Suche einen Strombegrenzer oder Umschalter für meinen Weihnachtsmarktstand

Ahriman

Lieutenant
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Feb. 2006
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Hi,

ich verkaufe kommende Saison auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein.

Bei der Anmeldung muss ich angeben wie viel kW Strom ich benötige. Die Abrechnung läuft nicht nach Verbrauch, sondern wie viel kW man maximal aus der Leitung zieht. Pro angefangenem kW muss man 60€ bezahlen.

Ich hätte z.B. eine LED Lichterkette, zwei Glühweinkocher (je 20l) mit je 3kW (muss ich erst noch kaufen) und einen Wasserkocher für Punsch mit 2,2kW.
Das heißt ich hätte insgesamt 8,2kW und müsste also für 9kW bezahlen, sprich 540€ für einen Monat.

Nun ist es natürlich so, dass ich niemals 9kW aus der Leitung ziehen werde, zumindest nicht mehr, sobald die Glühweinkessel den Glühwein heiß gemacht haben. Da würden mir vermutlich 3kW ausreichen.

Gibt es ein Gerät, dass den Strom begrenzt?

Im Optimalfall sollte das so aussehen, dass wenn ich den Wasserkocher einschalte, dieser seine vollen 2,2kW bekommt und die beiden Glühweinkocher dann jeweils noch 375W, damit die LED Lichterkette noch ihre 50W bekommt.

Wenn der Wasserkocher nicht läuft (was in 95% der Zeit der Fall sein wird), sollen die Glühweinkocher je 1475W bekommen, das reicht ja locker aus, um die maximal 20 Liter Glühwein, die sich im Kessel befinden, warm zu halten, oder auch um weiteren Glühwein in angemessener Zeit zu erhitzen, sofern ich nicht gleich 20 Liter auf einmal nachfülle, sondern nach und nach.

Kennt ihr da ein Gerät, welches das kann?
Oder würdet ihr es anders lösen?

Falls das Aufteilen der kW nicht möglich sein sollte, wäre auch ein Umschalten denkbar, z.B. Glühweinkocher A bekommt 30s die vollen 3kW und dann bekommt Glühweinkocher B 30s die vollen 3kW, die Lichterkette müsste ich dann eben an eine große Powerbank anschließen, oder ich kauf mir kleinere Glühweinkocher, es gibt z.B. ein 6 Liter Gerät, das zieht max. 1,15kW.

Danke euch!
 
Leistung != Strom.

Zudem können Geräte auch kurzzeitig mehr Leistung ziehen als auf dem Typenschild angegeben. Es gibt Einschaltstrombegrenzger aber die sind für was anders gedacht. Ansonsten mal mit dem Elektriker reden, der sich deine gewerblichen genutzeten ortsverändrlichen und festen Geräte prüft.
 
Danke für deinen Beitrag brettler.

Um dafür zu sorgen, dass die Glühweinkessel weniger Leistung (Watt) benötigen, muss ich ja den Strom (Ampere) reduzieren, da ich die Spannung nicht reduzieren kann.
 
Deine Geräte benötigen auch eine gewissen Strom, vor allem im Einschaltmoment. Man kann den Strom nicht beliebig redzierne.

Es gibt div. Möglichkeiten aber nix für Laien. Und du gewerblich unterwegs bist, bist du ohnehin zu gewissen Prüfungen nach der DGUV verpflichtet, das heißt du hast eine Fachfirma.
Oder willst du das deine Bude abbrennt?

P ist nicht nur U x I . Es spielen auch noch Blind und Scheinleistung eine Rolle, zudem ist Leistung auch definiert durch I , U und R. was man auch beachten muss. Es gibt 3 Leistungsformeln.

Zudem bist du bei deinen Leistungen vermutlich ohne schon im Drehstrombereich unterwegs.

Zudem musst du bei deinem Leistungsbedarf den Gleichzeitigkeitsfaktor verwenden für die richtige Aufnahme.
Im schlechtesten Fall 1,0.
 
ok Danke, dann rede ich mal mit nem Elektriker.

