StVO Reißverschluss - kann ich auf mein Recht beharren?

haunt

Lieutenant
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Guten Morgen,

ich habe mal eine doofe Frage die sich mir heute morgen im Auto auf dem Weg zur Arbeit gestellt hat.

Auf eben diesem Weg laufen zwei Fahrbahnen zusammen und am Ende der Verengung gilt ja nach der STVO das Reißverschlussprinzip.
Heute morgen also davon ausgegangen, dass sich das schön einfädelt. Jetzt gibt es ja aber immer mal wieder so Merkverweigerer die sich nicht an die STVO halten.

Was würde jetzt eigentlich passieren wenn ich einfach weiterfahre? Heute morgen wäre es definitiv zu einem Unfall gekommen. Natürlich habe ich sofort den Autofahrer, der sich ( Achtung Ironie ) in Gefahr gebracht hat durch wildes betätigen der Hupe und aufleuchten lassen des Fernlichtes auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht ( Ironie aus ) Laut §1 StVO darf man sich den Vorrang aber nicht erzwingen. Ihr kennt das ja aber sicherlich, dass man davon "ausgeht" das man reingelassen wird, der Herr oder die Dame auf der Nebenspur aber noch schnell beschleunigt um die Lücke zu schlißen.


Vielen Dank,

haunt
 
Zuletzt bearbeitet:
du fährst in den fliessenden verkehr? dann sieht es wohl nicht so gut für dich aus,wenn etwas passiert.
 
STVO §1 schrieb:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das was du beschreibst ist genau das Gegenteil. Und es ist egal, ob andere "das auch nicht machen" - das wäre dann bestenfalls Selbstjustiz ;)

Es gilt also weiterhin das, was man auch in der Fahrschule gelernt haben sollte: defensiv fahren.

Wenn du dein "Recht erzwingst" (denk mal drüber nach...), kannst du natürlich einen auf unschuldig machen und behaupten "den hab ich nicht gesehen" oder "ich dachte der lässt mich rein weil er muss" etc. - negative Folgen hat das für dich dennoch - entweder wegen mangelnder Aufmerksamkeit oder fehlender Rücksichtnahme. Suchs dir aus...

Interessant wäre evtl. auch noch §11 (3) STVO:
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.
Also wieder schlechte Karten für dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also quasi
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so in etwa? Das aus Links und Rechts ein Mittlere wird?
Du links und er/sie rechts?
Oder wird deine Fahrbahn gesperrt oder die andere?

Aber es gilt eigentlich immer Defensiv fahren, das scheinen aber meist viele Leute zu ignorieren, wie ich auch im Ruhrpott tagtäglich feststellen muss...

Wenn auf der Autobahn die linke Spur gesperrt wird und in X Metern Reißverschluss ansteht, kannst du m.M. nach nicht darauf beharren, dass zu zwingend reingelassen wirst, da Reißverschluss kein Gesetz ist und die andere, freibleibende Spur Vorfahrt hat.
 
@Scheitel: egal ob links und rechts in mitte oder eine spur gesperrt wird - reißverschluss gilt immer und doch, man muss dich auch rein lassen... das ist schon alles korrekt was er in der theorie sagt :D

in der praxis sieht das aber leider anders aus, vor allem auch weil viele das reißverschluss prinzip nicht kennen/verstehen/verstehen wollen/beachten
 
Es wurde im Prinzip ja schon alles zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr gesagt. Defensiv fahren, immer mit der Dummheit der Anderen rechnen und sich sein Recht nicht erzwingen ABER Reißverschlussverfahren sehen in Deutschland vor, dass die Autos von der sich verjüngenden Fahrspur Anrecht darauf haben unmittelbar bei erreichen des Fahrbahnendes von den anderen Wagen "hineingelassen" zu werden. Am Besten nach dem Prinzip: "Du, dann ich, du, dann ich...."

„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).“

– Deutschland: § 7 Abs. 4 StVO

Mir platzt jedes Mal die Hutschnur wenn ich von irgendwelche Pennern dumm angemacht werde, weil ich mich entsprechend verhalte und auf der Fahrspur bis zum Ende durchfahre um mich dann einzufädeln.
 
Ist halt nur die Frage, ob Reißverschluss im Zweifel Vorrang hat vor:

§18.
| (3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.


/Edit:
Ist bestimmt wieder von mutwillig rübergefahren etc. abhängig.
Auch wenn viele fahren, wie die Idioten, bin ich doch meistens immer per Reißverschluss reingekommen, ebenso lasse ich die Leute auch imemr rein. Was ich aber wiederum hasse, wenn andere dann meinen, noch schnell hinter dem Vordermann mit einscheren zu wollen...
 
