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NewsT-Online: Traffic-Beschränkung der privaten Homepage
Momentan bieten z.B. viele Shareware-Programmierer, die zugleich T-Online Kunde sind, ihre Programme über den T-Online Webspace zum Download an, da bei richtigen Webspace-Providern Angst vor einer Traffic-Überschreitung herrscht. Was jedoch, wenn man die 2 GB Transfervolumen überschreitet?
Sie hatte im Monat Februar des Jahres 1961 ein Transfervolumen
von 666 Terabyte. Hier berechnen wir Ihnen nachträglich, nach
Kostenberechnung zum Zeitpunkt des Februar 1961 1,2Mio DM!
Da sie leider nicht mehr in DM bezahlen können, wurde die Rechnung auf 1,2 Mio. € umstorniert!
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Wenn in den AGB ein bestimmtes Transfervolumen angegeben worden ist, könnte TO theoretisch auch rückwirkend berechnen (sicher aber nicht ewig) - aber nur dann, wenn zuvor ein eindeutiger Preis angegeben worden ist. Genau der fehlt aber.
Und offensichtlich kommt es gerade in Mode, irgendetwas rückwirkend zu berechnen, auch noch abgesegnet durch die übergeordnete Instanz (fragt mal Funker).
ich denke daß kann man einfach verweigern da in dem geschlossenen vertrag kein betrag vereinbart wurde und die forderung somit nichtig ist... sonst könnten sie ja theoretisch für jedes GB 99? fordern...
wenn es so einfach ginge hätten sie es sicherlich schon getan ;-)
Kann man sich das irgendwo anzeigen lassen, wieviel Traffic die Seite macht ? Wenn man keine möglichkeit zur Kontrolle hat, wie soll man da irgendetwas bezahlen müssen. Da können sie die Kosten aus auswürfeln.
Also das ist ja mal stark.Ne, da würde ich auch mit vor Gericht ziehen.Da können die ja was weiss ich was fordern.Ne, wenn dann muss das im Vertrag geregelt sein was zusätzlicher Traffic kostet.Oder es muss eben ab 2Gig der Zugang verweigert werden. Einfach zu sagen "es können rückwirkend Kosten berechnet werden" ist doch viel zu schwammig.Entweder die machen konkrete Angaben was es kosten soll oder es gibt nix. Also so nicht, liebe Telekomiker!
Sicher können Sie rückwirkend einfordern, da Sie ein Limit gesetzt haben, daß dort keine Angabe von Beträgen steht wird auch nicht weiter tragisch sein, dort werden die Gerichte einen realitätsnahen Betrag festsetzen wenn es zu Streitereinen, bzw. Forderungen kommen sollten. Kann man nix machen, aber ist ja eigentlich auch nicht verkehrt von der Telekom, denn die Kosten habe sie bisher auf sich genommen!