Suche Rechtsanwalt der auf Zivilrecht spezialisiert ist

pcblizzard

Captain
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Hallo,

ich weiß gar nicht ob dies überhaupt erlaubt ist, wenn nicht - Thread einfach schließen.


Ich bin auf der Suche nach einem sehr guten Rechtsanwalt in München (815xx und Umgebung - Berechtigungsschein vom Amtsgericht ist vorhanden) der sich auf Zivilrecht spezialisiert hat.
Für einen selbst ist es immer schwer wenn man die Person noch nicht vor sich hatte zu urteilen, ob es ein guter oder schlechter Anwalt ist. Daher könnt ihr eventuell helfen da ihr bestimmt bei dem ein oder anderen Rechtsanwalt schon wart und dementsprechend Empfehlungen aussprechen könnt.

PS.: Es könnte auch ein Anwalt der auf Inkasso Forderungen spezialisiert ist sein aber eine Anwältin eben meinte, das sie dafür nicht zuständig sei obwohl sie auch unter Inkasso Forderungen gelistet ist.



Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Um was geht's denn genau? Zivilrecht ist noch ein RIESIGES Feld - einen Fachanwaltstitel für Zivilrecht gibt's eben darum nicht, da es völlig utopisch wäre, umfangreiche Praxis in allen Aspekten des Zivilrechtes dafür zu fordern und nachzuweisen. Fachanwaltstitel gibt's hier nur für Teilbereiche.
Ich denke, dir geht es angesichts deiner Frage nach Inkassoforderungen um Verjährungs- und/oder Vollstreckungsfragen oder um das Bestehen der Forderungen selbst? In dem Fall sollte das jede Kanzlei, die zivilrechtliche Prozesse führt, vernünftig hinbekommen.
In Deutschland werden im Jura-Studium nicht umsonst alle Rechtsgebiete gelehrt und geprüft - solche "Standardfälle" sollten für keine Kanzlei ein Problem sein, da wäre ich relativ unkritisch bei der Wahl meines Rechtsbeistandes.

Also nochmal:
in welchem Zusammenhang soll ein Anwalt für dich tätig werden? Nur, wenn man das weiß, kann man Empfehlungen bzgl. einer evtl. Fachrichtung abgeben. Grundsätzlich würde ich jedoch bei deiner Anfrage damit rechnen, dass hochgradig spezialisierte Kenntnisse nicht nötig sind.
 
Hi,

Danke für die Antwort.
Ja es geht um ein großen Versandhausunternehmenwelches eine Inkassofirma mittlerweile eingeschaltet habe. Ich soll jetzt die Rechnung von einen Familienmitglied bezahlen obwohl ich beim Kauf minderjährig war und die Person die Unterschrift gefälscht hat.
Das Inkassounternehmen hat die Forderung bzw. den Titel dann bei meinen 18 Lebensjahr auf mich umgeschrieben (klar weil ich ja angeblich der Käufer war) und somit bin ich jetzt der geschmierte, daher benötige ich einen guten Anwalt (der soll es halt nur Händeln, dass die Inkassofirm den Titel wieder auf das Famielenmitglied umschreibt, welche den Mist verbockt hat mehr will ich nicht - die Inkassofirma selbst steltl sich natürlich stur und meint ich soll die Rechnung bezahlen).
Aber wenn Du meinst, dass die das eh alle im Studium lernen, schaue ich mich mal direkt bei mir in der Nähe um.


Gruß
 
lass dir das geld von dem "familienmitglied" geben und zahls halt.

alternativ: strafanzeige wg. urkundenfälschung gegen das "familienmitglied" stellen oder eine ev bei selbigem holen, die ausweist, dass die forderung an eben dieses gerichtet werden sollen.

was soll der anwalt denn mit dem inkassounternehmen machen (sofern nicht noch andere relevante details vorhanden sind)? die sehen dich und dass du nicht bezahlst. was da im hintergrund abgelaufen ist, musst du beweisen - auch mit einem anwalt ;)
 
