Suche Urteile zum Thema Zweitwohnsteuer

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Lt. Junior Grade
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Jan. 2004
Beiträge
270
Hallo,

wie oben zu lesen, suche ich Urteile zum Thema Zweitwohnsteuer. Habe schon vergeblich "gegooglet". Man findet Kommunen, die diese Steuer erhoben haben und deren Satzungen, aber leider habe ich keine gerichtliche Begründung entdeckt. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Habe auf jeden Fall schon einige Rechtsdatenbanken durchsucht, ohne Erfolg. Vielen Dank.

MfG

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Vielen Dank für deine Antwort, aber leider werden dort nicht die genauen Begründungen der Richter aufgeführt, sondern nur ob die Klage erfolgreich war oder nicht. Ich suche aber eine genaue Begründung des Urteils.

MfG

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das ovg oder vg lüneburg hat erst vor zwei wochen ein urteil dazu getroffen, in dem diese steuer unter bestimmten bedingungen für rechtswidrig erklärt wird.

das schriftliche urteil ist noch nicht raus. ich denke, nächste oder übernächste woche müsste es auf der hp erscheinen... hier

viel spass beim suchen!

greetz, gogoland2002
 
@spiro

Entschuldige wenn ich mich unklar ausgedrückt habe. Ich suche eine Urteil, dass die Einführung der Zweitwohnsteuer rechtfertigt. Aber vielen Dank für deine Mühe.

MfG

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Hallo,

muss ich für eine Zweitwohnung (Niendorf Ostsee) Zweitwohnungssteuer zahlen,weil sie leersteht und man zu der geforderten Miete keinen Mieter findet ?

Vielen Dank im Voraus

Nanni_Poldi
 
@Nanni
Ich glaub du verstehst das falsch.
Die Zweitwohnsitzsteuer wurde von einigen Städten (meist große Universitätsstädte) einfgefüht um die Studente (um die gehts eigentlich bei der Idee) dazu zu bringen ihren Hauptwohnsitz da anzumelden wo sie studieren (und nich mehr bei den Eltern).
Der grund is der, das eine Stadt für jeden dort gemeldeten Hauptwohnsitz einige hundert Euro/ Jahr vom Land bekommt. Fürn nebenwohnsitz gibt nix oder viel weniger.
Darum wurde die Steuer eingeführt, i.d.R is das n bestimmter %-satz der Kaltmiete.

@alle anderen:
hier isn Spiegel Artikel mit Verweiß aufn Urteil vom VG Lüneburg
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,364269,00.html

Und hier is das komplette Urteil mit begründung und allem
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0550020040001185 A
 
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