News The Archive AG rechtfertigt Ermittlung von IP-Adressen

Boah, dass heißt ja, dass sie sich selbst strafbar gemacht hätten beim Test. :p
Einen Beschluss dafür hatten sie ja nicht und konnten sie sich selber nicht geben. Verpasse ich da was?
 
Heise hat doch bereits eine plausible Theorie veröffentlicht. Alles weitere werden hoffentlich die Gerichte klären. Da braucht man sich nicht wirklich den PR-Bullshit reinziehen.
 
Glauben die ihrem mafiösen Lügenkonstrukt eigentlich selber ?
 
Worthülsen - nichts als Worthülsen. Allein die Existenz, jedoch noch viel mehr die Funktionsweise dieser Software ist absolut fragwürdig - wenn nicht gar vollkommen unsinnig. Allein die Installation von Gladll an den notwendigen Stellen um die benannte Funktionsweise überhaupt theoretisch (!) zu haben wäre so nicht unbedingt möglich gewesen...
 
Meiner Meinung nach hat Archive AG mitels eines Trojaners die Daten der Nutzer ausgelesen. Das mit so einer Software auch Schaden bei dem Nutzer entstehen kann ist nicht auszuschliesen. Wenn ich schon Internetübliche Programme lese weis man was Sache ist. Zudem ist nicht auszuschliesen das die Filme selbst von Archive AG mittels einer verseuchten Datei hochgeladen wurde, um Betrug am Benutzer zu betreiben. Richtig unseriös finde ich de Tatsache, dass Archive AG mittels Klicks die Videos bekannter gemacht hat, um so mehr Nutzer zu bekommen. Für mich ist das organisiertes Verbrechen und das gehört bestraft.
 
Abgesehen davon dass sich jeder Gutachter nennen darf der das will, der Begriff ist in keiner Weise geschützt, vermisse ich immer noch technische Details. Die beschriebenen Funktionen lassen sich nur durch eine Man in the Middle Attack oder Deep Paket Inspection herausfinden. Beides greift aber massiv in das Telekommunikationsgeheimnis ein. in ein staatlich garantiertes Grundrecht. Sofern der Hoster der Daten die IPs der Downloader nicht rausrückt ist mir kein rechtlich sauberer Weg bekannt alternativ an diese Daten zu kommen.

Interessant finde ich die Aussage der Anwaltskanzlei die das Gutachten ausfertigte.

Diehl & Partner haben GLADII 1.1.3 nochmals getestet und bestätigen erneut, dass die IP-Adresse der Kanzlei mehrmals korrekt erfasst wurde. Dasselbe gelte für den Zeitpunkt, an dem ein Download gestartet wurde – dieser werde ohne Verzögerung erfasst. Zudem habe die Software die IP-Adressen korrekt zu den jeweiligen Medien-Dateien zugeordnet, die zuvor korrekt identifiziert wurden.

Wie soll das bitte genau gehen?Ich sehe hier einige offene Fragen


  • Wer war der Hoster?
  • Um welche Datei handelte es sich?
  • Wie fängt dieses ominöse Tool die Downloadanfrage ab?
  • Wurde der Versuch bei mehreren Hostern gemacht die frei von der Kanzlei gewählt werden konnten?
  • Wurde auch alternative Dateien zur Verfügung gestellt?
  • Wurden die Versuche nur an einem Rechner der Kanzlei durchgeführt oder an verschiedenen Rechner an verschiedenen Internetzugängen?
  • Oder hatte man nur einen Vertreter der Herstellerfirma da mit einem Laptop an dem der Versuch gemacht werden musste?
  • Wie wurde eine Manipulation der Daten ausgeschlossen?
  • Warum ist das Gutachten unter Verschluss?
  • Enthält das Gutachten technische Details?

Von solchen Kleinigkeiten wie Doppel Blind Test will ich erst gar nicht anfangen.

Ein Tool zu schreiben dass lokal einen HTTP Download abfängt und die eigene IP im Netz abfragt damit es die Daten in einer Maske anzeigt knetet jedes Skriptkiddie in 5 Minuten zusammen. Es dauert wahrscheinlich länger die Oberfläche halbwegs professionell aussehen zu lassen wie die Routinen drunter zu schreiben. Obwohl, richtig professionell wirkt es wenn es auf der Kommandozeile läuft.
 
Legal, Illegal, Scheißegal? So klingt für mich der Kommentar von dieser zweifelhaften Firma in Kombination mit der noch zweifelhafteren Kanzlei U+C.