@Heretic Novalis: Naja Geld holen ist so eine Sache, die Person hat selbst nichts bzw. nur das nötigste, daher wird es schwer das Geld im Frieden zu holen.
Und nachweisen dass ich die Sachen nicht bestellt habe geht ziemlich einfach: 1. Wurde das Datum gefälschte (ich wurde 4 Jahre älter gemacht damit ich angeblich volljährig war) und wie gesagt die Unterschrift wäre Beweiß Nummer 2 da die Person und ich 2 Unterschiedliche Handschriften haben.
Der Anwalt soll mit dem Inkassounternehmen kommunizieren und denen klar machen, dass sie gefälligst bei dem Familien Mitglied anklopfen und sich das Geld besorgen sollen (ggf auch vor Gericht) da ich ja nichts bestellt habe und zu dem Zeitpunkt minderjährig war und somit hätte keine Verträge abschließend dürfen (das Taschengeldgesetz fällt bei der hohen Summer flach).
Strafanzeige wird heute spätestens morgen Vormittag gestellt damit die auch sehen, dass ich nicht nur rede wenn der Tag lang ist sondern dass da doch was dran ist.

@Doc Foster: Klar die bekommen ja 100%ig das Geld somit ist die Einnahmequelle sicher. :)
 
@ Heretic Novalis: Bitte spar dir solche dummen Beiträge. Deartiges jemanden zu raten ist unverschämt.

@ Pcblizzard: Jeder normale Anwalt sollte dir da helfen können, anscheinend hast du einen Anwalt gefunden der wohl keine Lust hatte. Was Doc Foster dir sagen wollte in seiner bescheidenen Art, das der Anwalt mit dir nicht viel verdienen wird. Weil er nur Regelsätze bekommt.
 
Der Anwalt soll mit dem Inkassounternehmen kommunizieren und denen klar machen, dass sie gefälligst bei dem Familien Mitglied anklopfen und sich das Geld besorgen sollen (ggf auch vor Gericht) da ich ja nichts bestellt habe und zu dem Zeitpunkt minderjährig war und somit hätte keine Verträge abschließend dürfen (das Taschengeldgesetz fällt bei der hohen Summer flach).

is die Frage ob die sich darauf einlassen.
Ich würd eher drauf tippen das DU denen beweisen mußt, dass Du die Unterschrift nicht geleistet hast.
->Du führst ne Zivilklage gegen den, der für Dich unterschrieben hat.
So "Schriftsachverständiger" wird nicht günstig sein.

MWn muß im Zivilprozess auch erstmal jeder Beteiligte bei den Kosten in Vorlage gehn.
Wenn der von Dir Beklagte keine Kohle hat, bleibst du im Endeffekt auf Deinen Kosten sitzen!

Bin allerdings kein Jurist!!


Von welchem Betrag reden wir denn eigentlich? (oder hab ich das überlesen?)
 
Er muss nichts beweisen. Warum auch? Umgekehrt ich behaupte du hast bei mir was bestellt und nun will ich mein Geld. Beweis mir das du es nicht warst. Merkste? Die Frage ist natürlich wie das mit dem Vollstreckungsbescheid abgelaufen ist (sofern einer vorliegt), spätestens da hätte einiges aufallen müssen. Es sind einige Umstände unklar, diese können von einem Anwalt besser geklärt werden als von ratenden Computerbase Usern. Er will nur wissen ob wer einen guten Anwalt kennt. Und ob der Anwalt ein Spezialgebiet haben muss.
 
nobody.
das unternehmen hat seine unterschrift. dazu seine aussage, dass diese gefälscht wurde.
diese behauptung muss er beweisen, sonst wärs ein leichtes verträge abzuschliessen und hinterher einfach zu sagen "ich wars nicht, pech gehabt"...merkste was? der vertrag ist zustande gekommen, das ist unstreitig. das scheint dir entgangen zu sein beim flüchtigen querlesen, anders kann ich mir diese weltfremden aussagen nicht erklären...

und dies wird ihm auch ein anwalt raten. wenn er die aussagen beweisen kann, ist doch alles gut. und wenn man mit der person reden kann, braucht man nichtmal einen anwalt.

deine vorschläge kosten den te im zweifel richtig kohle - völlig unnötig. ich hoffe - und an seinem kommentar kann man das ja sehen - dass er nicht so naiv bzw halbwissend wie du an die sache rangeht.