Ansonsten muss ichs halt so machen, dass ich zwei Glühweinkocher mit je 1,15kW kaufe und wenn ich den Wasserkocher mit 2,2kW einschalte, mach ich davor via Kippschalter an der Steckdosenleiste die Glühweinkocher aus und nachher wieder an.
 
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Ahriman schrieb:
mach ich davor via Kippschalter an der Steckdosenleiste die Glühweinkocher aus und nachher wieder an.
Bitte auf keinen Fall ... dafür sind die wenigsten Schalter wirklich dauerhaft ausgelegt

Dein Elekriker wird mit den Begriffen Vorrangschaltung/Lastabwurf

https://www.elektrikerwissen.de/lastabwurf-lastabwurfschaltung/

was bauen können - aber vorneweg da wirst du mehr Geld in die hand nehmen als du an deinem 540€ Budget sparst.

Wie ist das denn mit Tassen(Pfand + Reinigung) geplant
 
Ich verstehe gerade denn Sinn des Ganzen nicht. Bezahlst du die von dir angegebene Leistung, egal wie lange du diese benötigst, oder zahlst du nach tatsächlich verbrauchter Leistung? Die max. Angaben bei der Buchung dienen vermutlich nur dazu zu ermitteln wie viel Leistung etc. für deinen Stand zur Verfügung gestellt werden muss. Wenn dein Equipment dann beim warmhalten weniger Leistung benötigen, ziehst du ja auch weniger Leistung aus dem Netz.
 
dms schrieb:
Bitte auf keinen Fall ... dafür sind die wenigsten Schalter wirklich dauerhaft ausgelegt
Du sagst die wenigsten Schalter sind dafür ausgelegt, kennst du vielleicht eine Steckdosenleiste, die dafür geeignet wäre? Ich hätte z.B. eine sehr teure Steckdosenleiste von Brennstuhl.

Oder wäre so ein Steckdosen Funkschalter besser geeignet?
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Gibt es denn einen Leistungsbegrenzer? Damit, falls ich vergesse die Glühweinkocher auszuschalten, bevor ich den Wasserkocher einschalte, nicht mehr als 3kW aus der Leitung gezogen werden? Ansonsten fliegt nämlich die Sicherung raus und ich würde ein Problem mit dem Marktmeister bekommen.

dms schrieb:
Wie ist das denn mit Tassen(Pfand + Reinigung) geplant
Das wird von Markt zu Markt anders gehandhabt, meistens ist es so, dass es eine zentrale Spülstation gibt, wo man die Tassen spülen kann.

Utensil1538 schrieb:
Ich verstehe gerade denn Sinn des Ganzen nicht. Bezahlst du die von dir angegebene Leistung, egal wie lange du diese benötigst, oder zahlst du nach tatsächlich verbrauchter Leistung?
Ersteres, ich bezahle die angegebene Leistung, egal wie viel ich verbrauche.

Hier die Beschreibung direkt aus einem Anmeldeformular:
Der Strom wird pauschal nach maximal bereitgestellter Leistung (in kW) berechnet. Keine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch. Mindestabnahme 3kW, Verbrauchs- und Bereitstellungspauschale 264€, jedes weitere kW wird mit 60€ berechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
... was soll das Gebastel - um wegen 300€ zu "schummeln"
Strom kann klein Schwarz und hässlich machen.

Die Handelsspanne, bei Glühwein <4,5 €/l EK (und das als Endverbrauche)

4.50€ /Tasse im VK, ist schon nicht gering

P.S Der markbetreiber wird die Butze ja entsprechende der Abnahme baulich herrichten müssen und auch der Lieferant muss den Strom passend einkaufen (wenn der Netzbetreiber das mit Regelenergie ausgleicht muss kommt dann via Mehr-/Mindermengen das böse Erachen)?
 
Der Strom wird pauschal nach maximal bereitgestellter Leistung (in kW) berechnet
Pauschalabrechnung ist nach Energiewirtschaftsgesetz seit Januar 23 eigentlich grundsätzlich verboten.
 