Der dritte Absatz bezieht sich hier wiederum auf die Beschleunigungsstreifen, welche man bei Autobahnauffahrten findet. Dort ist es so, dass kein Anspruch besteht, reingelassen zu werden. Man könnte also rein theoretisch bis zum Ende fahren, müsste halten und warten bis die Fahrbahn auf der Autobahn frei wird um aufzufahren.
 
Guten Morgen !

Egal, wie man es dreht und wendet, Du wechselst den Fahrstreifen, ob mit VZ oder ohne.

Daher (Zitat Urteil):

1. Bei einer Kollision des Fahrstreifenwechslers mit einem Fahrzeug des durchgehenden Verkehrs spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fahrstreifenwechslers.

2. Wegen der im Reißverschlussverfahren auch dem spurhaltenden Verkehrsteilnehmer obliegenden Sorgfaltspflichten trifft diesen beim Zusammenstoß mit einem Spurwechsler grundsätzlich eine Mithaftung, deren Quote sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Vermindert der an sich bevorrechtigte Fahrer nicht rechtzeitig seine Geschwindigkeit und verzichtet auf seinen Vorrang, obwohl er erkannt hat, dass sein Vorrang nicht beachtet wird, kommt eine Mithaftung zu einer Quote von 50% in Betracht.

Somit wird nie einer allein die "Schuld" haben.

In der Regel wird der "bestraft", der es richtig machen will und bis zum Ende fährt, dann lautet die Devise auf deutschen Strassen:
"DEN LASSE ICH NICHT MEHR REIN"

Dierk

P.S.: Sorry @TE: Solltest Du einfach "weiterfahren" und es (vorsätzlich) auf einen Unfall ankommen lassen, gerate nicht an mich. Und es könnte ja auch sein, dass man Dich einfach nicht gesehen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Touch-Knie schrieb:
In der Regel wird der "bestraft", der es richtig machen will und bis zum Ende fährt, dann lautet die Devise auf deutschen Strassen:
"DEN LASSE ICH NICHT MEHR REIN"

Dierk

Ist das deine Sicht aus Vermutungen, oder ist die Regel auch irgendwo nachvollziehbar?

Ich würde meinen, je nach Kollisionspunkt trifft den einen mehr Schuld als dem anderen. Das möglicherweise 50/50 besteht, oder sogar jeweils einen die volle Schuld trifft. Wenn ich mal die Sicht unterbreite, das sich praktisch 2 um ein und dieselbe Fahrbahn "streiten" ..rein hypothetisch.

Solltest Du einfach "weiterfahren" und es (vorsätzlich) auf einen Unfall ankommen lassen, gerate nicht an mich. Und es könnte ja auch sein, dass man Dich einfach nicht gesehen hat.

Drohung? Ich denke ein guter Anwalt würde daraus einen Brei machen, und sagen das wenn man das Auto schräg links vor einem nicht sieht, und nicht sieht das an dieser Stelle Reißverschluss ist, und eine ganze Kolonne blinkt und reinwill und man auch nicht schlussfolgern kann einfach mal zu kucken ob vieleicht einer davon bei dir reinwill ,das kann man schliesslich sehen hinter der Frontscheibe, das man vieleicht zu Fuss besser aufgehoben wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt ja auch genügend Leute die noch meinen ausscheren zu müssen, obwohl schon seit 500m klar ist das die Spur dicht gemacht wird und nur noch 100m geht. Für solche Leute hab ich auch kein Verständnis, vorallem wenn sie einen dann zwingen zu bremsen nur damit sie überholen konnten.
Gleiches Spiel auch wenn versucht wird sich noch hinter dem nächsten reinzuquetschen. Lasse Sicherheitsabstand auf der Autobahn und du kannst dir zu 99% sicher sein das dieser früher oder später (meistens eher früher) als Einschermöglichkeit genutzt wird.

Zum echten Reißverschlussverkehr sollte es ja sowieso nur bei geringen Geschwindigkeiten gelangen (Stau o.ä.) und da funktioniert es eigentlich auch in den meisten Fällen wenn man mal von den Leuten absieht die es gaaanz eilig haben. In allen anderen Fällen ließe sich das durch ein bisschen vorausschauendes Fahren von beiden Parteien vermeiden. Also kein Überholen auf den letzten Drücker nur weil man 100 PS mehr hat als der Vordermann bei Geschwindigkeitsbegrenzung 80 ...Meines Empfindens sollte da auch der Einfädelnde in die Pflicht genommen werden.
 
cartridge_case schrieb:
@Zhalom: das sind erfahrungen^^ oder wie meinst du das?

