Tarifwechsel widerrufen - Folgen?

Sidolin

Lieutenant
Registriert
März 2004
Beiträge
751
Liebe Forumgemeinde,

nachdem ich mehrmals von meinem Mobilfunkanbieter kontaktiert wurde mit der Empfehlung eines sehr vorteilhaft klingenden Tarifwechsels, ich aber am Telefon ungern Verträge abschließe, habe ich einige Zeit später online dennoch einen Tarifwechsel vollzogen. So habe ich meinen Mobilfunktarif von Prepaid auf monatliche Grundgebühr geändert. Der neue Tarif enthält neben mehreren "Freiminuten" (also in der Grundgebühr ingegriffenen Gesprächsminuten) eine Internetflatrate (200MB schnelles Surfen, danach unbegrenzt langsames), wohingegen der alte Prepaid-Tarif nur fürs Telefonieren genutzt wurde. Außerdem entfällt die monatliche Grundgebühr während der ersten vier Monate (bei einer Laufzeit von zwei Jahren).

Doch nach einigen Umplanungen würde ich gerne vom Vertrag wegkommen. Auch befinde ich mich noch in der Widerrufsfrist. Jedoch drängt sich mir die Frage auf, ob und ggf. wie die im neuen Tarif genutzten Leistungen (vor allem Internet, telefoniert habe ich nicht viel) verrechnet werden. Ich habe mir sagen lassen, dass beim Widerruf für die genutzte Leistung einfach die alten Konditionen gelten würden, was zur Folge hätte, dass beim Widerruf extrem hohe Kosten auf mich zukommen würden angesichts der Internetnutzung. Bei 24 Cent x 200 MB (die doch recht schnell verbraucht wurden, da ich mich ein wenig auf youtube aufhielt) plus die unbekannte Datenmenge im "56k-Modus" käme da einiges zusammen. Aber kann das denn überhaupt sein?! Ich fände es ja in Ordnung, wenn ich für einen Monat die Grundgebühr bezahle, aber jenes stünde natürlich in keinem Verhältnis. Kennt sich jemand vielleicht aus und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!

Schönen Gruß
Sidolin
 
Ruf doch einfach an und frag nach. Vermutlich machst du dir umsonst Sorgen und musst höchstens die Grundgebühr bezahlen.
 
Gab es ein Kreuz, dass du mit Leistungserbringung aufs Widerrufsrecht verzichtest?
Das Kreuz hat zumindest Vodafone und o2 inzwischen in den Verträgen stehen.
 
Wenn Du auf Dein Widerrufsrecht mit Beginn der Leistungserbringung und Nutzung nicht ausdrücklich verzichtet hast, steht Dir der Widerruf zu. Die beidseits in der Zwischenzeit erlangten Nutzungen sind zurückzugewähren. Da das in Deinem Fall nicht geht, musst Du die erlangten Leistungen nach Maßgabe des der Nutzung zugrundeliegenden neuen Tarifs bezahlen, also anteilige Flatrate + ggf. über den Freiminuten liegende Gesprächsminuten.
 
@TE

je nach Anbieter ... wenn es sich um e+ handelt:

dort wird der Monat in 1/30 aufgeteilt und damit auch die Leistung. wenn du also zum 15. oder 16. nen Tarifwechsel durchführst, dann darfst du in der ersten Monatshälfte nur etwa die Hälfte verbraucht haben und alles darüber wird dann über die "neuen" (bei dir ja alten) Konditionen verrechnet.

da e+ aber jetzt ja iwie zu o2 gehört, bin ich über die neuen Gebaren nicht im Bilde
 
Guten Morgen,

Das Fernabsatzgesetz räumt dem Käufer/Vertragspartner ein 14 tägiges WRR ein. Neu seit Juni ist daran, das der Käufer für bis zum eigentlichen Widerruf die laufenden Kosten/Gebühren incl. Versandgebühren trägt.
Wenn du einen Surf Tarif hattest, wird dieser auch so abgerechnet bis Tag des Widerrufs. Angefallene Einmalgebühren (Aktivierung/Umstellung ecz.) können, müssen aber nicht, berechnet werden. Es ist eine Entscheidung des Verkäufers. Dennoch müssen die Kosten die entstanden sind auch nach dem Tarif der genutzt wurde abgerechnet werden.

Wäre wirklich interessant, welchen Anbieter du meinst.
 
Hallo und danke!

Der Anbieter ist Simyo. Leider scheint sich auf der Internetseite keine Information darüber zu finden, in welchem Maß die Rückerstattung der Leistungen innerhalb der Widerrufsfrist zu erfolgen hat. Deshalb ging ich von einer einheitlichen (gesetzlichen) Regelung bei allen Anbietern aus.

Gruß
Sidolin

Nachtrag, 10.11.: Nach meinem Widerruf habe ich von Simyo eine Mitteilung bekommen, wonach meine "Anfrage" an irgendwelche Kollegen weitergeleitet würde. Sicherheitshalber erwähnte ich daraufhin, dass es sich um einen Widerruf handelte. Bis heute erhielt ich aber keinerlei Bestätigung, der Tarif ist auch nach wie vor derselbe. Das nur am Rande für alle, die es interessieren könnte. Ich fürchte, das wird noch eine Angelegenheit werden, denn das Internet wimmelt geradezu von schlechten Erfahrungen mit simyo, wenn es um Widerruf oder Kündigung geht. Anscheinend ist nur der Widerruf/die Stornierung einer neuen Karte problemlos, bei allem anderen scheint simyo alles daran zu setzen, auszuweichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben