Türkischer Personalausweis gültig in Deutschland ?

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alpAsytLer

Gast
Hallo,
ich habe die türkische Bürgerschaft.
Wenn ich 18 bin, dann kündige ich es und nehme die deutsche Bürgerschaft.
Meine Frage jetzt:
Ist mein Personalausweiß gültig, wenn ich z.B Bier kaufen möchte (ist ja ab 16).
Oder wenn die Polizei nach 'nem Ausweiß fragt,
Würde mich gerne interessieren.

MFG Alp
 
AW: Türkischer Personalausweiß gültig in Deutschland ?

Du kannst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und die türkische zurückgeben.

Welcher Personalausweis?

Der deutsche selbstverständlich.
 
AW: Türkischer Personalausweiß gültig in Deutschland ?

Kann man denn so einfach Staatsbürgerschaften wechseln, neue annehmen oder alte, nicht mehr gewollte / gebrauchte abgeben?

Cool wäre es, wenn man die dt. abgeben könnte und eine EU-"Staats"bürgerschaft annehmen könnte. Denn das ist die Zukunft: weg von den kleinen Nationalstaaten, hin zu einem einheiltlichen und gemeinsamen Europa und nicht nur auf wirtschaftlicher Ebene.


Ansonsten sollte es doch egal sein, welchen Ausweis man hat. Ob nun türkisch, kroatisch, israelisch oder japanisch - bei der Polizei oder im Supermarkt sollte das doch keinen Unterschied machen?
 
AW: Türkischer Personalausweiß gültig in Deutschland ?

@CoolHandLuke
Die EU Bürgerschaft hast du bereits. Die hat jeder Bürger eines EU Staates automatisch.
@alpAsytLer
Ja, dein türkischer Pass ist natürlich gültig (Wenn du z.b. Bier kaufen willst oder ins Kino oder was auch immer). Nur weil der in der Türkei ausgestellt wurde ist er ja trotzdem ein amtliches Dokument und vor allem inter. anerkannt.
 
AW: Türkischer Personalausweiß gültig in Deutschland ?

Ist mein Personalausweiß gültig, wenn ich z.B Bier kaufen möchte (ist ja ab 16).
Oder wenn die Polizei nach 'nem Ausweiß fragt,
Wie willst Du Dich denn sonst ausweisen? Bei Kühen haben sie vor Jahren die "Ohrmarken" eingeführt, Hunde haben ein Tatoo im Ohr oder vom Tierarzt einen Chip bekommen wenn sie angemeldet sind usw., sowas hast Du doch nicht um dich ausweisen zu können.
 
AW: Türkischer Personalausweiß gültig in Deutschland ?

Ich würde schon jetzt die deutsche Bürgerschaft nehmen,
aber im Konsulat haben sie mir gesagt, dass man erst mit 18 kündigen kann.
Aber ich könnte doch trotzdem eingebürgert werden oder ?
Welche Nachteile und Vorteile hätte das denn?
 
AW: Türkischer Personalausweiß gültig in Deutschland ?

Das hast Du doch in Deinem anderen Thread bereits gefragt und die nötigen Antworten bekommen.
 
alpAsytLer schrieb:
Ich würde schon jetzt die deutsche Bürgerschaft nehmen,
aber im Konsulat haben sie mir gesagt, dass man erst mit 18 kündigen kann.
Aber ich könnte doch trotzdem eingebürgert werden oder ?
Welche Nachteile und Vorteile hätte das denn?

Viel Spaß, die Türkei bürgert dich erst nach abgeleistetem Militärdienst aus.
(darum warten die das du 18 wirst)

:cool_alt:
 
Naja was da in deutschen Gesetzen steht interessiert die Türkei/Ankara herzlich wenig.

Fakt ist die bürgern erst aus wenn du den Militärdienst in der Türkei abgeleistet hast.
Damit ist natürlich der verkürzte Militärdienst für Türken ausserhalb der Türkei gemeint.
Man zahlt eine gewisse Summe und muss ca. 3 Wochen in eine Kaserne.
Dieses Geld ist eine wichtige Einnahmequelle des Militärs, darum wird
vorher grundsätzlich nicht ausgebürgert.

Eine weitere Möglichkeit ist du gehst einfach nicht hin,
du wirst aber festgenommen wenn du in die Türkei einreist...

Frag mich aber bitte nicht nach dem zuständigen Gesetz.
Ob du mir jetzt glaubst oder nicht es ist einfach so :D


(....blablabla....)
Der „Generalkonsul der Republik Türkei“ teilt das Ergebnis seiner Entscheidung persönlich mit. Statt
einer schriftlichen Antwort auf seinen Antrag bestellt er den „Auslandstürken“ per Brief in das
Konsulat, um ihm eine schriftliche Erklärung zu verlesen. So erfährt er über das Konsulatspersonal,
was die Türkei entschieden hat, ob er aus der Staatsbürgerschaft entlassen wird oder eben nicht
. Im
letzteren Fall wird er mit einem Dokument vom „Innenministerium der Türkischen Republik“
konfrontiert. Einen Blick darauf zu werfen ist erlaubt. In diesem „bildirim“ steht: „(Da) Herr X
gemäß § 20 des Staatsangehörigkeitsrechts als fahnenflüchtig („Yoklama Kacagi“) gesucht wird, kann
die Forderung (Ausbürgerung aus der türkischen Staatsangehörigkeit) nicht erfüllt werden.

Das ist der Vorgang.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber es kommt doch nen gesetz das man entscheiden kann ob man die türkische und deutsche bürgerschaft nimmt. wenn ich die türkische nehme und nach 5 jahren z.b wieder kündigen will, erst dann muss ich das geld zahlen und dienstleisten oder ?
 
Hexor Reynolds schrieb:
Frag mich aber bitte nicht nach dem zuständigen Gesetz.
Ob du mir jetzt glaubst oder nicht es ist einfach so :D

das ist der Vorgang.

Nochmal, ich habe mit 18 , habe Antrag gestellt, deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und türkische zurückgegeben.
Militärdienst musste nicht geleistet werden.

Das war etwa vor 5-6 Jahren.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
aus meinen Erfahrungen als Weltenbummler kann ich dir sagen, dass ein Reisepass immer die bessere Wahl ist um sich in einem anderen Land auszuweisen. In Kanada z.B. dachte ich auch "mein Perso müsste reichen" aber den haben die nicht akzeptiert als ich mein Bier kaufen wollte :D wobei das mit nem Türkischen Pass in Deutschland wahrscheinlich was anderes sein sollte
 
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