Telekom: Keine Gewährleistung für Handy-Lautsprecher nach flashen?!

Anion

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Hallo zusammen!

Habe vor 14 Monaten ein S5 LTE+ im T-Mobile Online-Shop gekauft - bin als kein Vertragskunde. Habe es dann binnen einer Woche geflasht und betreibe es mit CyanogenMod.

Seit einem Monat ist leider der externe Lautsprecher defekt (auch unter StockROM etc... weiß also sicher, dass ein Hardwaredefekt vorliegt).

Mir ist bewusst, dass ich noch Gewährleistungsansprüche besitze - nach 6 Monaten aber selbst in der Beweispflicht bin. Soweit jedoch nahmhafte Organisationen das analysiert haben, gilt ein Smartphone welches nach Rückversetzen in Originalzustand (StockROM) noch den Defekt aufweist - als von Anfang an defekt (weil der Käufer es einfach sonst nicht nachweisen könnte).

Insofern scheint das flashen des StockROM quasi dafür zu sorgen, dass die Gewährleistungsbedingungen erfüllt sind. Es scheint nur sehr wenige Ausnahmen zu dieser Regelung zu geben.

jetzt die Frage: Das überschreiben des system-volume-limiters via CustomROM wäre theoretisch möglich als grund, für den defekten lautsprecher.

Wären damit also defekte Lautsprecher von gewährleistungsansprüchen bei geflashten smartphones ausgeschlossen?

Das Problem: Die Telekom will, dass ich ein Formular ("HandyCheck") unterschreibe, das besagt, dass falls sich der Defekt als selbstverschuldet herausstellt - ich alles selbst zahlen muss: der Kundenbetreuer meinte, das würde 290 Euro kosten (quasi für das Rücksenden des defekten geräts).

Stimmt das?! Ich hab nachgesehen.... wenn ich den Lautsprecher bei Samsung austauschen lasse - auf eigene Kosten - beläuft sich das auf 100 Euro.

Jetzt bin ich am überlegen, ob ich lieber mit dem defekten Lautsprecher leben soll?

Wäre um Erfahrungsberichte dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insofern scheint das flashen des StockROM quasi dafür zu sorgen, dass die Gewährleistungsbedingungen erfüllt sind.

Da wäre ich mir nicht so sicher: Speziell Samsung hat einen sogenannten Flash Counter, der anzeigt wie oft dort eine ROM geflasht worden ist. Klar, den kann man per Root auch zurücksetzen, aber grundsätzlich ist meines Wissens nach mit Rooten/Custom ROM der Gewährleistungsanspruch erloschen.

Jetzt bin ich am überlegen, ob ich lieber mit dem defekten Lautsprecher leben soll?

Probieren kann man's mit dem Zurücksenden, aber stelle Dich halt dann darauf ein im schlimmsten Fall die Rechnung zahlen zu müssen.

Grundsätzlich rate ich dazu Custom ROMs oder z.B. Übertakten von Hardware in der Garantiezeit zu unterlassen - das kann man im Zweifel alles ziemlich leicht nachweisen. Die Realität sieht allerdings so aus, dass das nur stichprobenartig überprüft wird.

Ich denke Du verstehst was ich Dir damit sagen will?
 
290€ ist völlig überzogen. Normalerweise kostet die Inanspruchnahme von Garantie/Gewährleistung bei Selbstverschulden ca. 40€.
 
Anion schrieb:
Soweit jedoch nahmhafte Organisationen das analysiert haben, gilt ein Smartphone welches nach Rückversetzen in Originalzustand (StockROM) noch den Defekt aufweist - als von Anfang an defekt (weil der Käufer es einfach sonst nicht nachweisen könnte)

Kannst du dazu mal ein paar Quellen posten?
 
Spar dir den Gang über die Gewährleistung... in deinem Fall ist die gar nicht relevant. Der Defekt kam erst mit der Zeit und dann ist dein Ansprechpartner Samsung. Wickel das direkt über deren Support ab... wobei du in deinem Fall ohnehin gegen die Garantiebestimmungen Verstoßen hast.
 
Zum einen verliere ich nur die freiwillige Garantieleistung durch das flashen, zum anderen ist der Knox-Counter total egal für die Gewährleistung. Der bleibt bei neueren Geräten auch bei 1 stehen, selbst wenn man zurück flasht - das ist auch nicht der grund wieso Stock wieder drauf sollte.

290 euro ist definitiv zu viel, aber 40 euro auch zu wenig.

Quellen:


Zu meiner Frage zurück: hat jemand handfeste Expertise dazu?
 
Man kann mit -1dB ausgepegelten Audiomaterial und Softwareverstärkung den Lautsprecher quälen. Dafür bedarf es kein Root, sondern einfache Apps.