@te
nutze deinen beratungsschein für eine beratung. gute anwälte drängen nicht sofort auf einen prozess, wenns auch aussergerichtlich geht. und das kann er dir bei einem termin sagen.
 
Er muss nichts beweisen. Warum auch? Umgekehrt ich behaupte du hast bei mir was bestellt und nun will ich mein Geld.

Im Zivilprozess wird (nach meinen Informationen) auch gerne mal die Beweislastumkehr gefordert.
Also der TE muß beweisen, dass die geleistete Unterschrift nicht die seine ist.
->Er muß den Sachverständigen (in Vorlage) löhnen.

Wir reden hier nicht von der Urkundenfälschung, die ggf die Staatsanwaltschaft verfolgt.

aber wie gesagt bin kein Jurist!



da ich ja nichts bestellt habe und zu dem Zeitpunkt minderjährig war und somit hätte keine Verträge abschließend dürfen (das Taschengeldgesetz fällt bei der hohen Summer flach).

Das würde mWn nur zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs gelten. Einer der "Erziehungsberechtigten" hätte der Sache wiedersprechen müssen (Stichwort "schwebend unwirksam" oder wie des hieß)
aber nach 4 Jahren - wohl unwahrscheinlich das das noch zieht
 
Zuletzt bearbeitet:
U-L-T-R-A schrieb:
is die Frage ob die sich darauf einlassen.
Ich würd eher drauf tippen das DU denen beweisen mußt, dass Du die Unterschrift nicht geleistet hast. [...]
Ist ja wie gesagt ganz einfach, da wir unterschiedliche Unterschriften haben aber schon alleine durch fälschen meines Geburtsdatum sollte sollte das Recht auf meiner Seite sein.
U-L-T-R-A schrieb:
[...] Von welchem Betrag reden wir denn eigentlich? (oder hab ich das überlesen?)
Ne hast Du nicht überlesen, es geht um ca. 2500 Euro.

U-L-T-R-A schrieb:
[...] Wir reden hier nicht von der Urkundenfälschung, die ggf die Staatsanwaltschaft verfolgt. [...]
Warum nicht? Die Person hat meine Unterschrift gefälscht um an Sachen zu dir ihr ja theoretisch nicht gehören, so etwas nennt man doch eigentlich Urkundenfälschung


U-L-T-R-A schrieb:
Das würde mWn nur zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs gelten. Einer der "Erziehungsberechtigten" hätte der Sache wiedersprechen müssen (Stichwort "schwebend unwirksam" oder wie des hieß) [...]
Sagen wir mal so, die Person die den Mist verzapft hat ist ein Elternteil von mir, dementsprechend hätte die Person ein Teufel getan und dem widersprochen. Ich war damals 16 als die Bestellung aufgegeben wurde und die Rechnung kam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja wie gesagt ganz einfach, da wir unterschiedliche Unterschriften haben aber schon alleine durch fälschen meines Geburtsdatum sollte sollte das Recht auf meiner Seite sein.

Naja für den Ungeübten kann ich Dir auch manigfaltige Unterschriften meinerseits vorlegen ->Sachverständiger

Warum nicht? Die Person hat meine Unterschrift gefälscht um an Sachen zu dir ihr ja theoretisch nicht gehören, so etwas nennt man doch eigentlich Urkundenfälschung

Das is aber dem Inkossaladen egal. Urkundenfälschung verfolgt die Staatsanwaltschaft.
Ob die bei der Summe nen Sachverständigen einschalten oder nicht, entscheiden die.
Ob und in wie fern das dann Einfluß auf Deine Sache hat (im öffentlichen Interesse usw.) bliebe abzuwarten.

Sagen wir mal so, die Person die den Mist verzapft hat ist ein Elternteil von mir
Dacht ich mir fast wegen dem Hinweis auf den "Taschengeldparagraph".


