachweisen kann das die gleiche Sicherheit vorhanden ist. Wie gesagt muss jeder selber wissen
 
brettler schrieb:
Die VDE Richtlinen sind keine Gesetze, muss jeder selbst wissen was er macht.
Und wie bekommt man den Zähler vom Netzversorgungsunternehmen, wenn man sich nicht daran hält? Dazu kommen noch deren TAB, die nochmals bei unterschiedlichen Netzbetreibern abweichend sein können. Konzessionierte Elektrounternehmen gibt es nicht zum Spaß.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: CyborgBeta
Und wie bekommt man den Zähler vom Netzversorgungsunternehmen, wenn man sich nicht daran hält?

Du kannst nach dem Zähler machen was du willst die VDE ist kein Gesetz. Sonst wird hier im Forum auch immer alles empfohlen.
Ansonsten gibt es die NAV die Arbeiten auch nach der Messeinrichtung nur Elektrounternehmen mit Konzession erlaubt, was aber auch keinen interessiert.

Also kann man die VDE usw. auch gleich sein lassen. Der Netzmeister setzt seinen Zähler und danach kann man tun was man will. Mit allen Konsquenzen.

Es gibt keine Elektro oder Strompolizei in D. Im Gewerbe kann das anders aussehen.

Wir wissen ja nicht was in dem Kasten drin ist. Sollte da kein Zähler drin sein, kann der TE in den nächsten Baumarkt gehen und sich alles Werkzeug und Material besorgen und den Kasten versetzen. Wird keinen Menschen tangieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: CyborgBeta
Danke für eure Einordnungen! Ich denke, die Gemengelage ist nur klarer.
 
brettler schrieb:
Wir wissen ja nicht was in dem Kasten drin ist. Sollte da kein Zähler drin sein, kann der TE in den nächsten Baumarkt gehen und sich alles Werkzeug und Material besorgen und den Kasten versetzen. Wird keinen Menschen tangieren.

Das wird der HAK sein. Der gehört dem EVU. Mal sehen ob das jemanden tangiert…
 
Zurück
Oben