Guten Morgen,
ich habe mal eine doofe Frage die sich mir heute morgen im Auto auf dem Weg zur Arbeit gestellt hat.
Auf eben diesem Weg laufen zwei Fahrbahnen zusammen und am Ende der Verengung gilt ja nach der STVO das Reißverschlussprinzip.
Heute morgen also davon ausgegangen, dass sich das schön einfädelt. Jetzt gibt es ja aber immer mal wieder so Merkverweigerer die sich nicht an die STVO halten.
Was würde jetzt eigentlich passieren wenn ich einfach weiterfahre? Heute morgen wäre es definitiv zu einem Unfall gekommen. Natürlich habe ich sofort den Autofahrer, der sich ( Achtung Ironie ) in Gefahr gebracht hat durch wildes betätigen der Hupe und aufleuchten lassen des Fernlichtes auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht ( Ironie aus ) Laut §1 StVO darf man sich den Vorrang aber nicht erzwingen. Ihr kennt das ja aber sicherlich, dass man davon "ausgeht" das man reingelassen wird, der Herr oder die Dame auf der Nebenspur aber noch schnell beschleunigt um die Lücke zu schlißen.
Vielen Dank,
haunt
ich habe mal eine doofe Frage die sich mir heute morgen im Auto auf dem Weg zur Arbeit gestellt hat.
Auf eben diesem Weg laufen zwei Fahrbahnen zusammen und am Ende der Verengung gilt ja nach der STVO das Reißverschlussprinzip.
Heute morgen also davon ausgegangen, dass sich das schön einfädelt. Jetzt gibt es ja aber immer mal wieder so Merkverweigerer die sich nicht an die STVO halten.
Was würde jetzt eigentlich passieren wenn ich einfach weiterfahre? Heute morgen wäre es definitiv zu einem Unfall gekommen. Natürlich habe ich sofort den Autofahrer, der sich ( Achtung Ironie ) in Gefahr gebracht hat durch wildes betätigen der Hupe und aufleuchten lassen des Fernlichtes auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht ( Ironie aus ) Laut §1 StVO darf man sich den Vorrang aber nicht erzwingen. Ihr kennt das ja aber sicherlich, dass man davon "ausgeht" das man reingelassen wird, der Herr oder die Dame auf der Nebenspur aber noch schnell beschleunigt um die Lücke zu schlißen.
Vielen Dank,
haunt
Zuletzt bearbeitet: