Studiumbeginn - Bescheinigung Krankenkasse

Tambay

Lieutenant
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Juli 2009
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Guten Abend alle zusammen,

ich hab am 31.07 meinen letzten Arbeitstag, bin den August über arbeitslos gemeldet, und fange ab dem 1.9 ein Studium ein.

Meine Wunsch-FH hat mir ein Zulassungsangebot unterbreitet. Jetzt muss ich mich nur noch einschreiben. Die Krankenkasse macht mir aber Probleme.

Ich soll eine „Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ oder eine "Befreiungsbescheinigung" einreichen. Aber was genau bedeutet das?

Bin im Moment, da ich ja noch arbeite, gesetzlich versichert. Ab dem 1.9 würde ich über meinen Vater mit familienversichert sein, da ich noch 1.5 Jahre Zeit hab, bis ich 25 bin.
Brauche ich jetzt eine Bescheinigung von meiner jetzigen Krankenkasse, oder eine von der zukünftigen?

Oder brauch ich von beiden eine Bescheinigung?

Wäre über Tipps dankbar. Dann kann ich morgen alles weitere in die Wege leiten.

Vielen Dank!
 
Ist denn der Wechsel in die Familienversicherung schon geklärt ? Vielleicht ist der Wechsel schon zum 01.08. möglich. Ggf. würde ich den 1 Monat mich nicht arbeitslos melden und so in die Familienversicherung zurückkehren. Dann hättest Du auch eine Bescheinigung.

Da die Krankenkasse wohl kaum eine zukünftige Mitgliedschaft im Vorfeld bestätigt, würde ich ansonsten schleunigst die FH anrufen und den Fall dort schildern. Vielleicht gibt es die Möglichkeit die Bescheinigung 2-3 Tage nach Studienbeginn einzureichen.
 
Der Wechsel ist noch nicht geklärt. Wollte ich die Tage machen. Und arbeitslos gemedet hab ich mich schon.
Ich werde dann heute bei meiner Krankenkasse anrufen und gucken, was sie sagen. Danach evtl. noch bei meiner zukünftigen Familienkasse. Das ist halt die Frage, ob sie eine Bescheinigung im Voraus ausstellen.
Irgendwie muss das aber klappen. Ich werde ja höchstwahrscheinlich nicht der erste Fall sein, der erst eine Ausbildung macht, danach studiert (und deswegen noch mal zurück in die Familienversicherung wechselt).
 
Einfach deine jetzige Krankenkasse anschreiben/anrufen und danach fragen.
Wenn sie schnell sind lassen schicken sie es dir auch per Email gleich nach dem Telefonat.

Ist keine große Sache und die FH interessiert deinen Wechsel wohl auch nicht groß.
Falls doch kannst du ja später das andere Schreiben noch nachreichen.
 
Ich kenne das so: Du gehst einfach zur Gesetzlichen (AOK) und lässt dir den Wisch ausstellen das du versichert bist. Wenn du dann wechselst gehst du zur neuen KK und holst dir da den neuen Wisch über die Versicherung ab.

Die Uni muss nur sicherstellen das du versichert bist, wo und bei wem ist denen egal. ;)
 
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für den Fall das du in eine private Familienversicherung wechseln solltest nötig. Ansonsten solltest du eine Mitgliedsbescheinigung bei deiner GK erhalten können.
 
Vielen Dank euch allen :)

Bin heute nicht mehr dazu gekommen, werde morgen früh aber direkt mal anrufen. Umso schneller, desto besser.

EDIT:
Meine momentane Krankenkasse stellt mir nichts aus.

Ich muss mich jetzt in die Familienversicherung meines Vaters einschreiben, und krieg dann direkt von denen die Bescheinigung für den Zeitraum ab 1.9 ausgestellt.
Ist jetzt natürlich wieder mit viel Umstand verbunden, da ich mit meinem Vater zur Geschäftstelle muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du dich arbeitslos meldest hast du ja Anspruch auf ALG1 und bist dann darüber versichert. Ich kann deine Krankenkasse hier verstehen. Als offizieller Arbeitslosengeldempfänger darfs du nicht studieren. Der Bearbeiter kann ja nur das beglaubigen was aktuell und nicht wie die Situation in 1 Monat ist. Am besten du besprichts das mit dem Studentensekretariat.
 
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