Man kann keine Daten von "Streamern/Downloadern" erheben ohne sich selbst Strafbar zu machen und wenn nicht, dann soll endlich klargestellt werden wie Gladi das hinbekommt!
 
Immerhin in einem Punkt hilft The Archive AG bei der Aufklärung. Leser von heise online hatten entdeckt, dass die Anzahl der Views bei den betroffenen RedTube-Videos sprunghaft angestiegen ist, nachdem itGuards mit der Überwachung gestartet hatte. Als Ursache nennt The Archive den Einsatz einer Monitoring-Software, mit der überprüft wird, ob der jeweilige Film noch online verfügbar ist.

Ist ja interessant. Anstatt bei RedTube die Löschung zu beantragen wird geschaut, ob der Film noch angesehen werden kann. Sonst könnte man ja nicht munter weiter abmahnen. Also ein weiterer Hinweis, dass es nicht um die Urheberrechte geht sonder um pure Abzocke.
 
na dann sollen sie doch mal die Gladt-Software vorstellen..dann können sie beweisen ob die wirklich so funktioniert..


glaube aber..die Software gibt's garnicht...und alles nur rumgeblubbere...weil man rein garnix beweisen kann..und die Daten illegal angefangen worden sind..
 
sehr schön, man will also nicht sagen "wie" man an die ip-adressen gekommen ist, aber kassieren

streams werden als download klassifiziert ( was rein technisch ja korrekt ist wobei jeglicher traffic in irgendeine richtugn ja ein download ist)

was mich besonders an diesem fall interessiert ist die frage ob es in d-land überhaupt ein urheberrecht für pornografie gibt, da diese ja afaik aufgrund ihrer primitiven natur keinen "künstlerischen wert" beinhaltet und somit auch kein urheberrecht;
mal ganz zu schweigen von dem tollen "wirtschaftlichen schaden" mit dem ja immer abgemahnt wird

ich bin gespannt und hoffe dass dieser abmahnwahn endlich ein ende findet, mit gesetzlicher deckung
ein simples gesetz wie in der schweiz welches besagt dass private sog. urhebberrechtsverletzungen nur dann strafbar sind wenn sie im größeren rahmen zu kommerziellen zwecken erfolgen und für den privat oder lehrgebrauch nicht zu verfolgen sind
 
Dem letzten Absatz könnte man jetzt entnehmen, daß die Software von den Schweizern selber hochgeladen wurde!
Oder warum sollte man kontrollieren, ob die Daten noch auf dem Server sind?
 
@CB eine info von kowabit.de (http://blog.kowabit.de/ablehnungsbeschluesse/)

zitat von der website kowabit.de
"..Mir liegen jetzt zwei Beschlüsse des LG Köln vor in dem die Anträge vom Berliner Anwalt im #redtube-Fall abgelehnt wurden..."

"...Danach wird es jedoch noch besser. Auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen wird angezweifelt. Es wird einmal auf das Gutachten eingegangen und festgestellt, dass das Gutachten keine Rückschlüsse auf andere als das selbstgetestete Szenario bietet. Dann aber kommt der Hit, Zitat: “Insoweit erschließt sich der Kammer auch nicht, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist. Es stellt sich mithin die Frage, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann.” Das Gericht hat dazu auch eine Stellungnahme eingefordert, sie aber nicht erhalten....."
 
Woogie schrieb:
Dem letzten Absatz könnte man jetzt entnehmen, daß die Software von den Schweizern selber hochgeladen wurde!

The Archive AG ist zwar ein in der Schweiz eingetragenes "Unternehmen" wir wollen aber festhalten, dass
die Firma immer schon von Deutschen geführt wird.
Also die Schweizer haben da gar nix. Wenn schon die Deutschen. ;)
 
Ahja - und die Monitoring-Software testet jede Sekunde, ob das video noch da ist (so viele views, wie sie erzeugt hat)? wieso sollte sie das tun?!
Und wenn die software angeblich feststellen kann, dass ein user auf das Video zugreift - dann müsste es den Onloine-Status doch auch zu diesem Zeitpunkt erkennen können?

Ausserdem könnte man der Kanzlei noch vorwerfen, dass sie Redtube keine Takedown-Anfrage gestellt haben (ähnlich wie DCMA-Requests)
 
Der Einsatz der Monitoring-Software hat die Zugriffe erhöht und damit vorgegaukelt, dass dieses Video gefragt ist.
Wenn es so wie bei Youtube ist, wird dieses Video damit auch vom Portal häufiger in der Zufallsauswahl angeboten.
Und damit wahrscheinlich auch häufiger tatsächlich geladen!

