TK Transparenzverordnung - Irrtum bzw. Fehler zulässig?

h00bi

Fleet Admiral
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Hallo zusammen,

auf einer Unitymedia Rechnung steht seit Monaten immer der folgender Passus:
Angaben nach §5 TK-Transparenzverordnung
Vertragsbeginn 24.07.2013
Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 24.10.2018
Ihre Kündigung muss bis zum 24.08.2018 eingehen, wenn sie den Vertrag beenden möchten.

Ich habe meine Kündigung am 24.08. gefaxt mit Sendebericht und Unitymedia bestätigt mir auch den Eingang am 24.08.

Nun erhalte ich eine Kündigungsbestätigung zum 24.07.2019
Auf telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, die Angaben auf der Rechnung wären wohl einem Systemfehler geschuldet, das Vertragsdatum wäre der 24.07. (wie beim Vertragsbeginn) und der Vertrag hätte sich daher bereits am 24.07.2018 um 1 Jahr verlängert und läuft jetzt bis zum 24.07.2019

Kann sich Unitymedia hier auf einen Irrtum/Fehler bei den Transparenzangaben berufen?
Die Angaben sind ja immerhin rechtlich verpflichtend, also dass sie gemacht werden müssen. Aber sind sie auch rechtlich bindend?

Wenn Unitymedia hier weiter stur bleibt, was wäre der richtige Weg? BNetzA einschalten?
 
In jedem Falle dürfte die Berufung der Unitymedia auf den tatsächlichen Kündigungszeitpunkt treuwidrig sein (§242 BGB), wenn sie sich auf einen eigenen Fehler zu Lasten des Kunden beruft.

Meines Erachtens ist Deine Kündigung zum 24.10.18 wirksam.

Fehler bei der Verwendung von rechtlich erheblichen Daten gehen zu Lasten des Verwenders.
Eine Verbraucherzentrale wäre mE der richtige Anlaufpunkt.
 
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Meines Erachtens könnte hier bereits ein selbst verfasster Brief an die Geschäftsführung Unitymedias mit deinen eigenen Beobachtungen, den Aussagen der Hotline und den juristisch belastbaren Hinweisen von dominion1 helfen. So könntest du dir erstmal den Gang zu einer externen Hilfe inkl. Terminwartezeiten sparen.

Ich würde Unitymedia dann auch die 0,70 € für den Brief in Rechnung stellen...
 
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Danke für den Input. So kleinlich mit dem Porto will ich nicht sein.
Ich habe Unitymedia per Brief kontaktiert mit der höflichen Bitte meine Kündigung aus Kulanz zu akzeptieren und mit dem Hinweis dass sie mit der falschen Angabe ordnungswidrig gehandelt haben und dass dies mit Geldbuße bis zu 100.000€ belegt werden kann.
Wenn UM darauf nicht innerhalb meiner Frist reagiert werde ich sie bei der BNetzA verpfeifen.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilung und entschuldigen Sie den Fehler.
Wir bestätigen Ihre Kündigung zum 24.10.2018.
geht doch ;)
 
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Funktionieren deine LogIn Daten denn noch fürs Kundenportal? Was steht denn da drin was du für einen Vertrag haben sollst?
 
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