Moin,
meine Mutter hat einen sehr alten Tolino (10 bis 15 Jahre).Der hatte plötzlich Probleme, es konnten keine Bücher mehr geöffnet werden etc.
Habe ihn also mal auf Werkseinstellungen zurückgesetzt, beim Anmelden kam aber immer der Fehler "Der Service wurde eingestellt".
Habe das Ding also mal mitgenommen zum Hugendubel.
Dort habe ich die Auskunft erhalten, dass das Gerät nicht mehr unterstützt wird und meine Mutter sich ein neues kaufen müsste.
Ich hab jetzt eine Weile drüber gegrübelt.
Klar ist das Gerät sehr alt und es würde mich nicht wundern, wenn es da schon lange keine Softwareupdates etc. für gibt. Ist ja mit Smartphones und Tablets nicht anders.
Aber die Geräte kann man ja dennoch verwenden auf eigene Gefahr.
Hier ist es ja so, dass das Gerät komplett unbrauchbar ist, da man sich darauf ja nicht mehr anmelden kann und selbst wenn das ginge würde man wohl keinen Zugriff mehr auf seine Bücher damit haben, sprich der eigentliche Verwendungszweck des Gerätes wird nicht mehr erfüllt.
Ich frage mich gerade ob das rechtlich zulässig ist.
(Mir ist schon klar, dass es hier keine verbindliche Rechtsberatung geben wird, aber vielleicht ein paar Denkanstöße zu denen ich mich dann schlau machen kann).
Denn das Gerät wurde ja bezahlt und war auch damals nicht billig (glaube 150EUR).
Mir ist auch klar, dass es ja nicht am Gerät, sondern an der Software liegt, bzw. dem damit verbundenen Online Service. Die scheinen mir in dem Fall aber ja praktisch untrennbar zu sein für den Verbraucher.
Jemand Ideen dazu?
Beste Grüße!
meine Mutter hat einen sehr alten Tolino (10 bis 15 Jahre).Der hatte plötzlich Probleme, es konnten keine Bücher mehr geöffnet werden etc.
Habe ihn also mal auf Werkseinstellungen zurückgesetzt, beim Anmelden kam aber immer der Fehler "Der Service wurde eingestellt".
Habe das Ding also mal mitgenommen zum Hugendubel.
Dort habe ich die Auskunft erhalten, dass das Gerät nicht mehr unterstützt wird und meine Mutter sich ein neues kaufen müsste.
Ich hab jetzt eine Weile drüber gegrübelt.
Klar ist das Gerät sehr alt und es würde mich nicht wundern, wenn es da schon lange keine Softwareupdates etc. für gibt. Ist ja mit Smartphones und Tablets nicht anders.
Aber die Geräte kann man ja dennoch verwenden auf eigene Gefahr.
Hier ist es ja so, dass das Gerät komplett unbrauchbar ist, da man sich darauf ja nicht mehr anmelden kann und selbst wenn das ginge würde man wohl keinen Zugriff mehr auf seine Bücher damit haben, sprich der eigentliche Verwendungszweck des Gerätes wird nicht mehr erfüllt.
Ich frage mich gerade ob das rechtlich zulässig ist.
(Mir ist schon klar, dass es hier keine verbindliche Rechtsberatung geben wird, aber vielleicht ein paar Denkanstöße zu denen ich mich dann schlau machen kann).
Denn das Gerät wurde ja bezahlt und war auch damals nicht billig (glaube 150EUR).
Mir ist auch klar, dass es ja nicht am Gerät, sondern an der Software liegt, bzw. dem damit verbundenen Online Service. Die scheinen mir in dem Fall aber ja praktisch untrennbar zu sein für den Verbraucher.
Jemand Ideen dazu?
Beste Grüße!