Wer kann schon von sich behaupten "Erfahrungen" damit zu haben. Meisstens und in Foren wo jeder seinen Senf abgibt, sind es nur eigene Erfahrungen, die derjenige dann verallgemeinert und dann als allgemeingültige "Regel" formuliert.

Dann gibts noch die, die wirklich denken das dieser jenige umfassende Erfahrung hat, so wie du.
 
Noxiel schrieb:
Mir platzt jedes Mal die Hutschnur wenn ich von irgendwelche Pennern dumm angemacht werde, weil ich mich entsprechend verhalte und auf der Fahrspur bis zum Ende durchfahre um mich dann einzufädeln.

kommt immer auf die Verkehrsdichte an.
dort wo ich Fahre ist meistens so viel Verkehr, dass alle Autos auf einer Spur zügig fahren könnten.

wenn dann einer meint er müsse Links vorbei preschen um dann mit annähernd Schrittgeschwindigkeit einzufädeln, dann könnte ich auch ....
 
haunt schrieb:
Guten Morgen,

ich habe mal eine doofe Frage die sich mir heute morgen im Auto auf dem Weg zur Arbeit gestellt hat.

Auf eben diesem Weg laufen zwei Fahrbahnen zusammen und am Ende der Verengung gilt ja nach der STVO das Reißverschlussprinzip.
Heute morgen also davon ausgegangen, dass sich das schön einfädelt. Jetzt gibt es ja aber immer mal wieder so Merkverweigerer die sich nicht an die STVO halten.

Was würde jetzt eigentlich passieren wenn ich einfach weiterfahre? Heute morgen wäre es definitiv zu einem Unfall gekommen. Natürlich habe ich sofort den Autofahrer, der sich ( Achtung Ironie ) in Gefahr gebracht hat durch wildes betätigen der Hupe und aufleuchten lassen des Fernlichtes auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht ( Ironie aus ) Laut §1 StVO darf man sich den Vorrang aber nicht erzwingen. Ihr kennt das ja aber sicherlich, dass man davon "ausgeht" das man reingelassen wird, der Herr oder die Dame auf der Nebenspur aber noch schnell beschleunigt um die Lücke zu schlißen.


Vielen Dank,

haunt

Dierk-mit-e schrieb:
Guten Morgen !

Egal, wie man es dreht und wendet, Du wechselst den Fahrstreifen, ob mit VZ oder ohne.

Daher (Zitat Urteil):

1. Bei einer Kollision des Fahrstreifenwechslers mit einem Fahrzeug des durchgehenden Verkehrs spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fahrstreifenwechslers.

2. Wegen der im Reißverschlussverfahren auch dem spurhaltenden Verkehrsteilnehmer obliegenden Sorgfaltspflichten trifft diesen beim Zusammenstoß mit einem Spurwechsler grundsätzlich eine Mithaftung, deren Quote sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Vermindert der an sich bevorrechtigte Fahrer nicht rechtzeitig seine Geschwindigkeit und verzichtet auf seinen Vorrang, obwohl er erkannt hat, dass sein Vorrang nicht beachtet wird, kommt eine Mithaftung zu einer Quote von 50% in Betracht.

Somit wird nie einer allein die "Schuld" haben.

In der Regel wird der "bestraft", der es richtig machen will und bis zum Ende fährt, dann lautet die Devise auf deutschen Strassen:
"DEN LASSE ICH NICHT MEHR REIN"

Dierk

P.S.: Sorry @TE: Solltest Du einfach "weiterfahren" und es (vorsätzlich) auf einen Unfall ankommen lassen, gerate nicht an mich. Und es könnte ja auch sein, dass man Dich einfach nicht gesehen hat.

Dierks Beitrag ist nicht mehr hinzuzufügen. Das Reißverschlussverfahren ist mehr eine Empfehlung als eine Verbindlichkeit. Manch checken einfach nicht, dass es keinen Unterschied gibt ob die nun eine Autolänge eher zu Haus sind oder eine Autolänge später :D

ps: Habs aber auch oft umgekehrt erlebt. Will die Person mit dem Fahrzeug einfädeln lassen, aber die Unsicherheit des Fahrers vereigt die ganze Situtation und bringt den Verkehr zum Erliegen :freak:
 
Also sehr grob gesagt:

wenn es zum Unfall kommt und der Unfallgegner schlägt vor der B Säule ein hast du ein Problem, wenn nach der B Säule hat er ein Problem.

Ich persönlich habe da kein Stress die Leute machen eigentlich eher Platz.

Cheers
 
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