Tarif außerordentlich Kündigen (Tod) + Karte weiterhin nutzen

DiabloJulian

Lt. Junior Grade
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Hallo,

folgendes Problem mit bestehenden Mobilfunkverträgen. Mein Vater hat im April 2014 bei 2 verschiedenen Anbietern jeweils einen Mobilfunkvertrag inkl. Smartphone auf seinen Namen für meine Mutter und meinen Bruder abgeschlossen. Beide Verträge hatten 24 Monate Vertragslaufzeit mit anschließender automatischer Verlängerung um 1 Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, jedoch haben wir diese verpasst aufgrund des plötzlichen Tod meines Vaters Anfang des Jahres.

Da diese beiden Verträge keine guten Konditionen bieten, wollte mein Vater diese auflösen (wozu er leider nicht mehr kam). Jetzt ist jedoch der Zeitpunkt gekommen an dem die Kündigungsfrist von 3 Monaten verstrichen ist. Da die Verträge aber auf seinen Namen liefen, kann man diese ja noch außerordentlich kündigen. Anschließend würden wir gerne einen neuen Vertrag/Prepaidtarif (ggf. bei einem anderen Anbieter) in Anspruch nehmen.
Jetzt zu meinem Problem: Wie setze ich das Kündigungsschreiben auf, damit ich zum einen den Tarif kündige, zum anderen das fast abbezahlte Smartphone behalten kann und die Mobilfunknummer weiterhin als Prepaidkarte mit späterer Option zum Anbieterwechsel möglich ist? Geht das überhaupt so wie ich es mir vorgestellt habe?
Ich habe bereits bei beiden Betreibern angerufen, konnte aber das Problem verständlicherweise nicht so offen schildern wie hier.

Danke für eure Hilfe!
 
DiabloJulian schrieb:
Ich habe bereits bei beiden Betreibern angerufen, konnte aber das Problem verständlicherweise nicht so offen schildern wie hier.

Und wieso nicht? Dein Vertragspartner kann Dir nur helfen wenn er weiß, wie die Sachlage ist. Rufnummernmitnahme geht idR nur, wenn Du auch den Provider wechselst. Das solltest Du im Hinterkopf behalten.

Ansonsten, generell. Kündige alle Verträge Deines Vaters mit dem Hinweis, Du willst die Nummer portieren lassen und lasse Dir die Kündigung bestätigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pro Vertrag deines Vaters ein Kündigungsschreiben aufsetzen und per Post verschicken.
Natürlich jeweils eine Kopie der Sterbeurkunde deines Vaters beilegen und um sofortige Kündigung bitten da der Vertragnehmer nunmal verstorben ist.

In den Kündigungsschreiben jeweils bitten die Nummer zur Portierung freizugeben.
Was du mit dem Handy machst klärst du an besten mit der Telefon-Hotline.

So würde ich vorgehen...
 
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Mein Beileid.

Soweit mir bekannt, steht dort immer drin, dass der Vertrag mit dem Tod endet.

Du hast doch eine Sterbeurkunde. Mit der müssen Sie dich rauslassen.

Du könntest dann ihnen anbieten, den zu übernehmen. Am besten wohl in einem Shop.
 
Telefonverträge gehen über den Tod hinaus und sind meines Wissen "vererbbar"...
Eine außerordentliche Kündigung ist Ermessenssache des Providers.
 
BlubbsDE schrieb:
Ich weiß nicht, ob sie mich dann noch aus den bestehenden Vertrag herauslassen, wenn sie wissen, dass der eigentliche Nutzer nicht mein Vater sondern meine Mutter/Bruder war.

KnolleJupp schrieb:
In den Kündigungsschreiben jeweils bitten die Nummer zur Portierung freizugeben.
Was du mit dem Handy machst klärst du an besten mit der Telefon-Hotline.
Danke das werde ich berücksichtigen bzw. das habe ich bereits mit der Telefonhotline geklärt.

Vielen Dank für eure rasche Hilfe!
 
