Telekom DSL und Festnetz: Sonderkündigung bei Auszug auch in meinem Fall?

SimonK91

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Hallo Forum,

ich habe zwecks Studium die letzten Jahre in einer WG gelebt und dort auch über meinen Namen DSL+Festnetz bei der Telekom abgeschlossen.

Nun ziehe ich vorerst für ein Jahr wieder zurück zu meinen Eltern, bei dem DSL+Festnetz aktuell schon bezogen wird, allerdings über den Provider 1und1.

Greift auch hier das Sonderkündigungsrecht bei Auszug? Es heißt ja das dies nur geht wenn, in meinem Fall die Telekom, beim neuen Wohnort die Leistungen nicht angeboten werden können (was ja der Fall wäre da dort schon 1und1 liefert?!).

Komme ich ansonsten vielleicht mit einer 3 Monatsfrist raus, oder muss ich bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten, (ginge noch bis Februar :/ ). Kann der Vertrag alternativ auch auf den Nachmieter umgeschrieben werden, wenn dieser dies wünscht und einwilligt?

Danke
 
Hallo,

solche Fragen würde ich zuerst freundlich mit der Telekom abklären, Denn egal, was wir Dir sagen, das interessiert die Telekom wenig. Und wenn die Telekom zwar falsch handelt, aber trotzdem stur bleibt, dann kannst Du Deine Ansprüche eh nur per Anwalt/Gericht durchsetzen.
 
Ich glaube das Sondernkündigungsrecht, greift nur, wenn das Gebiet noch nicht erschlossen ist und es ist technisch nicht möglich, dir eine Leitung zu stellen.
Ruf doch einfach Telekom an und schildere dein Problem.
Telekom war bei meinen Verträgen immer sehr kulant...
da können sich solche Provider wie 1und1 mal eine Scheibe abschneiden

und zu Not könnte evtl. einer deiner Mitbewohner den Vetrag übernehmen? Die sitzen sonst ja auch ohne Internet wenn der Vertrag gekündigt ist.
 
Bei einem Umzug sind Sie dazu verpflichtet, den DSL-Vertrag auch am neuen zu Hause weiterzuführen. Sollten Sie sich demnach noch im Vertrag mit einem DSL-Anbieter befinden, ist dieser nicht berechtigt das Sonderkündigungsrecht anzuwenden um den Internetanbieter wechseln zu können. Hingegen muss auch der Provider die im Vertrag geschuldeten Vereinbarungen am neuen Wohnsitz erbringen
Quelle: http://www.schlaubi.de/provider-wechseln/sonderkuendigungsrecht-internet-und-telefon

Will heißen: Nur wenn der Provider dir an deinem neuen Wohnort aus technischen Gründen keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann, darfst du das Sonderkündigungsrecht nutzen. Ich gehe mal davon aus, dass die Telekom dir dort rein technisch einen DSL-Anschluss verfügbar machen könnte, folglich musst du leider in den sauren Apfel beißen (das ist in etwa genauso wie früher mit der GEZ, du hättest die Möglichkeit es zu nutzen, also darfst du auch zahlen).
 
Die Frage gabs hier schonmal... suchen hilft. Es gilt das gleiche wie bei einem normalen Umzug.
 
Am einfachsten sollte es doch sein, den Vertrag zu uebertragen. Dann gibts in der WG keine Internet-Ausfallzeit. Das geht in der Regel problemlos.

Alternative: du laesst den Vertrag einfach weiterlaufen, kuendigst aber schonmal, damit er garantiert im Februar endet und laesst dich von deinen Mitbewohnern ausbezahlen. Das setzt natuerlich ein gewisses Vertrauen voraus.
 
Würd versuchen den Vertrag übertragen zu lassen auf den Nachmieter. Hat bei mir auch mal einer versucht als ich ne WG Wohnung bezogen hab. Allerdings wurden wir uns ich sage mal über das finanzielle nicht einig, denn er meinte ich zahle den vollen monatlichen Preis.

Versuchs halt erstmal bei den Nachmietern, aber wenn se klever sind muss du schon runter mitem Preis, immerhin gibts bei Neuverträgen ja satte Prämien, muss sich also auch für die lohnen, aus reiner Nächstenliebe machen sowas die Leute meist nicht, würd ich auch nicht.

Also schreibe den vollen Preis den du zahlen musst bis zum Vertragsende schonmal ab, nen Teil kannste dir unter Umständen vom Nachmieter wiederholen. Oder du kaufst dich bei der Tcom direkt raus, aber da wird man dir auch nix schenken.

Kann der Vertrag alternativ auch auf den Nachmieter umgeschrieben werden, wenn dieser dies wünscht und einwilligt?
Kann man versuchen wie gesagt, wenn man sich finanziell einig wird. Wenn du da stumpf deine monatlichen Kosten haben willst wird das aber eher nicht so klappen.

