vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie beanstanden, dass Ihre Adresse oder Ihr Wohnort vom (Vectoring-)Ausbau des Anbieters Telekom ausgenommen sei.
Grund hierfür sei eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Einsatz von Vectoring.
Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen beanstandete Ausbausituation in einem geschützten Vectoring-Ausbau durch den Anbieter Telekom begründet ist. Dieser hat sich vermutlich den Ausbau des für Ihre Adresse relevanten Kabelverzweigers mit der Vectoring-Technik durch Eintragung in der Vectoring-Liste schützen lassen.
Da die Bundesnetzagentur eine Entscheidung zum Einsatz der Vectoring-Technik getroffen hat, bitten Sie mich um Stellungnahme.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesnetzagentur keine Ausbaugebiete festlegt oder vergibt, sondern es jedem Unternehmen überlässt, über die Erschließung von Ausbaugebieten zu entscheiden.
Im Sinne der Grundversorgung (Universaldienst; §§ 78 ff. TKG) ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit breitbandigen Internet-Anschlüssen (z. B. DSL, VDSL, LTE) zu versorgen.
Die Bundesnetzagentur hat keine Handhabe, Unternehmen zu zwingen breitbandige Anschlüsse flächendeckend mit der gewünschten Datenrate anzubieten. Alle Anbieter auf dem Internetanschlussmarkt sind als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen anzusehen und haben im Wettbewerb die Möglichkeit, eine Versorgung auf eigenen oder gemieteten Anschlüssen (drahtgebunden oder über Funk) vorzunehmen. Die Bundesnetzagentur kann die Anbieter auch nicht zu einzelnen Investitionen in der Fläche zwingen.
Somit ist es grundsätzlich jedem Unternehmen aufgrund der Regulierung der Deutschen Telekom AG (im Folgenden: Telekom) auf Vorleistungsebene möglich, neben einem bereits bestehenden Anbieter einen Kabelverzweiger (KVz, das sind die grauen Kästen am Straßenrand) zu erschließen und die daran angeschlossenen Kunden breitbandig zu versorgen.
Auskünfte zum aktuellen Ausbaustand kann Ihnen der in Ihrer Gemeinde für den Breitbandausbau zuständige Ansprechpartner, sowie ggf. das Breitbandbüro des Bundes (
http://breitbandbuero.de) bzw. das Breitband-Kompetenzzentrum des jeweiligen Bundeslandes geben. Die Kontaktdaten der Kompetenzzentren finden Sie unter dem folgenden Link:
http://breitbandbuero.de/vorort/ansprechpartner-kompetenzzentren.
Die für den Ausbau mit Vectoring vorgesehenen KVz können sich sowohl die Telekom als auch deren Wettbewerber über die sogenannte Vectoring-Liste schützen lassen, damit in den jeweiligen KVz ein Vectoring-Einsatz ungestört erfolgen kann. Die Eintragung und damit die Möglichkeit des geschützten Vectoring-Betriebs erfolgt nach dem sogenannten Windhundprinzip; die Eintragung wird also demjenigen zugesprochen, der die Ausbauabsicht mit einem Vorlauf von maximal einem Jahr als erster bei der listenführenden Stelle bei der Telekom anzeigt. Die Telekom führt die Vectoring-Liste und muss die in der Vectoring-Liste hinterlegten Ausbauplanungen vertraulich behandeln.
Die konkrete Eintragung einer Ausbauabsicht erfolgt also nicht durch die Bundesnetzagentur, sondern durch die listenführende Stelle bei der Telekom in strikter zeitlicher Folge nach Eingang bzw. Ausbautermin nach den regulatorischen Vorgaben. Die Eintragungen beziehen sich auf einzelne KVz, so dass zwar eine Parallelversorgung eines KVz durch mehrere Unternehmen ausgeschlossen ist, aber gleichwohl mehrere Unternehmen in einer Ortschaft ausbauen können.
Leider kann Ihnen der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur keine Auskunft darüber erteilen, welches Unternehmen Ausbauabsichten bzgl. welcher KVz in der nichtöffentlichen Vectoring-Liste hat eintragen lassen.
Die Vectoring-Liste dient nicht der Information der Öffentlichkeit über Planungen zum Breitbandausbau, sondern den VDSL2-Vectoring anbietenden Telekommunikationsunternehmen zur Bearbeitung von Vorleistungsnachfragen.
Die Planungen zur Frage, ob, wo und in welchem Umfang ein Ausbau der eigenen Telekommunikationsinfrastruktur beabsichtigt ist, stellen Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse der einzelnen Telekommunikationsunternehmen dar. Deshalb bestimmt das jeweilige Unternehmen den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen. Daher wenden Sie sich bitte an die konkret betroffenen Unternehmen. Ggf. kann Ihnen bei Ihrer Frage auch die den Ausbau planende Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
http://www.bundesnetzagentur.de
08.03.2018