Meine Empfehlung wäre vor der Anzeige zu versuchen mit dem Elternteil zu reden.
Wenns hart auf hart kommt und Du uneingeschränkt Recht bekommen würdest, hätte derjenige ne Anklage von der Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung + die eigenen Kosten eines Zivilprozesses + einen Vollstreckungstitel Deinerseits (Deine Kosten des Zivilprozesses) + der Inkassogeschichte am Hals.

Nimmt er die Inkassogeschichte auf sich hat er nur das am Hacken was erheblich günstiger ist.
Ob Urkundenfälschung auch dazu führen kann das man vorbestraft ist weiß ich nicht.


Wie gesagt aber is alles reine Laien-Info meinerseits, aber denke ich für Euch die einfachste und günstigtse Lösung.
 
pcblizzard schrieb:
Ja es geht um ein großen Versandhausunternehmenwelches eine Inkassofirma mittlerweile eingeschaltet habe. Ich soll jetzt die Rechnung von einen Familienmitglied bezahlen obwohl ich beim Kauf minderjährig war und die Person die Unterschrift gefälscht hat.

Die wichtigste Information hier.

Heretic Novalis schrieb:
lass dir das geld von dem "familienmitglied" geben und zahls halt.

Der dümmste Satz hier.

Heretic Novalis schrieb:
nobody.
das unternehmen hat seine unterschrift.

Seine Unterschrift? Er sagt doch er hat nicht unterschrieben.

Heretic Novalis schrieb:
dazu seine aussage, dass diese gefälscht wurde.
diese behauptung muss er beweisen, sonst wärs ein leichtes verträge abzuschliessen und hinterher einfach zu sagen "ich wars nicht, pech gehabt"...merkste was? der vertrag ist zustande gekommen, das ist unstreitig. das scheint dir entgangen zu sein beim flüchtigen querlesen, anders kann ich mir diese weltfremden aussagen nicht erklären...

Er hat einen Vertrag? Zu einem Vertrag gehören zwei übereinstimmende Willenserklärung, immer noch.

Heretic Novalis schrieb:
und dies wird ihm auch ein anwalt raten. wenn er die aussagen beweisen kann, ist doch alles gut. und wenn man mit der person reden kann, braucht man nichtmal einen anwalt.

Was wird ihm ein Anwalt raten? Er soll mit einer Person reden, die mit dem Namen des eigenen Kindes betrügt?

Heretic Novalis schrieb:
deine vorschläge kosten den te im zweifel richtig kohle - völlig unnötig. ich hoffe - und an seinem kommentar kann man das ja sehen - dass er nicht so naiv bzw halbwissend wie du an die sache rangeht.

Mein Vorschlag kostet viel? Welcher denn genau?

Soviel zum Thema, nicht korrekt lesen.
 
Er hat einen Vertrag? Zu einem Vertrag gehören zwei übereinstimmende Willenserklärung, immer noch.

Das Problem sehe ich da, daß der Tatbestand über Jahre nicht bestritten wurde.
Darum ist der TE ggf in der Bringschuld!

Von dem Elternteil ist ja wohl nix zu holen.
Darum is die Frage ob man wirklich einen entsprechenden Rechtsstreit eingehen will.
 
Ja ggf. ist er vielleicht, möglicherweise und so. Wir sollen hier nicht raten. Oder auf etwas tippen. Die Frage war:

pcblizzard schrieb:
Daher könnt ihr eventuell helfen da ihr bestimmt bei dem ein oder anderen Rechtsanwalt schon wart und dementsprechend Empfehlungen aussprechen könnt.

Statt dessen bekommt er, von unwissenden Vorschläge die damit Anfangen, ggf. oder ähnliches. Nicht persönlich nehmen.
 
Welche Grundschritte einzulegen sind bzw welche Kosten auf einen zukommen wird per se auch jeder Jura Student auflisten können.

Harte Fakten kann nur der entsprechende Anwalt geben. Da brauchts aber keinen Staranwalt (Kostenaspekt wurde ja schon eingeworfen).

Das wir kein Juristenforum sind sollte ja auch einleuchten.

Aber ich denke schon das der TE auch abgesehn vom "Rechtsweg" für Vorschläge offen ist.

Sollte dem nicht so sein - Branchenbuch aufmachen und Anwälte abklappern!
 