Sowas könnte man damit auch als Begünstigung einer Rechteverletzung sehen. Quasi eine vorbereitende Maßnahme, damit sich besonders viele Leute dieses Video anschauen und dami abgemahnt werden können.
 
Dasselbe gelte für den Zeitpunkt, an dem ein Download gestartet wurde – ...

Wenn ich bei nen Streaming (Schrift, Bild, Film, Ton), sonst wär Internet gar nicht möglich, so etwas lese, dann zeugt doch die Aussage von einer Ansicht,
welche eine pure Skrupellosigkeit und Verachtung andern gegenüber dort an den Tag gelegt wird, daß dies unfaßbar ist.

Dies ist nichts anderes als einige der der so genannten "Haustürvertreter" an den (besonders extrem kurz nach der "Wende" im Bereich Zeitschriften u. Versicherung..., Immobilienmietung von Ferienhäusern...) an den Tag legten,
oder die sogenannten "Kaffefahrten, wo Rentner stundenlang in Hallen eingesperrt wurden, bis die Verkaufszahlen "stimmten".

Bei so etwas dreht sich mir der Magen um und mir wird spei übel, in Sibirien ist bestimmt noch ein Plätzchen frei.
10 Jahre Strafvollzug im Gulag für "The Archive AG" und die Regensburger Abmahnkanzlei "U + C" als Helfershelfer ist doch noch das mindeste der Rechtssprechung.
 
naja U&C sind nur MAndatsanwälte ... wenn da keine Verstrickung nachgewewiesen werden kann ... sind die aussen vor ...

aber lasst doch bitte die Parteien aussen vor ... sry das passiert/wäre passiert mit allen 4 großen deutschen Parteien selbst mit den Piraten als Regierung! ... die Partei die sowas verhindert hätte muss erst noch gegründet werden und dann auch gewählt!
 
Was mich am meisten wundert ist, dass nicht schon alle anderen Filmchenstream Anbieter auf diese Vollkommene Quatschidee gekommen sind, wenn schon nur wenige ihre ach so tollen Filmchen Anschauen, dann halt via Rechtsverdreher mit Abmahnungen zu Geld kommen!

Interessant könnte es werden, ob die ihre Server auch richtig Konfiguriert haben, so dass zb nur Registrierte User Zugriff haben, um diese ach so tollen Filmchen zu Besichtigen!

Und da klemmt es sicherlich bei denen wieder, da sie zwar die Filmchen ist Net stellen, Aaaaber bitte, diese sind nicht für die Öffentlichkeit Gedacht!

Mann, die Verstricken sich immer wie Tiefer in ihre Ausflüchte die werder Hand noch Fuss haben können!
 
Luxuspur schrieb:
mit den Piraten als Regierung! ... die Partei die sowas verhindert hätte muss erst noch gegründet werden und dann auch gewählt!
Nein mit den Piraten in der Regierung inkl. der dazu nötigen Stimmen hätte es dies nicht gegeben.

1) Hätte im Gesetz klipp und klar gestanden => Streaming = legal
2) Speicherung der IP Adressen bei einem Flatratetarif ist unnötig => Der Provider hätte keine Adresszuordnungen mehr vornehmen können
3) Die Vorratsdatenspeicherung wäre ebenfalls längst weg vom Fenster
3) Abmahnkosten dürfen nur den regulären Kosten ( Portokosten + 10 Minuten Arbeitszeit ) oder maximal 20 Euro entsprechen. ( Abmahnungen zielen auf die weitere Unterlassung einer Tat und nicht darauf damit Geld zu verdienen )
4) Das StGb sollte um einen entsprechenden Punkt erweitert werden, die Massenabmahnungen unter Strafe stellt und zum Lizenzentzug führen kann
5) Im Gegenzug würde es z.B. eine Kulturabgabe von 5 Euro auf jeden Breitbandzugang geben um die Urheber für die Nutzung ihrer Werke zu entschädigen

Es ist einfach so, dass man Downloads technisch nicht einschränken kann. Also muss man eine sinnvolle rechtliche Grundlage schaffen um den heutigen Gegebenheiten gerecht zu werden. Wir haben das heutige Schlamassel ledigtlicht, da die alte und die neue Regierung unfähig ist und sich weiterhin weigert das Urheberrecht an die heutigen technischen Gegebenheiten anzupassen. :rolleyes:
 
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