Software, gleichgültig ob vom Hersteller oder selbst programmiert, die die Betriebsspezifikationen auf Hardwareseite auf dem besagten Gerät überschreitet kann zu betriebsschäden führen. Da schließt sich die Gewährleistung von vornherein aus, wenn nachweisbar und genutzt.

Auf der anderen Seite ist der Lautsprecher beim S5 über einfache Federkontakte mit der Platine verbunden. Das allein kann schon das Problem verursachen.

Du kannst gerne selbst was ausprobieren.
Spiele Musik über das S5 ab und lege das S5 mit dem Bildschirm nach unten. Ohne Abdeckung einfach mal leicht auf oder um den Lautsprecher klopfen. Kommt sporadisch Ton, weißt du was Sache ist. Fällt dann unter die normale Gewährleistung durch Kontaktprobleme.
 
Ne - das würde eher unter die freiwillige Garantie fallen. Das ist doch der springende Punkt. Die Gewährleistung gilt nur für Defekte, die bereits bei Kauf bestanden. Innerhalb der ersten 6 Monate: Kein Problem. Danach: Gott Gnade, dass der Händler kulant ist. Ansonsten darfst du dich mit dem Hersteller auseinandersetzen. DAS ist dagegen in der Regel kein Problem, wenn der dir aber nachweist, dass du gerootet und das Gerät geflashet hast, dann ist dem ein Hardwaredefekt womöglich am Ende auch egal, selbst wenn dieser nicht durch die Software ausgelöst worden ist.

Freiwillige Leistung - und klare Bedingungen woran diese geknüpft sind.

Kann dir der Kundenberater denn genau aufschlüsseln, wie die Summe zusammenkommt? Mal als Beispiel: Wenn ich mein Smartphone (allerdings direkt über den Hersteller) zum "Prüfen" einsende, dann ist das erst einmal kostenlos. Ist Sony der Meinung, der Schaden ist durch mich selbst entstanden, bekomme ich einen Kostenvoranschlag, dem ich erst zustimmen muss. Alternativ kann ich mir das Gerät zurückschicken lassen. Kostenpunkt 25 Euro. Das ist dann halt 'ne "Pauschale", dafür dass man Sony ja Zeit und Geld gekostet hat...

Deswegen würde ich hier schlicht und ergreifend über die Garantie gehen - und nicht über die Gewährleistung.


Also in Kurz noch einmal:
Der Händler gewährleistet dir, dass das Gerät bei Auslieferung in einwandfreien Zustand ist. Er garantiert dir nicht, dass an dem Gerät in x Monaten irgendwas kaputt geht und er dafür gerade steht.
Der Hersteller garantiert dir, freiwillig, dass das Gerät über Zeitraum X einwandfrei ohne Einschränkungen lauffähig ist - also keine Defekte auftreten. Bei Smartphones gelten in der Regel für Akku und Display Ausnahmen. (Verkürzte Garantielaufzeit für ein bestimmtes Bauteil, oder gar komplett ohne Garantie)
 
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Anion schrieb:

Ich denke nicht, dass diese Rechtsauffassung im deutschen Recht Anwendung findet. Oder wie es in einem Kommentar zur ersten Quelle stand:

Nach dem deutschen Recht ist dem nicht so. Der Käufer muss nach Ablauf der sechsmonatigen Frist beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag. Eine Vermutung, dass ein aufgetretener Mangel von einem Grundmangel herrührt, wird vom BGH nicht gesehen, § 476 BGB gibt nur eine zeitliche Vermutung, keine Vermutung, das es überhaupt ein Mangel, d.h. ein Abweichen vom Soll-Zustand, ist.
 
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Kurze Rückmeldung um Jenen mit ähnlichen Probleme zu helfen:

Ich bin zu einer anderen Filiale. Dort war ein sehr hilfsbereiter Mitarbeiter. Dieser hat mir dann geholfe, und das Handy zunächst zur "Überprüfung" eingeschickt ob Gewährleistungsansprüche bestehen. D.h. es ist möglich zunächst Ansprüche KOSTENLOS und ohne irgendetwas zu unterschreiben, überprüfen zu lassen.

Dabei stellte sich heaus, dass ich im Recht lag und mir wurde sofort ein kostenloses Austauschgerät ausgehändigt.

Zudem habe ich ein förmliches Schreiben aufgesetzt, damit es zu keinen Missverständnissen kommt und zugleich etwas Nachdruck bei der Bearbeitung geschaffen wird. Ich stelle das mal hier zur Verfügung für weitere Anliegen.

Viel Erfolg!

Anhang anzeigen Gewährleistung-Telekom-Vorlage.pdf

p.s. wenn es jemand ganz ernst meint, kann er noch das Aktenzeichen bzgl. des Urteils zur Beweislast bei Wiederaufspielen des Stock ROM einfügen. Findet man via Websearch.
 
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