[focusbiker]
Commander
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- Dez. 2003
- Beiträge
- 2.577
Servus!
Da ist doch heute unsere Endabrechnung unseres Energieversorgers ins Haus geflattert und ich mußte feststellen, die haben mal wieder die Preise fürs Gas erhöht. Einmal im August um 7,36 % und zusätzlich nochmal im Januar um 5,71 %, was zusammen 13,50 % ausmacht. Das ist heftig!
Gut, dass ich mal in der ARD eine Sendung gesehen habe, wo die Willkürlichkeit bei den Gaspreisen behandelt wurde und ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass man sich damit nicht abfinden soll, sondern gegen die Preiserhöhung vorgehen soll.
Hier der Link zum Thema
Hier das Musterschreiben, welches man an seinen Energieversorger schicken soll:
Hat das von euch schon mal jemand gemacht? Hat es geklappt?
Weitere Links:
http://www.energienetz.com/
http://www.gaspreise-runter-owl.de/
http://www.wdr.de/tv/markt/service/berichte/gaspreise.phtml
Da ist doch heute unsere Endabrechnung unseres Energieversorgers ins Haus geflattert und ich mußte feststellen, die haben mal wieder die Preise fürs Gas erhöht. Einmal im August um 7,36 % und zusätzlich nochmal im Januar um 5,71 %, was zusammen 13,50 % ausmacht. Das ist heftig!
Gut, dass ich mal in der ARD eine Sendung gesehen habe, wo die Willkürlichkeit bei den Gaspreisen behandelt wurde und ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass man sich damit nicht abfinden soll, sondern gegen die Preiserhöhung vorgehen soll.
Hier der Link zum Thema
Hier das Musterschreiben, welches man an seinen Energieversorger schicken soll:
www.gaspreise-runter-owl.de schrieb:Abs.:..................................
..........................................
..........................................
E.ON Westfalen-Weser AG
Tegelweg 25
33102 Paderborn
Datum:
Kunden Nr.:
Erhöhung der Preise für Gasbezug
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom erhöhen Sie einseitig die Preise für die Grundgebühr und die Arbeitsentgelte meines Gasbezugs. Ich halte die Erhöhung der Preise für unbillig nach § 315 BGB, und lehne sie ab, solange Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung nicht durch eine nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachgewiesen haben. Bis dahin zahle ich für den Gasbezug weiter die bisherigen Preise. Wie bekannt, ist es Ihnen auf Grund der Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Gasversorgung (§§ 30 ff AVBGasV), sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung nicht gestattet, die Versorgung mit Gas einzustellen. Ich fordere Sie daher auf, von weiteren Mahnungen und ggfs. Abschaltandrohungen abzusehen.
Bitte verrechnen Sie meine zukünftigen Zahlungen unter Zugrundelegung der bisherigen Preise nur auf die jeweilige Hauptforderung. Ich behalte mir ausdrücklich vor, auch deren Billigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen, und mögliche Überzahlungen zurückzufordern.
Ich widerrufe ausdrücklich die von mir erteilte Einzugsermächtigung bezüglich meines Kontos Nr. bei . Die monatlichen Abschlagszahlungen erhalten Sie ab sofort fristgerecht per Überweisung bzw. Dauerauftrag auf das von Ihnen angegebene Konto. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens und teilen Sie mir den Zeitpunkt mit, zu dem Sie die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung nachweisen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Hat das von euch schon mal jemand gemacht? Hat es geklappt?
Weitere Links:
http://www.energienetz.com/
http://www.gaspreise-runter-owl.de/
http://www.wdr.de/tv/markt/service/berichte/gaspreise.phtml