modiple
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 1.097
Hier mal Interessantes für T-Mobile Prepaid Kunden.
Ist schon ein schönes Stück sowas, oder nicht? Ob die damit durchkommen?
Findet ihr das OK?
Die Telekom will ihren Umsatz steigern und macht Druck auf ihre Kunden. Das klingt nicht besonders höflich, und so werden es die Empfänger der vom Konzern verschickten Briefe auch empfinden. Die Post geht seit einiger Zeit an Nutzer von T-Mobile-Prepaid-Karten, die von ihren Besitzern seit längerer Zeit nicht mehr aufgeladen wurden. Entweder holten sie das bald nach oder es drohe die Kündigung des Vertrages, berichtet Golem vom Inhalt der Schreiben. Das sei nichts weiter als eine "Friss-oder-stirb-Ankündigung", kritisiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein das Ansinnen des Providers.
Vor allem aber gebe es dafür gar keine Rechtsgrundlage. Schließlich heiße es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, "dass der Vertrag nach Freischaltung der SIM-Karte auf unbestimmte Zeit läuft". Ärgerlich auch, dass nicht nur Besitzer gleichsam leertelefonierter SIM-Karten betroffen seien, sondern auch solche mit noch gut aufgefülltem Guthaben. Ihnen rät die Verbraucherzentrale, sich dieses Guthaben im Falle einer Kündigung auf jeden Fall erstatten zu lassen. Dazu sind die Mobilfunker nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2009 nämlich verpflichtet.
Quelle: klick
Ist schon ein schönes Stück sowas, oder nicht? Ob die damit durchkommen?
Findet ihr das OK?
Die Telekom will ihren Umsatz steigern und macht Druck auf ihre Kunden. Das klingt nicht besonders höflich, und so werden es die Empfänger der vom Konzern verschickten Briefe auch empfinden. Die Post geht seit einiger Zeit an Nutzer von T-Mobile-Prepaid-Karten, die von ihren Besitzern seit längerer Zeit nicht mehr aufgeladen wurden. Entweder holten sie das bald nach oder es drohe die Kündigung des Vertrages, berichtet Golem vom Inhalt der Schreiben. Das sei nichts weiter als eine "Friss-oder-stirb-Ankündigung", kritisiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein das Ansinnen des Providers.
Vor allem aber gebe es dafür gar keine Rechtsgrundlage. Schließlich heiße es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, "dass der Vertrag nach Freischaltung der SIM-Karte auf unbestimmte Zeit läuft". Ärgerlich auch, dass nicht nur Besitzer gleichsam leertelefonierter SIM-Karten betroffen seien, sondern auch solche mit noch gut aufgefülltem Guthaben. Ihnen rät die Verbraucherzentrale, sich dieses Guthaben im Falle einer Kündigung auf jeden Fall erstatten zu lassen. Dazu sind die Mobilfunker nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2009 nämlich verpflichtet.
Quelle: klick