T-mobile Lieferung nicht annehmen = Stornierung?

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Rippers

Gast
Hallo!

Ich habe mir am vergangenen Sonntag einen Vertrag bei Tmobile mit dem Iphone 3GS 16GB bestellt. Heute Morgen war die Bestellung immer noch nicht raus also rief ich an. Man sagte mir, dass das Iphone 16GB erst in ein paar Wochen wieder erhältlich ist. Die 32 GB Version (welche ich ursprünglich ohnehin nehmen wollte) wäre verfügbar.

Die Bestellung können sie mir allerdings nicht stornieren, es hieße, ich solle einfach erneut eine Bestellung tätigen, mit 32GB und die 16GB Bestellung (also inkl. Vertrag) einfach nicht annehmen, wenn der Postbote dann in ein paar Wochen damit anmarschiert. Die Bestellung würde mit Annahmeverweigerung erlischen.

Stimmt das? Denn bei der Bestellbestätigung der 16gb Version steht, Vertrag bindend ab Verlassen des Logistikzentrums.

Hoffe, ihr könnt mir helfen!

LG

Rippers
 
ob das stimmt kann ich jetzt nicht sagen. Aber an deiner Stelle würd ich mir das schriftlich (Email, Post) geben lassen, das der Vertrag auch wirklich erlischt bei der Verweigerung von der Annahme.

am Telefon kann man sich viel sagen lassen :D
 
bei der Telekom und all deren untergebenen Firmen immer alles schriftlich bestätigen lassen sonst ziehen die dich übern tisch.

da sprech ich aus Erfahrung ... musste 1 Jahr lang Grundgebühr zahlen weil die angeblich meine Kündigung direkt in der Filiale machen konnten... ja ja angeschissen ... nix hamse gemacht ...
 
Mit einer Annahmeverweigerung erlischt nicht einfach ein vorher geschlossener Vertrag. Mündliche Aussagen sind nichts wert, im Zweifelsfall laß es Dir schriftlich von der Telekom bestätigen. Sonst hast Du nachher 2 Verträge an den Backen.
 
Ich kenne das so, dass erst mit Aktivierung der SIM-Karte der Vertrag bindend wird. Insofern müsste es mit der Verweigerung klappen, vor allem wenn das Päckchen ungeöffnet bleibt.

Allerdings verweise ich auf Tr3x. Eine Email ist schnell geschrieben.
 
ALLES was telefonisch oder per internet bestellt wird kann innerhalb
von 14 tagen ohne angabe von gründen widerrufen werden - per gesetz.
 
Hi,

genauso ist es. Du hast ein generelles Widerrufsrecht innerhalb 14 Tagen nach erhalt der Ware lt. BGB.


Gruß
 
Danke für die vielen Antworten!

Ich wohn in Österreich und auch orange.at (welches neben Tmobile der einzige Anbieter von Iphones ist) hat auch gestern Nachmittag die 16gb Version rausgenommen, und auf Tmobile steht mit Lieferverzögerungen.

Also eine Verwechslung dürfte dementsprechend nicht der Fall sein. Alles klar, dann werde ich Tmobile eine Mail schreiben, damit ich das ganze Schriftlich habe.

Vielen Dank für die Hilfe! :-)

LG
 
Ich würd es mir auch lieber schriftlich bestätigen lassen. Gesetze hin mündliche Aussagen her, es erspart am Ende einfach Ärger wenn du diese E-Mail/den Brief vorzeigen kannst.
 
Moin,
mir ist vor ca. 1 jahr bei der Bestellung etwas schief gelaufen das gerät (3G) wurde zwei mal zugesand...und die nette Frau am atelefon sagte,nachdem ich es angenommen habe, ich hätte die Annahme auch verweigern können und das es dann zu T-Mobile zurück ginge zur Stornierung...aber wie gesagt es war eine doppelte Lieferung...
 
Das Widerrufsrecht gilt für Ware. Wo ist denn die Ware bei einem MobilfunkVERTRAG? Da gelten andere Regelungen als für das Handy an sich, denn auch wenn du das Iphone nach 14 Tagen zurückschickst erlischt nicht der Vertrag gleich mit.

Wieso allerdings die Telekom es nicht auf die Reihe bekommt nur das Telefon auszutauschen entzieht sich mir jetzt...
 
auch für einen mobilfunkvertrag gelten da regeln. im zweifelsfall in deinen vertragsbedingungen nachschauen, die sollte man schon bekommen haben.

siehe auch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
§312d Absatz 4 Punkt 7:
§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen (...)
7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.
es gibt hier also scheinbar keins, sofern nicht anders geregelt.

so long and greetz
 
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