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brettler schrieb:
Zudem können Geräte auch kurzzeitig mehr Leistung ziehen als auf dem Typenschild angegeben.
Das wäre mir neu. Hab jetzt zwar nicht die korrekte DIN zur Hand, aber soweit ich weiß muss da immer die Maximalangabe stehen. Das die Geräte "kurzzeitig" mehr ziehen ist ein Unding.
 
dms schrieb:
... was soll das Gebastel - um wegen 300€ zu "schummeln"
Das ganze soll natürlich sicher sein und du hast Recht, die Marge bei Glühwein ist sehr groß. Daher bewerben sich aber auch sehr viele Aussteller auf den Verkauf von Glühwein und die Städte nehmen entsprechend sehr hohe Gebühren von den Glühweinverkäufern, um ein vielfaches höhere als bei Kunsthandwerkern.

Außerdem muss man noch viel Geld in den Kauf / den Bau der Hütte stecken, da diese sehr schön aussehen sollte, wenn man als Glühweinverkäufer auf einem Markt genommen werden möchte.

Und Schummeln wäre das ja nicht, ich bestell 3kW und verbrauche maximal 3kW. Der Aufwand für das Gebastel ist bei 360€ Preisunterschied (3kW vs 9kW) bei meinem Stundenlohn mehr als gerechtfertigt, vor allem da eine Steckdosenleiste nun kein großer Aufwand ist.

dms schrieb:
P.S Der markbetreiber wird die Butze ja entsprechende der Abnahme baulich herrichten müssen und auch der Lieferant muss den Strom passend einkaufen (wenn der Netzbetreiber das mit Regelenergie ausgleicht muss kommt dann via Mehr-/Mindermengen das böse Erachen)?
Tut mir Leid, ich verstehe noch nicht was du meinst, könntest du mir das bitte nochmal Erläutern?
Die Hütte stelle ich, ich würde 3kW bestellen und maximal 3kW verbrauchen. Willst du sagen, dass die Stadt z.B. 9kW verkauft und weiß, dass durchschnittlich nur 1kW konstant gezogen wird und ich daher überdurchschnittlich viel verbrauche und die Stadt daher ein Problem bekommen würde?

Hab jetzt gesehen, dass es auch kleinere Glühweinkocher mit nur 950 Watt gibt, dann hol ich mir einfach 3 von denen, keinen Wasserkocher und hab dann noch 150 Watt für die LED Leiste.

Ein Strombegrenzer, so dass maximal 3kW aus der Leitung gezogen werden können, wäre aber trotzdem noch interessant, weil ich auch noch einen Laptop anschließen möchte.
 
Willst du sagen, dass die Stadt z.B. 9kW verkauft und weiß, dass durchschnittlich nur 1kW konstant gezogen wird und ich daher überdurchschnittlich viel verbrauche und die Stadt daher ein Problem bekommen würde?

Grundsätzlich ist die Pauschalabrechnung mit wenigen Ausnahmen verboten. Wenn die Zeit auch VNB ist kann Sie das aber selbst festlegen.

Zähler scheinen ja vorhanden zu sein.
950 Watt gibt, dann hol ich mir einfach 3 von denen, keinen Wasserkocher und hab dann noch 150 Watt für die LED Leiste.

Na hoffentlich nicht alles an einen Stromkreis.

Normal müsste man die Anzahl der Geräte mit Leistung angeben und die Stadt ermittelt dann mit dem GZF was an Leistung zur Verfügung gestellt werden muss
 
Ja mach nur viel Erfolg, das hängt auch von Verlegeart, Absicherung, Leitungstyp uvm ab ob die 3680 Watt "locker" gehen. Zudem gibt es VNB die in den TAB schon 3 kW Drehstrom fordern.

Verstehe nicht wie man ein Gewerbe betreiben kann/will und dann rumbasteln will anstatt gleich sauber zu kalkuieren.
 
@Ahriman
Besorge Dir einen ordentlichen Ein- und Ausschalter für Deine Bude und verdrahte ordentlich, dann passt das schon. Vorher mal nachfragen, wie der gelieferte Stromanschluss denn aussieht (Steckerform, Anzahl)!
Manche wollen aus einer Glühweinbude eine hochkomplizierte Sache machen.
Kann man, muss man aber nicht.