Beweispflichtig ist zunächst einmal derjenige, der die Existenz einer Forderung behauptet, somit also vorliegend das den Betrag geltend machende Versandunternehmen. Wird die Existenz eines Kaufvertrages bestritten - und dies ist hier der Fall, da Käufer und Verkäufer bei einem Vertrag konkret bestimmbar sein müssen - wäre die Existenz eines Kaufvertrages mit eben der Person des TO nachzuweisen.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass der spätere Eintritt der Volljährigkeit die bei Vertragsschluss vorliegende beschränkte Geschäftsunfähigkeit nicht heilen kann. Desweiteren ist als Legitimation durch die Erziehungsberechtigten nur die Einwilligung (= vorherige Zustimmung) oder Genehmigung (= nachträglich) möglich. Eine solche müsste beweisbar vorliegen und könnte ggf in eine Schuldübernahme durch die Erziehungsberechtigten umgedeutet werden.

Die - auch über längere Zeit - Nichtzahlung von Rechnungen oder geltend gemachten Forderungen kann als solche nicht als Anerkenntnis der Schuld gedeutet werden. Ganz anders sieht es aber aus, wenn einem ggf erlassenem Mahnbescheid nicht form- und fristgerecht widersprochen wurde. Dies wäre noch zu klären, da hierzu keinerlei Informationen gegeben wurden. Wer einem gerichtlich zugestellten Mahnbescheid nicht form- und fristgerecht widerspricht, setzt sich einem vollstreckbaren Titel der Gegenseite aus. Da helfen dann auch spätere Einwände nicht weiter.

Im Übrigen steht hier der Straftatbestand des Betruges im Raum - möglicherweise sogar in einem besonders schweren Fall, auch wenn dieser nicht in den Regelbeispielen des § 263 III StGB geführt wird - da hier erschwerend eine Garantenstellung vorliegt, welche möglicherweise ausgenutzt wurde.

Und als vorbestraft gilt man dann, wenn als Schuldspruch eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen ausgesprochen wird. Alternativ eine entsprechende Freiheitsstrafe. Beides ist vorliegend für die vorliegende Tatbegehung mehr als nur anzunehmen; natürlich beruht diese Einschätzung nur auf der Schilderung des TO ohne weitere Kenntnis der Sachlage.


Abschließend bleibt natürlich zu erwähnen, dass dies lediglich eine private Einschätzung der hier geschilderten Sachlage meinerseits ohne Anspruch auf Richtigkeit ist und nicht als Rechtsberatung fehlgedeutet werden darf.


MfG,
Dominion.
 
Beweispflichtig ist zunächst einmal derjenige, der die Existenz einer Forderung behauptet, somit also vorliegend das den Betrag geltend machende Versandunternehmen. Wird die Existenz eines Kaufvertrages bestritten - und dies ist hier der Fall, da Käufer und Verkäufer bei einem Vertrag konkret bestimmbar sein müssen - wäre die Existenz eines Kaufvertrages mit eben der Person des TO nachzuweisen.

Ich wußte - es gibt Aliens :D

Also ich versteh draus: Das Versandhaus bzw nun Inkassounternehmen muß die Forderung beweisen.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass der spätere Eintritt der Volljährigkeit die bei Vertragsschluss vorliegende beschränkte Geschäftsunfähigkeit nicht heilen kann. Desweiteren ist als Legitimation durch die Erziehungsberechtigten nur die Einwilligung (= vorherige Zustimmung) oder Genehmigung (= nachträglich) möglich. Eine solche müsste beweisbar vorliegen und könnte ggf in eine Schuldübernahme durch die Erziehungsberechtigten umgedeutet werden.
Der Vertrag war unwirksam und konnte auch durch die nun bestehende Geschäftsfähigkeit des TE nicht legitimiert werden.
Allenfalls wären die Erziehungsberechtigten haftbar.


Was wäre denn Deine "Private" Maßnahme, die Du ergreifen würdest, solltest DU betroffen sein dominion1
 
Der TE wollte eine Empfehlung für einen Anwalt und keine Bewertung seines Problems.
 
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