Tumblr/Facebook etc. Fotos hochladen/speichern (Copyright)

PhilS1984

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Sep. 2009
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Hi zusammen,

habe letzten eine Diskussion mit einem Freund gehabt über das downloaden und uploaden von Bildern von diversen Internetanbietern wie Tumblr etc.
Soweit wir das verstanden haben, ist es nicht erlaubt wenn ich ein Bild auf Tumblr/FB hochlade was mir nicht gehört - also welches ich geschossen haben. Theoretisch müsste man in dem Fall vorher den Ersteller des Fotos nach seiner Erlaubnis fragen.
Nun ja...auf den angesprochenen Diensten (Blogs) gehören, würde ich mal sagen, vllt 1% der Fotos den jenigen die sie dort hochladen oder rebloggen.
Jetzt ist meine Frage wie sieht das generell aus. Es machen ja tausende Menschen täglich, Fotos die nicht von einem selber stammen zu veröffentlichen. Wenn man das macht, habe ich letztens im Netz gelesen, kann es zu Abmahnungen kommen auch fürs rebloggen. Sind das dann Einzelfälle? Ich kann mir nicht vorstellen, das Millionen User auf einmal Abgemahnt werden, wegen Copyrightverletzung.

Und wie sieht das mit dem Speichern aus? Wenn ich ein Foto auf Tumblr sehe, was mir gefällt, darf ich das dann für mich speichern, also für den Privatgebrauch?

Danke
 
wenn dir dieses Foto nicht gehört bzw. du daran keine Rechte besitzt, dann ist es schlicht und einfach verboten. Auch wenn dieses 1.000.000 Menschen trotzdem machen. Ist genau so wie bei Software. Nichts anderes. Und ja du kannst abgemahnt werden.

Ich selbst hatte mal ein Foto ins Internet hoch geladen, welches dann von einem Immobilienmakler für seine Anzeige gebraucht wurde. :-))) Das gab dann von meiner Seite eine Abmahnung an den Herren. :-D
 
Ich stell mir gerade die Frage, warum es dann solche Dienste gibt? Wenn es verboten ist.

Und wie verhält sich das bei Tumblr und Facebook mit rebloggen bzw teilen?

Wenn ich jetzt zb einen Tumblr account mache und da nichts hochlade, sondern nur andere Fotos reblogge, ist das dann erlaubt oder beteilige ich mich dann irgendwie an Verbreitung von Urheberrechtsgeschütztem Material?

Und wie sieht das mit dem Download aus? Jede App oder überall kann man ja die Bilder speichern. Das ist aber für den Privatgebrauch okay oder?

Danke
 
Für das rebloggen bzw. teilen eines öffentlichen Fotos bei Facebook kann man nicht abgemahnt werden. Wieso auch, man verlinkt ja nur zur Quelle.

Bilder speichern sollte auch ok sein(?). Allerdings darfst du sie nicht ohne Erlaubnis weiter verwenden, oder als deine eigenen ausgeben. Wenn du sie dann noch zu kommerziellen Zwecken nutzt... kanns richtig teuer werden ;)
 
Wenn du dieses so genau wissen möchtest, dann solltest du mal mit einem Fachanwalt für Internetrecht sprechen.
Auch bei FB gab es schon Abmahnungen für Fotos/Bilder die jemand nur weiter geteilt hatte.
 
In dem Moment, wo du das Bild siehst, wurde es bereits heruntergeladen. Das Bild liegt MINDESTENS in deinem RAM, eher aber im Browser-Cache auf deiner Festplatte.
Was du privat mit grundsätzlich legalen Bildern (oder sonstigen Inhalten) machst, ist vollkommen egal. Wirklich verfolgt wird nur das VERBREITEN urheberrechtlich geschütztem Materials, egal ob privat oder gar gewerblich. Was du in deinem stillen Kämmerlein machst interessiert kein Aas.
 
Geht noch viel weiter. Auch wenn du die Bilder selbst geschossen hast, kommt dazu noch, was darauf ist.
Da gabs doch das Urteil mit dem Schloß -> verboten
Andere Menschen --> immer jeden Fragen, ob er auch die Erlaubnis erteilt (außer bei öffentlichen Veranstaltungen, etc)

Noch problematischer ist ja, dass du gerade bei FB zum Beispiel auch noch die Erlaubnis mit dem Upload erteilst, dass das Pic von FB gewerblich genutzt und verbreitet werden darf.

Heißt zwar immer, wo kein Richter, da kein Kläger, aber wer weiß schon, wann man sich mal mit jemandem verkracht, jemanden aus versehen ans Bein pinkelt, usw.
 
AMUNO schrieb:
Geht noch viel weiter. Auch wenn du die Bilder selbst geschossen hast, kommt dazu noch, was darauf ist.
Da gabs doch das Urteil mit dem Schloß -> verboten
Sanssouci ist tatsächlich ein Sonderfall der Panoramafreiheit. Hier gilt Hausrecht.

Andere Menschen --> immer jeden Fragen, ob er auch die Erlaubnis erteilt (außer bei öffentlichen Veranstaltungen, etc)
Das mit den öffentlichen Veranstaltungen ist etwas kniffliger. Wenn du die Veranstaltung selbst aufnehmen willst, also die Stimmung der Menge, dann kannst du drauf los feuern. Du darfst aber nicht gezielt auf eine kleine Gruppe (oder gar eine Einzelperson) halten.

Heißt zwar immer, wo kein Richter, da kein Kläger
Es heißt: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Alles andere würde keinen Sinn ergeben, denn erst muss jemand klagen, bevor ein Richter tätig wird.
 
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