Ist die Bude in Betrieb, dann ist auch Jemand vor Ort, um einzugreifen.
Ist die Bude nicht in Betrieb, dann regelt Dein zentraler Ausschalter das elektrische Brandrisiko auf 0.
 
Besorge Dir einen ordentlichen Ein- und Ausschalter für Deine Bude und verdrahte ordentlich, dann passt das schon.

Das wird er wohl kaum schaffen. Zudem ist er gewerblich unterwegs, da sollte man das schon machen lassen. Ansonsten freut sich die Versicherung.

Um einen Hauptschalter geht es ihm ja nicht, der wäre ohnehin anzuraten. Er möchte ja weniger Leistung beziehen und diese dann begrenzen.
 
Ist denn überhaupt gesichert, dass der Veranstalter mit sich reden lässt?

Am Ende summiert der einfach die Elektrogeräte auf und rechnet danach ab, egal ob da irgendein ominöser "Lastbegrenzer" zwischengeschaltet ist oder man über versetztes Anschalten die Lastspitze reduziert.
 
Vielen Dank für deinen Beitrag Thomas! 🙂
Vorher mal nachfragen, wie der gelieferte Stromanschluss denn aussieht (Steckerform, Anzahl)!
Das wird ein Schuko Stecker sein, die Anzahl kann ich bestimmen, einer sollte ja ausreichen.

brettler schrieb:
Das wird er wohl kaum schaffen.
Wenn ich eine hochwertige 5er Mehrfachsteckdose von z.B. Brennstuhl nehme, die einen Hauptschalter hat und zusätzlich für jede Steckdose einen weiteren Kippschalter hat, dann kann ich da die 3 Glühweinkessel mit je 950W, eine Mehrfachsteckdose an der 3 LED Lichterketten mit je 50W hängen und meinen Laptop anschließen, welchen ich dann nur einschalte, wenn einer der Glühweinkessel aus ist. Dann sollte das ja sicher sein. Außerdem bin ich wie Thomas schon gesagt hat immer im Stand, wenn Strom drauf ist. Mir ist bewusst, dass so ein Kippschalter von einer Mehrfachsteckdose nicht der optimale zentrale Ein- und Ausschalter ist, vor allem wenn da so wie Leistung dran hängt. Ich achte aber beim Ein- und Ausschalten von diesen Kippschaltern aber auch schon immer darauf, dass ich den Schalter am äußersten Rand und schnell betätige, damit es da keine Probleme gibt. Zur Not habe ich auch einen Feuerlöscher.

brettler schrieb:
Er möchte ja weniger Leistung beziehen und diese dann begrenzen.
Wenn die Begrenzung der Leistung auch so schwierig ist, werde ich mir etwas überlegen, damit ich nicht vergesse einen Glühweinkessel auszuschalten, bevor ich den Laptop einschalte, um sicherzustellen, dass ich nicht über die 3kW komme.

Damien White schrieb:
Ist denn überhaupt gesichert, dass der Veranstalter mit sich reden lässt?

Am Ende summiert der einfach die Elektrogeräte auf und rechnet danach ab, egal ob da irgendein ominöser "Lastbegrenzer" zwischengeschaltet ist oder man über versetztes Anschalten die Lastspitze reduziert.
Mit dem Veranstalter habe ich darüber nicht geredet und werde ich auch nicht, es ist auch noch nicht sicher, auf welchem Markt ich verkaufen werde, da die Anmeldefristen noch laufen.

Ich habe schon als Marktmeister gearbeitet und dort wurde es so gehandhabt, dass nur wenn aufgrund eines Standes zum zweiten Mal die Sicherung rausgeflogen ist, die Anzahl der angeschlossenen Geräte dieses Standes geprüft wurden. Das hieße wenn bei mir nie die Sicherung rausfliegen würde, käme auch keiner in meinen Stand, um zu schauen wie viele Geräte ich angeschlossen habe.

Aber ein anderer Veranstalter könnte das natürlich anders handhaben, das (geringe) Risiko besteht durchaus. Da man im Anmeldeformular aber angeben muss wie viel Leistung man benötigt und nicht wie viele Geräte mit welcher Leistung man anschließen möchte, sollte man rechtlich eigentlich auf der sicheren Seite sein.
 
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