Telefon VVL , Vorvertraglichezusammenfassung Bestätigung per Email nicht mehr erforderlich?

Vanguardboy

Lieutenant
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Nov. 2021
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Hab eben wieder telefonisch bei 1und1 für 24monate per bandaufnahme verlängert.

Diesmal gab es aber keine Vorvertraglichezusammenfassung per Mail die ich per Mail Link bestätigen musste.

Es gab nur eine bestellzusammenfassung in der Email mit den Preisen und das die Vertragslaufzeit ab Schaltung 24monate beträgt . und im Anhang eine Widerrufsbelehrung ,AGB und Datenschutzerklärung

Der Vertrag war sofort nach 2 Stunden umgestellt.


Dachte es muss immer noch der Vertragszusammenfassung und der schriftlichen Bestätigung meinerseits geben ?
 
Wurde der Vertrag durch einen Tarifwechsel oder sonstige Änderungen umgestellt oder einfach nur verlängert?

So wie ich das lese, ist die Vertragszusammenfassung nur zwingend, wenn eine Änderung stattfand (und natürlich bei Neuverträgen). Quelle: https://www.dslweb.de/vertragszusammenfassung.php

Im Telekommunikationsgesetz § 54 wird auch nur von "... Bevor ein Verbraucher seine Vertragserklärung ..." gesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie jedes Jahr um 24monate verlängert, gab letztes Mal ja auch per Telefon erst die Zusammenfassung und dann müsste ich das bestätigen per Link in der Mail .
 
OK. Ich vermute, dass es keine Änderung bzgl. des Vertrages im Sinne des TKG darstellt (bzw. besser gesagt: kein Neuabschluss), denn es hat sich ja "nur" die Laufzeit verlängert, die Leistungen blieben ja gleich.
 
Das ist bei Bestandskunden eigentlich nicht notwendig. Die vorvertraglichen Informationen gibt es ja dennoch, aber bei Neukunden müssen diese bestätigt werden, da sonst der Vertrag storniert wird.
 
Sicher ? Dann kann ja trotzdem dem Kunden wieder Verträge untergeschoben werden ohne das diese vom Kunden bestätigt werden müssen ..
 
Hi...

Vanguardboy schrieb:
Dann kann ja trotzdem dem Kunden wieder Verträge untergeschoben werden ohne das diese vom Kunden bestätigt werden müssen ..
"Können" könnte zwar (immer), aber dafür hast Du doch auch die Widerrufsmöglichkeit - ist Dir doch sogar extra eine Belehrung drüber zugegangen.
Die VVL ist hier in diesem Fall eben von seitens 1&1 als nicht nötig erachtet und der Prozess wohl zweckoptimiert. Du mußt das ja nicht so akzeptieren, zwingt Dich keiner zu. 🤷‍♂️​
 
@User007 Die Widerrufsmöglichkeit hatte man ja trotzdem auch vor der Umstellung des tkg ;) also ist das eine nichtige Aussage .
 
Vanguardboy schrieb:
[...] also ist das eine nichtige Aussage .
Wieso ist die nichtig? Ich hab' mich doch gar nicht auf das TKG bezogen.
Du hast doch auch jetzt zu der faktisch nur vorhandenen Vertragsverlängerung ein Widerrufsrecht, oder?
 
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