Teamspeak - Musikwiedergabe, was ist zu beachten...GEZ und GEMA?

dB-Freak

Commander
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Hallo zusammen,

für Freunde habe ich im Teamspeak eine zweite Instanz laufen und wähle mich als DJ ein und lasse Musik abspielen.
Der private TS-Channel ist per Passwort gesichert.

Wie verhält sich dies bezüglich Gema bzw. GEZ, was muss man beachten?

  • Für Freunde die man kennt stellt das denke kein Problem dar? Diese Leute könnte man ja auch einladen und dann zuhause Musik abspielen.
  • Wie schaut es aber bei fremden Personen aus, die auf den TS-Channel kommen? Die Login-Daten wären dann nur bei den Serverinformationen beim Spiel vorhanden und wer Lust hat kann den TS-Channel beitreten.
Ich habe gelesen, solange man mit dem TS-Channel keine Gewinnabsicht hat, also kein Geld verdient, alles in Ordnung ist.
Aber je mehr man zu dem Thema sucht, desto mehr unterschiedlich Meinungen findet man.
Man könnte jetzt auch einfach sagen, wo kein Kläger da kein Richter, aber das ist mir dann doch etwas zu unsicher.
 
dB-Freak schrieb:
Wie verhält sich dies bezüglich Gema bzw. GEZ, was muss man beachten?
Gar nicht. Bin kein Profi aber das ist doch nichts anderes als wenn ihr persönlich zusammen die Musik hören würdet.

Außer vielleicht, ihr habt die illegal aus dem Internet bezogen. Und solange nicht in irgendeiner Art und Weise damit Geld verdient wird...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Musik stammt von Youtube und Soundcloud, ist also frei zugänglich.

Ich mache mir halt Gedanken, dass ich als Radiosender gelte.
Bei vielen Videos von Youtubern ist auch keine Musik zu hören (nur gemafreie Musik) bzw. wird dann auch oft das Radio einfach ausgestellt.
 
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dB-Freak schrieb:
Die Musik stammt von Youtube und Soundcloud, ist also frei zugänglich.

Ich mache mir halt Gedanken, dass ich als Radiosender gelte.
Bei vielen Videos von Youtubern ist auch keine Musik zu hören (nur gemafreie Musik) bzw. wird dann auch oft das Radio einfach ausgestellt.
Jo, streamer und youtuber verbreiten es ja damit auch "widerrechtlich" theoreitsch DMCA ist dort das stichwort. Sprich würden dann als sender gelten wenn es "frei für jedermann" ist
 
dB-Freak schrieb:
Bei vielen Videos von Youtubern ist auch keine Musik zu hören (nur gemafreie Musik) bzw. wird dann auch oft das Radio einfach ausgestellt.
Dann sieh dir bitte die Kriterien für eine Rundfunklizenz an.
dB-Freak schrieb:
Man könnte jetzt auch einfach sagen, wo kein Kläger da kein Richter, aber das ist mir dann doch etwas zu unsicher.
Stell Selbstanzeige und lass es juristisch klären. Dann hast du es Schwarz auf Weiß vor dir liegen.
 
Sämtliche Lieder was du dort spielst dürfen nicht auf den Index stehen ,tun sie es ,darfst du diese auch nicht spielen,zbsp. in einem Webradio ,das sind die Gema Vorschriften und die Gebühren von Gema sind richtig teuer schon und die Strafen dafür,wenn du es doch machen solltest .
 
Das "öffentliche" verbreiten von "GEMA"-Musik ist mit Kosten verbunden. Dabei ist es egal, aus welcher Quelle diese kommt. Wenn du also ein Webradio abspielen solltest, welche Gema-pflichtige Musik abspielt, musst auch du entsprechende Gelder an die Gema abdrücken, jeweils gerechnet anhand der durchschnittlichen "Hörer" in dem entsprechenden Channel.
 
Strippenhorst schrieb:
Das "öffentliche" verbreiten von "GEMA"-Musik ist mit Kosten verbunden. Dabei ist es egal, aus welcher Quelle diese kommt. Wenn du also ein Webradio abspielen solltest, welche Gema-pflichtige Musik abspielt, musst auch du entsprechende Gelder an die Gema abdrücken, jeweils gerechnet anhand der durchschnittlichen "Hörer" in dem entsprechenden Channel.
So kenne ich das auch hab mal gut vor etlichen Jahren Webradio gemacht .

Allerdings darfst du keine Titel spielen, die auf dem Index stehen,das sollte man wissen.

Sonst kann es richtige Strafen nach sich ziehen,dazu gehören auch neue Titel ,die noch nicht veröffentlicht wurden .
 
Zuletzt bearbeitet:
Achso, @CrazyT DMCA ist ein US-Gesetz und somit in DEU bzw EU irrelevant.
Ergänzung ()

@Drewkev nur weil etwas nicht durch wirklich jeden wahrgenommen wird/werden kann heißt es noch lange nicht,dass es nicht öffentlich ist...
Private Chatgruppen, also mit beschränktem Zugang, sind ab einer gewissen Große auch öffentlich, egal wie der Zugang geregelt ist.
Das trifft bei OP nicht zu, aber der Zugang kann ja durch jeden (der das Spiel spielt) erfolgen.
 