Es können keine zwei Anschlüsse auf eine Leitung geschaltet werden. Wenn deine Eltern Hauseigentümer sind und der Verlegung eines zweiten Anschlusses in ihrem Haus/Wohnung nicht zustimmen, so bist du nicht versorgbar und hast dein Sonderkündigungsrecht.
Sorry aber das ist Nonsens. Denn die Tcom wird argumentieren dass sie dir technisch da deinen Anschluss zur Verfügung stellen können und das können sie (dein Vater kann ja immerhin seinen Anschluss kündigen, die Raten an 1und1 weiterzahlen, und Tcom dann schalten). Da hat 1und1 sicher nichts gegen wenn sie Geld bekommen aber keine Leistung mehr erbringen müssen. Dein Vater wird dem aber nicht zustimmen, und damit ist die Telekom wieder raus, weils nicht an denen liegt, sondern an euch weil ihr euch nicht einigt werdet. Wäre ja auch sonst ziemlich Banane mit dem Sonderkündigungsrecht wenn da einfach nur ne weitere Person ausreicht die sich querstellt. Ein laufender Anschluss am neuen Wohnort führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Hättest höchsten Chancen wenn dein Vater ebenso bei der Tcom wäre, und durchblicken lässt dass er seinen Vertrag verlängern würde wenn sie dich rauslassen vorzeitig.

Der Spezialist der mir seinen alten DSL Anschluss andrehen wollte meinte auch, ich könne net einfach neues Internet beantragen wenn ich da wohne, weil er ja für den Anschluss noch zahlt, und meinte er hätte damit ein gewisses Potential mich zu erpressen ala "wenn er mein Internet nicht nimmt steht er halt ohne da".
War aber absolut kein Problem nen Neuvertrag zu schalten, denn ich wohnte ja ab sofort da und nicht er, also haben sie seinen Anschluss da abgeschaltet und meinen aufgeschaltet.
Ob du dein Internet auch nutzt interesiert doch den Provider nicht. Auch ob beim Umzug in der neuen Bude schon irgendwas die Telefonleitung belegt interesiert den Provider ebenso wenig.

Obendrein unter Umständen hat das Haus sogar 2 Telefonanschlüsse ;)
 
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Würd versuchen den Vertrag übertragen zu lassen auf den Nachmieter. Hat bei mir auch mal einer versucht als ich ne WG Wohnung bezogen hab. Allerdings wurden wir uns ich sage mal über das finanzielle nicht einig, denn er meinte ich zahle den vollen monatlichen Preis.
Es kommt halt drauf an, was man fuer ein Verhaeltnis zu seinen Mitbewohnern hat. Ich hab damals problemlos nen Vertrag uebernommen und den normalen Preis weitergezahlt. Bei 3 Leuten ob ich da dem anderen noch nen 5er abknoepfe und dann letztendlich statt 10 EUR Anteil nur 7.50 EUR Anteil im Monat zahle... ebenso habe ich den Vertrag dann uebertragen lassen, als ich ausgezogen bin. In der neuen WG haben wir dann die Ausziehende ausbezahlt und gut war. Mir ist das so lieber, bevor ich 20 EUR spare und dann nachher wenn irgendwas dumm laueft ne Woche ohne Internet da stehe.
 
Nunja muss man wissen. Mir wars halt zu doof, dass er den vollen Preis wollte, und war auch zu keinerlei Kompromis bereit, noch dazu hat er dann durchblicken lassen dass er den Anschluss auf keinen Fall abmeldet und ich dann eben ohne Internet dastünde. Obendrein wars bei ihm dann 20eus mtl zu 2Mbit zu nem Neuvertrag mit 16mbit zu 25euro. Vom finanziellen Standpunkt aus betrachtet ist es halt nicht wirklich fair den vollen Preis zu zahlen, aber das muss man selber wissen. Wenn du das Teil loswerden willst wirste unter Umständen aber mit dem Preis runtergehen müssen, das ist ganz normal, immerhin bekäm der Nachmieter beim Neuvertrag ja auch ne satte Prämie oftmals die er bei einer Übertragung nicht bekommt. Man muss sich halt einig werden, aus reiner Nächstenliebe würde ich persönlich nen Vertrag aber nicht übernehmen.

Ich mein wenn man mal etwa 25euro ansetzen würde als Grundgebühr gehts hier ja immerhin um 250eus die der TE so oder so zahlen müsste. Da hätte er immer noch nen guten Tausch gemacht selbst wenn der Nachmieter sagt er will 50euro haben wenn er den Vertrag übernimmt. Wenn man 250eus spart kann man auch mal 50eus an die Person abdrücken die dafür gesorgt hat dass man spart. Sehe ich zumindest so.
 
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Pitam schrieb:
Es können keine zwei Anschlüsse auf eine Leitung geschaltet werden. Wenn deine Eltern Hauseigentümer sind und der Verlegung eines zweiten Anschlusses in ihrem Haus/Wohnung nicht zustimmen, [...]

Wenn seine Eltern von Telekom versorgt werden dann haben sie vorher eine Grundstückseigentümererklärung unterschrieben die der Telekom genau das erlaubt.
 
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