SonyXP
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2005
- Beiträge
- 1.760
Hallo liebe Community,
während meines Urlaubs wurde ich gebeten an zwei Tagen - aufgrund einer (für das Unternehmen) dringenden Situation - für etwa 3-4 Stunden (pro Tag) zur Arbeit zu kommen. In Anbetracht der Situation habe Loyalität vor persönliche Interessen gestellt.
Leider liefert mir Google keine eindeutigen Ergebnisse - die meisten Quellen behandeln die Thematik, trotz Urlaub andere, kleinere Tätigkeiten (z.B. eigener Glühweinstand in der Weihnachtszeit) aufzunehmen.
Oft heißt es "die Erholung sei so nicht gegeben" - was jeder aus menschlicher Sicht sicher nachvollziehen kann. Aber wie ist hier die rechtliche Lage? Hat ein Arbeitnehmer dann Anspruch auf zwei zusätzliche Urlaubstage, weil diese quasi "angebrochen" wurde, oder tatsächlich nur auf die geleisteten Stunden (im Sinne der Mehrarbeit)?
Über Eure Antworten (und sachliche Diskussion) freue ich mich jetzt schon!
Besten Dank im Voraus!
während meines Urlaubs wurde ich gebeten an zwei Tagen - aufgrund einer (für das Unternehmen) dringenden Situation - für etwa 3-4 Stunden (pro Tag) zur Arbeit zu kommen. In Anbetracht der Situation habe Loyalität vor persönliche Interessen gestellt.
Leider liefert mir Google keine eindeutigen Ergebnisse - die meisten Quellen behandeln die Thematik, trotz Urlaub andere, kleinere Tätigkeiten (z.B. eigener Glühweinstand in der Weihnachtszeit) aufzunehmen.
Oft heißt es "die Erholung sei so nicht gegeben" - was jeder aus menschlicher Sicht sicher nachvollziehen kann. Aber wie ist hier die rechtliche Lage? Hat ein Arbeitnehmer dann Anspruch auf zwei zusätzliche Urlaubstage, weil diese quasi "angebrochen" wurde, oder tatsächlich nur auf die geleisteten Stunden (im Sinne der Mehrarbeit)?
Über Eure Antworten (und sachliche Diskussion) freue ich mich jetzt schon!
Besten Dank im Voraus!

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