DiabloJulian schrieb:
Ich weiß nicht, ob sie mich dann noch aus den bestehenden Vertrag herauslassen, wenn sie wissen, dass der eigentliche Nutzer nicht mein Vater sondern meine Mutter/Bruder war.

Das verstehe ich nicht. Dein verstorbener Vater hat die Verträge doch abgeschlossen. Wer sie dann tatsächlich genutzt hat, das ist doch irrelevant.
 
BlubbsDE schrieb:
Das verstehe ich nicht. Dein verstorbener Vater hat die Verträge doch abgeschlossen. Wer sie dann tatsächlich genutzt hat, das ist doch irrelevant.
Ok, dessen war ich mir nicht so sicher. Denn wenn er sie abgeschlossen hat und verstorben ist, sollte er sie ja auch nicht mehr weiter nutzen?!
 
Bitte, dass ist Unsinn.
Dein Vater war/ist Vertragspartner. Mehr interessiert die andere Seite nicht. Wer den Vertrag letztlich nutzt interessiert die nicht die Bohne, nur wer zahlt...

Ich zahle auch den Mobilfunkvertrag meines Vaters. Ich habe den Vertrag abgeschlossen und bezahle dafür. Wer letztlich das Handy in der Hand hat interessiert absolut niemanden.
Die haben da eine Stimmenerkennung laufen. Und wenn jemand anderes als der Vertragspartner telefoniert gibts ein paar auf die Mütze, oder wie stellst du dur das vor? ;)
 
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Und dann stellt sich die Frage, was wollt ihr denn? Das ist etwas undurchsichtig.

Ich würde beide Verträge kündigen und neue, passende abschließen. Aber scheinbar wollt ihr etwas anderes. Und das ist etwas unklar hier im Thread.
 
Als erstes: Herzliches Beileid.

Hatte vor Jahren mal so ein Problem mit Debitel. (Damals noch ohne Mobilcom).

Dort hatte man ein Sonderkündigungsrecht. Sterbeurkunde einreichen, und der Vertrag war beendet.

ABER: In diesem Fall ist auch KEINE PORTIERUNG der Rufnummern mehr möglich gewesen. (Portierung gilt nur, wenn der VetragsINHABER zu einem anderen Provider wechselt. Da der VertragsINHABER aber verstorben ist, gilt das nicht).

Einzige Option damals:
Vertrag auf andere Person umschreiben und Rufnummern behalten, oder Vertrag kündigen und Rufnummern weg.
 
Vor ein paar wenigen Jahren gab es auch in meiner Familie einen plötzlichen Todesfall. Wir wurden aufgeklärt, dass derartige Verträge mit dem Tode des Vertragsinhabers erlöschen, so dass lediglich eine amtlich beglaubigte Sterbeurkunde als Nachweis erbracht werden muss. Die Erben haben jedoch auch das Recht, den Vertag auf ihren Namen umzuschreiben und weiterzuführen. Wenn die betreffende Firma nicht vom Tode des Vertragsinhabers unterrichtet wird und irgendjemand immer pünktlich die Rechnungen begleicht, dürfte es kurzfristig auch keine Probleme geben.

Das bedeutet für dich, dass du vor der Zusendung der Sterbeurkunde mit dem Provider über die Übertragung der Rufnummern und die Handys bzw. deren Bezahlung (Restbetrag) verhandeln musst. Andernfalls sind die Nummern weg und die Handys werden im schlechtesten Falle vertragsgemäß zurückgefordert, da sie noch nicht abbezahlt worden sind.

mein Beileid
 
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Sephe schrieb:
Dort hatte man ein Sonderkündigungsrecht. Sterbeurkunde einreichen, und der Vertrag war beendet.

ABER: In diesem Fall ist auch KEINE PORTIERUNG der Rufnummern mehr möglich gewesen. (Portierung gilt nur, wenn der VetragsINHABER zu einem anderen Provider wechselt. Da der VertragsINHABER aber verstorben ist, gilt das nicht).