Spiele einfach nocopyright sound musik von yt und soundcloud, somit hast du weder moralisch noch gesetzliche probleme, solange dies nicht gegen entgeld gemacht wird.
 
Danke für die vielen Beiträge.
Das Thema scheint wohl nicht ganz so einfach zu klären zu sein. Wirklich Sicherheit hat man wohl nur per Nachfrage beim Anwalt der nocopyright Musik.

Macht es prinzipiell einen Unterschied ob man die Leute kennt oder nicht?


Yuuri schrieb:
Stell Selbstanzeige und lass es juristisch klären. Dann hast du es Schwarz auf Weiß vor dir liegen.
Ich habe keine Straftat begangen, bisher lief alles im Umfeld von Freunden ab, es waren keine unbekannten Personen dabei.

niteaholic schrieb:
Spiele einfach nocopyright sound musik von yt und soundcloud, somit hast du weder moralisch noch gesetzliche probleme, solange dies nicht gegen entgeld gemacht wird.
Das wäre eventuell möglich, nur schränkt das die Musikauswahl doch sehr sein.


scooter010 schrieb:
Achso, @CrazyT DMCA ist ein US-Gesetz und somit in DEU bzw EU irrelevant.
Ergänzung ()

@Drewkev nur weil etwas nicht durch wirklich jeden wahrgenommen wird/werden kann heißt es noch lange nicht,dass es nicht öffentlich ist...
Private Chatgruppen, also mit beschränktem Zugang, sind ab einer gewissen Große auch öffentlich, egal wie der Zugang geregelt ist.
Das trifft bei OP nicht zu, aber der Zugang kann ja durch jeden (der das Spiel spielt) erfolgen.
Was meinst du genau mit trifft nicht zu?
Ab welche Größe spricht man denn von öffentlich bei privaten Chatgruppen?
 
Das ist nicht einheitlich geregelt. Bei Telegramm geht man von mehreren 10.000 aus,da geht es aber um Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Bei Rundfunklizenzen für Twitch waren es irgendwas um die 5000 durchschnittliche Hörer über das 24h Mittel, wenn ich mich Recht erinnere, können aber auch 50k gewesen sein.
Was die GEMA als öffentlich sieht, hat sich wohl im Rahmen von Verfahren bestimmt schon geklärt.
5 Personen sind bestimmt nicht öffentlich, sofern nicht eine größere Menge joinen könnte (Passwort auf Spieleserver).
Aber private Wiedergabe ist es auch nicht über das Internet. GEMA freie Musik ist die einzige Lösung, wenn man sicher gehen will.
 
Wir haben mal einfach bei der Gema nachgefragt, da kam folgende Antwort:

Sehr geehrter ***,

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Für Ihr Angebot ist unser Tarif VR-OD 10 zur Lizenzierung von Onlinenutzungen (Music-on-Demand, Video-on-Demand, Hintergrundmusik, Lineares Streaming) in geringem Umfang zutreffend.


Den Tarif können Sie direkt auf unserer Webseite unter https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-vr-od-10/ einsehen. Die Preise und Kategorien finden Sie im Tarif unter Punkt II.2.b.6. Lizenzpaket Lineares Streaming.


Bieten Sie Livestreams an, erhalten Sie Informationen und wenn Sie möchten eine Lizenz über unseren Online Shop, den Sie hier finden: https://online.gema.de/lipo/online


Wählen Sie Online -> Auf Musik- und Videoportalen, privaten Webseiten, Firmen- und Vereinswebseite -> Lineares Streaming -> die gewünschte Kategorie -> und die gewünschte Laufzeit. Wenn Sie dann auf der nächsten Seite eine Schätzung Ihrer Abrufe im gewählten Zeitraum eingeben, erhalten Sie eine Preisauskunft und können die Lizenz gleich bestellen.


Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von der Lizenzierung durch die GEMA, weitere gegebenenfalls nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssten. Beispielhaft ist hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen genannt. Zu diesem Recht können wir leider keine weiterführende Beratung anbieten, da wir dieses Recht nicht wahrnehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Welche Werke sich im GEMA-Repertoire befinden, erfahren Sie mit unserer Repertoiresuche unter https://online.gema.de/werke/search.faces Suchen Sie mithilfe der Kriterien Titel + Urheber/Verlag oder der Werknummer. Die Kontaktinformationen werden mit Klick auf die rot hinterlegte Beteiligtenrolle angezeigt.

Rechnet man sich den Preis aus bzw. schaut man in die Liste, ist man bei 240€ im Jahr oder 20€ im Monat.
Da wir nur 3-4 mal im Monat vorhätten die TS-Channel "öffentlich" zu machen, ist es uns das nicht Wert.

Und nicht mal dann kann man sich zu 100% sicher sein, dass alles legal ist.
Das Thema scheint echt sehr komplex zu sein...
 
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