Hallo zusammen,
im TKG wurde ja zum 01.12.2021 eingeführt, dass man nach der Mindestvertragslaufzeit die Möglichkeit zur Kündigung innerhalb von 1 Monat hat und nicht mehr um 12 Monate gebunden ist: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html
In TKG wird jedoch von Verbrauchern bzw. Endnutzern gesprochen und nicht direkt von gewerblichen Nutzern/Geschäftskunden.
Ich habe etwas recherchiert und konnte keine so direkte Antwort dazu finden. Bei 2-3 Blogs wurde erklärt, dass Kleinunternehmer oder non-Profit Gesellschaften dazugehörigen und paar wenige andere sprechen davon dass auch Geschäftskunden davon profitieren.
Kann jemand beantworten, ob man "tatsächlich" auch als Geschäftskunde die Option hat nach Ende der Mindestlaufzeit mit einer 1-Monatsfrist kündigen kann?
Beispiel: Vertrag Jan. 2018 geschlossen mit 2 Jahren Vertragslaufzeit. Jetzt eine Kündigung z.B. zum 01.09. aussprechen.
Edit: Es ist ein Mobilfunkvertrag von 1und1
Danke für Eure Hilfe.
im TKG wurde ja zum 01.12.2021 eingeführt, dass man nach der Mindestvertragslaufzeit die Möglichkeit zur Kündigung innerhalb von 1 Monat hat und nicht mehr um 12 Monate gebunden ist: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html
In TKG wird jedoch von Verbrauchern bzw. Endnutzern gesprochen und nicht direkt von gewerblichen Nutzern/Geschäftskunden.
Ich habe etwas recherchiert und konnte keine so direkte Antwort dazu finden. Bei 2-3 Blogs wurde erklärt, dass Kleinunternehmer oder non-Profit Gesellschaften dazugehörigen und paar wenige andere sprechen davon dass auch Geschäftskunden davon profitieren.
Kann jemand beantworten, ob man "tatsächlich" auch als Geschäftskunde die Option hat nach Ende der Mindestlaufzeit mit einer 1-Monatsfrist kündigen kann?
Beispiel: Vertrag Jan. 2018 geschlossen mit 2 Jahren Vertragslaufzeit. Jetzt eine Kündigung z.B. zum 01.09. aussprechen.
Edit: Es ist ein Mobilfunkvertrag von 1und1
Danke für Eure Hilfe.