Ja genau das ist das Problem: Wir wollen die Rufnummern behalten, jedoch einen anderen Vertrag mit günstigeren Konditionen (evtl. auch bei einem neuen Anbieter). Zugleich befürchte ich, dass durch die Einreichung der Sterbeurkunde die momentanen Rufnummern ungültig werden bzw. ich diese nicht mehr zu einem anderen Anbieter portieren kann, da der Vertragsinhaber (mein Vater) ja verstorben ist
 
DiabloJulian schrieb:
Ja genau das ist das Problem: Wir wollen die Rufnummern behalten, jedoch einen anderen Vertrag mit günstigeren Konditionen (evtl. auch bei einem neuen Anbieter). Zugleich befürchte ich, dass durch die Einreichung der Sterbeurkunde die momentanen Rufnummern ungültig werden bzw. ich diese nicht mehr zu einem anderen Anbieter portieren kann, da der Vertragsinhaber (mein Vater) ja verstorben ist

Da bleibt dir aber nix anderes übrig: Friss oder stirb!

Entweder führt einer von euch den Vertrag zu den bekannten Konditionen weiter, oder die Rufnummern sind weg.

Evtl. kann man versuchen etwas über die Hotline zu verhandeln, eine rechtliche Grundlage existiert dort aber nicht. Da kann man dann nur auf Kulanz hoffen.
 
Rufnummern sind nach Vertragsende (wodurch auch immer) weiterhin 60 Tage noch "portierbar". Nach 90 Tagen dürfen sie erst wieder neu vergeben werden.
 
Für eine Rufnummermitnahme muss aber der Vertragsinhaber des alten und neuen Vertrags identisch sein, da gibt es ja schon Probleme, wenn man einmal den zweiten Vornamen angegeben hat und einmal nur den Rufnamen. Da der Vater des TE keinen neuen Vertrag abschließen wird, kann die Rufnummer eben nicht portiert werden. (Siehe auch Sephes Erklärung vier Beiträge vor deinem.)
 
Als ich kürzlich von T-Mobil zu Vodafone gewechselt bin sollte meine bisherige T-Mobil Nummer auch zu Vodafone übernommen werden.

Leider war der alte Vertragsnehmer ein anderer als der neue.
Es war ein ziemliches Drama wenige Tage vor Vertragsende bei der Telekom noch schnell eine Vertragsübernahme durchzuführen,
so dass der alte und der neue Vertragsnehmer die selbe Person ist, um Probleme bei der Portierung der Rufnummer zu vermeiden.

Und was war? Bei Vodafone beantragt man die Rufnummernübernahme online nach Vertragsabschluss.
Und da soll man dann per Klick bestätigen das der Vertragspartner X des alten Vertrags ganz bestimmt nichts dagegen hat wenn der neue Vertragspartner Y die Rufnummer übernimmt...

Super! Ich hätte mir die Lauferei vorher sparen können.
 
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DonKarnage schrieb:
Für eine Rufnummermitnahme muss aber der Vertragsinhaber des alten und neuen Vertrags identisch sein, da gibt es ja schon Probleme, wenn man einmal den zweiten Vornamen angegeben hat und einmal nur den Rufnamen. Da der Vater des TE keinen neuen Vertrag abschließen wird, kann die Rufnummer eben nicht portiert werden. (Siehe auch Sephes Erklärung vier Beiträge vor deinem.)

Nein muss er nicht. Es muss nur eine Verzichtserklärung vom Vertragspartner beim alten Anbieter vorliegen. Mit der Sterbeurkunde also kein Problem.
Beim neuen Anbieter dann nur den Hinweis geben wie der Vertragspartner heißt vom dem Portiert werden soll und welcher Kundentyp (Privat oder Geschäftskunde). Fertig.
 
Na dann bin ich mal gespannt....
 
Danke für eure Hilfe. Wie es mir scheint, gibt es dazu noch keine eindeutige Antwort. Ich werde es mal mit Freundlichkeit versuchen :)
 
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