Teamviewer-Host auf meinem Notebook durch meinen Arbeitgeber ohne meine Zustimmung

Haleda

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Hallo zusammen, darf der Arbeitgeber ohne mein Wissen und meine Zustimmung, einfach den Teamviewer-Host auf meinem Rechner installieren?
Er kann damit die Kamera, das Micro aktivieren und mich praktisch komplett ausspionieren.
Habe schon ein par mal den Teamviewer deinstalliert, vergebens, jedesmal wenn das Notebook für 5 Minuten nicht benutzt wird, ist dieser wieder aktiv.
Meine Frage, ist das rechtlich zulässig?
 
Auf einem für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten PC darf der Arbeitgeber bestimmen, welche SW darauf installiert sein darf/muss und was nicht.

Die Fernsteuerung von Kamera und Mikro wären dagegen nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.

Hast du schon mal mit deinem Arbeitgeber darüber gesprochen und gefragt, warum das so gemacht wird? Ausserdem: Gibt es denn Hinweise darauf, dass du ausspioniert wirst?
 
@moshimoshi
das löst aber wohl kaum die rechtliche Frage. Außerdem kann es zu Problemen mit dem Chef führen.
Es ist durchaus möglich dass diese Software standard auf jedem Firmengerät ist. Eine einfache Wartung ist dadurch schließlich überall und jederzeit möglich, muss ja kein Hintergedanke dabei sein. In jeder Firma in der ich tätig war, ist dies gängige Praxis. Zwar nicht umbedingt mit Teamviewer aber immer mit RDP Software, die eben dies ermöglicht. Auch dies ist immer in einem vorgeschriebenen Rahmen passiert.

Meiner Meinung nach bewegt sich der Arbeitgeber absolut in seinem erlaubten Handlungsrahmen. Unter der Voraussetzung dass durch diese Software keine Spionage des Arbeitnehmers / Missbrauch statt findet.
 
Die Software auf dem Firmenrechner wird vom Arbeitgeber bestimmt.
Eine Steuerungsübernahme ohne ausdrückliche Zustimmung des Users ist nicht Rechtens und verstößt gegen Datenschutzbestimmungen.
Man kann den Teamviewer ja so einstellen, dass man kein Passwort benötigt. Ich denke aber nicht, dass das so bei Deinem Arbeitgeber eingerichtet ist.

Btw. der internen IT steht es frei den Support für Hardware einzustellen, wenn ein Anwender Änderungen der Hardware vornimmt.
 
Es ist bei der TeamViewer-Host-Version nicht möglich, sich zu verbinden, ohne das der Benutzer es bemerkt. Zwar wird kein Kennwort verlangt, aber der Benutzer sieht immer das TeamViewer-Panel, über das die Sitzung gesteuert wird. Erst wenn eine Sitzung aufgebaut ist, kann die Kamera oder das Mikrophon benutzt werden. Überwachung im Hintergrund ist mit TeamViewer grundsätzlich nicht möglich.
 
Hallo
Haleda schrieb:
Hallo zusammen, darf der Arbeitgeber ohne mein Wissen und meine Zustimmung, einfach den Teamviewer-Host auf meinem Rechner installieren?
Was meinst du mit meinem Rechner ? Deinen privaten Rechner oder einen Firmenrechner der ausschließlich für berufliche Zecke genutzt werden darf ?

Haleda schrieb:
Er kann damit die Kamera, das Micro aktivieren und mich praktisch komplett ausspionieren.
Nur während der Team Viewer Sitzung und die musst du zulassen, am Rande erwähnt man kann die Kamera und das Mikro auch ohne Team Viewer aktivieren.

Haleda schrieb:
Habe schon ein par mal den Teamviewer deinstalliert, vergebens, jedesmal wenn das Notebook für 5 Minuten nicht benutzt wird, ist dieser wieder aktiv.
Ich würde dir einen husten wenn du von einem Firmenrechner einfach so etwas deinstallierst, der Team Viewer ist bei Firmenrechnern eine absolut übliche Software für die Fernwartung.

Ich betreue unter anderem ca. 35 Notebooks von Außendienstlern/innen, die meinten auch die könnten mit den Firmennotebooks, die nur für betriebliche Zwecke genutzt werden dürfen, machen können was sie wollen.
Nachdem ich drei Rundschreiben verschickt habe, das es untersagt ist private Software oder Dateien auf den Firmennotebooks zu installieren oder abzuspeichern, habe ich einfach bei jeder Wartung das Firmenimage aufgespielt.
Die haben zwar gemault das deren private Software und Dateien weg ist aber die habe ich einfach nach oben zur Geschäftsführung geschickt wo es eine Nachhilfestunde über betriebliche Nutzung von Firmeneigentum gab.

Haleda schrieb:
Meine Frage, ist das rechtlich zulässig?
Bei deinem privaten Rechner Nein, bei einem Firmenrechner der nur für berufliche Zwecke genutzt werden darf Ja.

Grüße Tomi
 
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